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Für aktuelle Schlussfolgerungen aus konzeptionellen Überlegungen der Kritischen Friedenspädagogik sowie deren Vorurteilsforschungsrezeption bezüglich des ,Abbaus' von Vorurteilen gegenüber Fremden muss über die bisher referierten Beiträge hinausgegangen werden. Jene Beiträge zur Vorurteilsforschungsrezeption stammen größtenteils aus der ,Vor-Wende-Zeit'; nach der Wende beschäftigt sich beispielsweise Änne Ostermann stärker mit der aktuellen Gewaltproblematik Jugendlicher, wobei auf die Vorurteilsproblematik nicht Bezug genommen wird (vgl. NICKLAS/OSTERMANN 1994; OSTERMANN 1995, S. 302-309). Im Rahmen eines Beitrags zur Friedenserziehung aus dem Jahr 1991 wird von ihr jedoch noch einmal auf das "Ziel der Friedenserziehung" verwiesen, "die Fähigkeiten zu verstärken, mit durch andere soziokulturelle Traditionen geprägten Menschen zusammenzuleben", da sie befürchtet, dass sich - gemäß psychoanalytischer Theorie - das "projektive Haßbedürfnis", die "Vorurteilsbereitschaft" nun vor allem auf die Fremden richten werde (OSTERMANN 1991, S. 174/175).
"Wohin richtet sich nun dieses projektive Haßbedürfnis, wohin die Vorurteilsbereitschaft? Es ist offensichtlich, daß in den letzten Jahren die Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik wächst. Sind die Ausländer, die Aus- und Übersiedler das neue Objekt für Vorurteile und Feindbilder? Auf diese Frage ist noch keine schlüssige Antwort möglich. Aber wir müssen diese Gefahr sehen. Es darf nicht bloß zu einer Verschiebung der projektiven Triebanteile kommen, sondern zu deren Aufarbeitung. Ziel muß eine Gesellschaft sein, die zu ihrem Selbstverständnis und ihrer Stabilität der Feindbilder nicht mehr bedarf. Daran mitzuarbeiten ist eine wichtige Aufgabe der Friedenserziehung." (OSTERMANN 1991, S. 174/175)
Ich gehe im folgenden davon aus, dass nach der Wende einstige positionelle Unterschiede innerhalb der Friedenspädagogik - wenn nicht explizit, so doch implizit - angesichts der neuen dringlichen Themen keine entscheidende Rolle mehr spielen. Bei meinen Überlegungen über praktische Konsequenzen berücksichtige ich außer den bereits behandelten Autorinnen und Autoren auch friedenspädagogische Ausführungen Günther Gugels; die Zielrichtung seiner Vorschläge dürfte insofern dieselbe sein, als sich Gugel stets auf die sechs neuen, von Nicklas/Ostermann formulierten friedenspädagogischen Schwerpunktsetzungen bezieht. Für den ,Abbau' von Vorurteilen gegenüber Fremden sollten Konsequenzen auf unterschiedlichen Ebenen gezogen werden, insbesondere auf gesellschaftspolitischer Ebene, aber auch im medienpolitischen, im schul- und unterrichtsspezifischen Bereich und in der elterlichen Erziehung.
Der kritisch-friedenspädagogische Schwerpunkt in Bezug auf die Überwindung von Vorurteilen gegenüber Ausländern und Asylbewerbern muss m.E. einerseits auf die innenpolitische Kritik an der Ausländer- und Asylpolitik der Bundesregierung gelegt werden. Im Widerspruch zu bestehenden Regelungen muss die gleichwertige Akzeptanz von In- und Ausländern gerade auch in rechtlicher Hinsicht im Rahmen einer multikulturellen Gesellschaft gefordert werden, die auch das Ausländerwahllrecht einschließt.57 Andererseits müssten innenpolitische Versäumnisse in Bezug auf die Lösung innergesellschaftlicher, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Schwierigkeiten angemahnt werden, da sowohl von Teilen der Bevölkerung als auch innerhalb bestimmter Parteien nicht gelöste wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Probleme in der Bundesrepublik in erheblichem Umfang zu Unrecht der Gruppe der Ausländer und Asylbewerber angelastet werden.
