Gewalt gegen Sachen - erlaubt oder zu vermeiden?
Gewaltfreiheit schließt prinzipiell und absolut verletzende und tötende Gewalt gegen Menschen aus. Dies gilt im Normalfall ebenfalls für Gewalt gegen Sachen. Dennoch gibt es zur Frage der Gewalt gegen Sachen bei gewaltfreien Akteuren zwei wesentliche Positionen, die sich zusammenfassend so formulieren lassen:
- Jedes Zerstören von Eigentum widerspricht der Idee der Gewaltfreiheit. Gewalt gegen Sachen schreckt potentielle Verbündete ab und liefert eine Legitimation für weitergehende Unterdrückung durch die Herrschenden. Man kann Unfälle in diesem Zusammenhang nie gänzlich ausschließen, so daß die Gefahr besteht, daß dadurch Menschen zu Schaden kommen. Gewalt gegen Sachen kann sich zur Gewalt gegen Personen ausweiten, indem ein Klima der Gewalt entsteht und dabei die Kontrolle über die Art der angewandten Mittel verloren geht.
- So weit wie möglich wird auf die Beschädigung fremden Eigentums verzichtet. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, daß der Schutz von Eigentum den Kampf für eine menschlichere Gesellschaft nicht verhindert. Sachbeschädigung kann ein Mittel sein, Protest und Druck auszuüben. Wichtig ist dabei, daß niemand, weder Gegner noch Verbündete, diesen Schritt als Abkehr vom Prinzip "Keine Gewalt gegen Menschen" mißversteht.
Eine PDF-Version dieser Seite herunterladen