Home / Themen / Zivilcourage / Anfragen, Probl... / Kontroversen zu... / Ziviler Ungehorsam - demokratisch notwendig oder undemokratischer Rechtsbruch?
Die VertreterInnen der gewaltfreien Aktion halten auch in einer parlamentarischen Demokratie zivilen Ungehorsam für notwendig, da in einer solchen auch Fehlentscheidungen möglich sind. So sind nicht nur das Streikrecht in Deutschland, sondern auch die Gesetze gegen Rassismus in den Vereinigten Staaten durch zivilen Ungehorsam durchgesetzt worden. Die TeilnehmerInnen an Aktionen des zivilen Ungehorsams handeln aus einer Gewissensentscheidung und nehmen Bestrafungen bewußt in Kauf.
Demgegenüber wird vor allem von Seiten konservativer Parteien vorgehalten, daß ziviler Ungehorsam einfach nur Rechtsbruch sei:
"'Ziviler Ungehorsam' oder 'gewaltfreier Widerstand' in Form bewußter Verletzung von Gesetzen, als Versuch, andere Bürger oder Verfassungsorgane in ihrer freien Entscheidung zu behindern oder zu nötigen, verstößt gegen die Friedenspflicht und ist Rechtsbruch. Solchen Rechtsbruch abzuwehren und zu bestrafen, ist nicht Kriminalisierung und Einschränkung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, sondern Schutz der Freiheit Andersdenkender, ist Wahrung und Wiederherstellung verletzten Rechts. Die Gleichheit aller vor dem Gesetz gestattet hier keinen rechtsfreien Raum.
Befürworter des 'zivilen Ungehorsams' berufen sich bei ihren Aktionen vielfach auf das Gewissen als Brennpunkt der sittlichen Freiheit des einzelnen. Sie stilisieren oft sogar ihre persönlichen Entscheidungen zu einer Art Gewissen der Nation. Damit wird trotz lauterer Überzeugung im Einzelfall die Gewissensfreiheit Andersdenkender verletzt und verächtlich gemacht. Diese Verletzung der Gewissensfreiheit ist abzulehnen."
Berliner Erklärung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum "Zivilen Ungehorsam" und "Gewaltfreien Widerstand". In: Frankfurter Rundschau, 18.1.1984.