Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Kirchenasyl in Bümplitz (1994)

Beschluß und Antrag
"1. Im Strafverfahren gegen die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Kirchgemeinderats Bümpliz, nämlich: (...)
wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt wird eine gekürzte Voruntersuchung eröffnet und geschlossen (Art. 227a StrV).
2. Von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird beantragt, das Strafverfahren gegen die unter Ziffer 1 hiervor aufgeführten Personen wegen Beihilfe zu illegalem Aufenthalt, angeblich begangen von Mitte September '93 bis Januar '94 in Bern, aufzuheben, ohne Entschädigung und unter Kostenauflage an den Staat.

Begründung
Der Kirchgemeinderat der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bümpliz hat Ende August '93 beschlossen, in einer gemeinsamen Aktion einigen Familien aus Kosovo vorübergehend ›Kirchenasyl‹ zu gewähren. Es handelte sich dabei um Flüchtlinge, welche damit rechnen mußten, aufgrund rechtskräftiger Entscheide im September '93 die Schweiz verlassen zu müssen.
Der Kirchgemeinderat hat den entsprechenden Beschluß am 10.9.93 im Rahmen einer Pressemitteilung öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Asylgewährung setzte sich der Kirchgemeinderat gegenüber den Ausschaffungsbehörden dem Verdacht aus, gegen Art. 23/1 ANAG zu verstoßen, als feststand, daß sich Personen kosovo-albanischer Herkunft, die die Schweiz hätten verlassen müssen, im Kirchgemeindehaus Bümpliz zugezogen hatten.
Die Einvernahme der zur Anzeige gebrachten Mitglieder des Kirchgemeinderates Bümpliz ergab in den wesentlichen Punkten folgendes:

Im Beschluß des Kirchgemeinderats Bümpliz und der Weise, wie dieser Beschluß gehandhabt wurde, läßt sich kein illegales Verhalten und somit kein Verstoß gegen das ANAG und keine Konfrontationsabsicht mit den Staatsorganen erkennen. Der Kirchgemeinderat war sich auch bewußt, daß es für ein ›Kirchenasyl‹ keinen rechtsfreien Raum gibt. Es wurde mit der Aktion lediglich nach der Doktrin der evangelisch-reformierten Landeskirche im Sinne praktizierter Nächstenliebe gelebt. Die Beschlußfassung erfolgte nach sachlicher und gründlicher Prüfung des Informationsmaterials, was aus seiner Sicht zur Erkenntnis führte, daß hinreichend völkerrechtliche Hinderungsgründe vorlagen, um eine Rückschaffung im damaligen Zeitpunkt verneinen zu müssen.
Über die Aktion wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressemitteilung informiert. Gemäß der Aussage Frau Pfr. H. wurde die Fremdenpolizei direkt informiert, was übrigens aus dem Schreiben vom 5.10.93 der Polizeidirektion an den Kirchgemeinderat Bümpliz hervorgeht. Es ist davon auszugehen, daß auch die Stadtpolizei spätestens ab 10.9.93 von der Aktion Kenntnis hatte. Die jeweiligen polizeilichen Kontrollen konnten zu jeder beliebigen Zeit ohne Behinderung, jedoch mit Unterstützung des jeweiligen Hütedienstes, in den Lokalitäten des Kirchgemeindehauses durchgeführt werden. Diesen Polizeikontrollen wurde erwiesenermaßen nie jemand entzogen.
Solange sich abgewiesene Asylbewerber im Kirchgemeindehaus Bümpliz aufhielten, hat sich denn auch niemand dem Vollzug eines rechtskräftigen Entscheides in den Weg gestellt. Es war im Gegenteil so, daß die Asylbewerber unmißverständlich darauf aufmerksam gemacht wurden, daß die Kirche eine Ausschaffung nicht verhindern könne (Aussage Frau Pf. H.). Eine Ausreise hätte jederzeit stattfinden können. Es machte dabei keinen Unterschied, ob sich der Asylsuchende im Kirchgemeindehaus oder anderswo aufgehalten hätte.
Übereinstimmend ist ausgesagt worden, daß man sich behördlichen Aufforderungen und Handlungen, wie eben auch der Ausschaffung, nicht wiedersetzt hätte. Ein Untertauchen der zur Ausschaffung vorgesehenen Personen steht in keinem Zusammenhang mit der Aktion ›Kirchenasyl‹ und kann den zur Anzeige gebrachten Kirchgemeinderäten nicht angelastet werden.
In Würdigung aller Umstände ist eine Tathandlung, wie sie angezeigt wurde, nicht gegeben.
Das Verfahren muß aufgehoben werden.
Bern, 30.11.94, Der Gerichtspräsident"

