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Entscheidungsfindung ist ein permanentes Problem im Rahmen von Aktionen. Seit Beginn der 80er Jahre werden in der Bundesrepublik bei vielen Aktionen Entscheidungen durch Konsens gefällt. Diese Methode stellt den Versuch dar, neue Formen des Zusammenlebens auch bei Aktionen zu verwirklichen. Dabei muß jedoch berücksichtigt werden, daß die Beteiligten oft aus Situationen und Lebenszusammenhängen kommen, die von Konkurrenz und Eigeninteressen geprägt sind.
Kern des Konsensprinzips ist es, eine Entscheidung zu finden, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann: Alle können (und sollen) sich am Entscheidungsprozeß beteiligen. Jede/r hat das Recht, sein Veto einzulegen und damit einen Konsens zu blockieren. In diesem Fall muß neu beraten werden. Minderheiten können nicht überstimmt werden. Ein Konsens ist dann erreicht, wenn alle einem Vorschlag vorbehaltlos zustimmen. Wichtig ist jedoch zu beachten, daß es nicht darum geht, die optimale Lösung für jeden einzelnen zu finden, sondern die Gruppe handlungsfähig zu halten und zu gewährleisten, daß jede/r verantwortlich die gefundene Entscheidung mitträgt. Deshalb ist ist es auch möglich, daß einzelne ihre Bedenken zurückstellen bzw. sich trotz ihrer nicht ausgeräumten Bedenken dennoch an der Aktion beteiligen.