Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Wer definiert, was eine gewaltfreie Aktion ist?

Was als gewaltfreie Aktion zu verstehen ist, können nicht Gerichte oder Politiker entscheiden. Definitionsfragen sind immer auch Machtfragen. Deshalb muß neben der eigentlichen Aktion eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit über den Charakter von Gewaltfreiheit stattfinden.

"Ob eine Aktion als gewaltfrei zu gelten hat, entscheiden für die Gewaltfreien grundsätzlich nicht die Gesetzgeber und Gerichte. Allein maßgebend für den gewaltfreien Charakter einer Aktion ist, daß sie erstens den Gegner nicht verletzt, daß sie zweitens sich durch die konkrete Utopie einer repressionsfreien sozialen Demokratie legitimiert und daß sie drittens allen Teilnehmern die Chance gleicher Beteiligung an Entscheidungsprozessen bietet."

Theodor Ebert: Gewaltfreier Aufstand. Frankfurt 1970, S. 34.

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