Home / Themen / Zivilcourage / Anfragen, Probl... / Probleme der ge... / Begriffe kurz erläutert
Gewaltlosigkeit: Bereits in den 60er Jahren wurde von Theodor Ebert die Unterscheidung zwischen Gewaltlosigkeit als dem pragmatischen / taktischen momentanen Verzicht auf Gewalt und Gewaltfreiheit als einer grundsätzlichen Alternative zur Gewalt vorgenommen. Dieser Vorschlag hat sich nicht überall durchgesetzt. Häufig werden beide Begriffe synonym verwendet.
Gewaltfreie Aktion: Die Gewaltfreie Aktion umfaßt ein breites Handlungsspektrum, das von Leserbriefen bis zu zivilem Ungehorsam reicht und bewußt auf verletzende und tötende Gewalt verzichtet.
Gewaltfreie Kampagnen: Mehrere Aktionen können aufeinander aufbauend zu einer Kampagne zusammengefaßt oder als Kampagne konzipiert werden. Kampagnen reichen über einen längeren Zeitraum und können verschiedene Eskalationsstufen umfassen.
Gewaltfreie direkte Aktion: Eine Form der direkten Gegenmachtbildung, bei der nicht über die traditionellen (vorgesehenen) Wege Mitsprache gesucht wird, sondern durch direkte Formen des Protestes und der Beeinflussung Gegenmacht ausgeübt wird.
Gewaltfreier Widerstand: In Situationen, in denen sich Teile der Bevölkerung gegen Übergriffe der Regierung mit gewaltfreien Mitteln wehren, wird auch von gewaltfreiem Widerstand gesprochen.
Gewaltfreier Aufstand: Der gewaltfreie Aufstand umfaßt alle innenpolitischen Konflikte zwischen Teilen der Bevölkerung und der Regierung oder zwischen Bevölkerungsgruppen. Dabei geht es darum, bestimmte Forderungen (z.B. Verwirklichung von Menschenrechten) durchzusetzen und / oder bestimmte Vorhaben und Maßnahmen, die als Lebensgefährdend eingestuft werden, abzuwehren.
Gewaltfreie Revolution: Sie umfaßt alle (gewaltfreien) Aktionen, die den Sturz der bestehenden Regierung und die Entmachtung der Herrschenden bezwecken.
Soziale Verteidigung: Soziale Verteidigung versteht sich als Alternative zur militärischen Verteidigung. Sie umfaßt alle Konflikte, in denen Regierung und Bevölkerung gemeinsam gegen innere und äußere Angreifer kämpfen. Ziel der Sozialen Verteidigung ist es, die eigene Verfassung und die eigenen Institutionen gegen bewaffnete Angreifer zu verteidigen.