Zitiert nach: Evang. Akademie Mühlheim/Ruhr (Hrsg.): Bundestreffen der Kirchenasylinitiativen, 13.-15. Januar 1995. Dokumentation. Mühlheim/Ruhr 1995, S. 62-66.

Kriterien für Kirchenasyl

  • Verschaffen Sie sich einen Eindruck über die Gründe der angedrohten Abschiebung und über die Folgen für die Hilfesuchenden. Sie sollten die Überzeugung gewinnen, daß Sie den Flüchtlingen helfen müssen. Prüfen Sie zunächst mit dem Rechtsanwalt der Flüchtlinge, ob akute Gefahr besteht und eine Aufnahme nötig ist.
  • Sind alle Rechtsmittel und andere Möglichkeiten ausgeschöpft worden: Petitionen, Gespräche mit Behörden, Parlamentariern und einflußreichen Persönlichkeiten?
  • Gibt es andere Maßnahmen, die zum Ziel führen können - Unterschriftensammlungen, Fürbitten und Mahnwachen, Öffentlichkeitsarbeit?

Wenn es keine Alternative zur kirchlichen Schutzgewährung gibt:

  • Sind die Fakten und Argumente, die zu diesem Schritt führen, plausibel in der Öffentlichkeit vertretbar?
  • Wird ein dauerhaftes Bleiberecht für die geschützten Flüchtlinge gefordert, oder soll die Abschiebung nur vorübergehend ausgesetzt werden?
  • Wird den Behörden vorgeworfen, den bisherigen Sachverhalt nicht gründlich genug geprüft beziehungsweise nicht die richtigen Konsequenzen gezogen zu haben, oder haben sich in dem vorliegenden Fall grundsätzlich neue Aspekte ergeben, die eine Abschiebung nicht rechtfertigen?
  • Handelt es sich um besondere Einzelfälle, oder ist die gesamte Gruppe, aus der die Flüchtlinge stammen, gefährdet?

Handeln in der Gemeinde

  • Die Gemeinde wird sich in der Regel für ein offenes Verfahren entscheiden. Sie demonstriert für den Schutz des bedrohten Lebens und für das Ernstnehmen der Angst des Flüchtlings.
  • Möglichst viele Gemeindemitglieder betreuen die Flüchtlinge, um deutlich zu machen, daß mit der hier beabsichtigten Abschiebung Unrecht geschieht.
  • Die Flüchtlinge sollten wissen, daß Sie nicht für den Erfolg garantieren können.
  • Bilden Sie eine verantwortliche Betreuergruppe, die regelmäßig Treffen für alle durchführt. Beteiligen Sie dabei vor allem auch die Betroffenen.

Kriterienkatalog für Kirchengemeinden, erarbeitet von Pro Asyl, Pax Christi und "Asyl in der Kirche". In: Frankfurter Rundschau, 18.5.1994, S. 5, Auszüge.

Günther Gugel: Wir werden nicht weichen. Erfahrungen mit Gewaltfreiheit. Eine praxisorientierte Einführung. Tübingen 1996.

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