Kritische Friedenspädagogen greifen zwar in ihrer Vorurteilsforschungsrezeption auf die (mit psychoanalytischen Annahmen in Einklang stehende) Definition des Vorurteils durch Allport zurück, berufen sich allerdings nicht ausdrücklich auf seine weiteren sozialpsychologischen Forderungen. Dies scheint mir inhaltlich eine nur konsequente Schlussfolgerung zu sein. Um die Forderungen Allports nach institutionell unterstützenden Rahmenbedingungen zu erfüllen, um allen Gliedern eines bestimmten Systems - in diesem Falle In- und dauerhaft hier lebenden Ausländern in der Bundesrepublik - den gleichen rechtlichen Status zuzusprechen, bedürfte es einer radikalen Veränderung des Verständnisses des deutschen Staates und seiner Haltung gegenüber ausländischen Mitbürgern58: In konsequenter Parteinahme und im Interesse einer Überwindung der Vorurteile gegenüber Fremden sollte eine Abkehr vom Verständnis Deutschlands als Nationalstaat im herkömmlichen Sinne hin zum ,Verfassungsstaat' erfolgen, der formelle Statusunterschiede zwischen Deutschen und dauerhaft hier lebenden Ausländern aufheben müsste. Die Politik müsste klare, pragmatische Orientierungsmuster entwickeln, die zur Akzeptanz einer gesellschaftlichen Situation anleiten sollten, die in Teilen - zumal in den Großstädten - einer multikulturellen Gesellschaft entspricht. Die Forderung nach der Veränderung bzw. Auflösung der nationalstaatlichen Orientierung von Gesellschaft und Politik wurde in der Kritischen Friedensforschung schon lange gestellt. Allerdings fragt Lothar Brock kritisch an, ob der Nationalstaat nicht doch "Ausdruck einer unersetzbaren Funktion des Staates als Träger kollektiver Identität und als Garant ihrer territorialen Basis" (BROCK 1995, S. 347) sei. Die Frage nach der politischen ,Richtigkeit' dieser Auffassung soll und kann hier nicht entschieden werden, für eine Überwindung von Vorurteilen gegenüber Ausländern jedoch scheint eine Veränderung des nationalstaatlichen Verständnisses notwendig zu sein. De facto sind die institutionellen Rahmenbedingungen nämlich so geordnet, dass Ausländer eingeschränkte Bürgerrechte (z.B. kein Wahlrecht) haben. Es existiert ein Ausländergesetz, das im Kernsatz (Ausländergesetz von 1965) so formuliert wurde, dass eine Aufenthaltserlaubnis nur dann erteilt werden darf, wenn die Anwesenheit des Ausländers die staatlichen Interessen nicht beeinträchtigt. Ausländer sind auch in ökonomischer Hinsicht benachteiligt. Sie nehmen in Betrieben eher die schlechteren Arbeitsplätze ein, bekommen somit eine niedrigere Bezahlung und leiden mittlerweile unter höherer Arbeitslosigkeit als deutsche Arbeitnehmer (vgl. GUGEL 19913/5, S. 9-30). Der von Allport geforderte gleiche Status für alle, der zu gegenseitiger Anerkennung führen könnte, existiert also nicht. Eine Akzeptanz von Ausländern, die in den breiten Bevölkerungsmassen angestrebt werden sollte, wird also einerseits in diesem Sinne nicht ,von oben' forciert bzw. unterstützt. Nach Gugels, m.E. zutreffender Auffassung ist die "Bekämpfung, Eindämmung und Beseitigung des Rassismus (ist) keine zwangsläufige Folge einer multikulturellen Gesellschaft, sondern deren Voraussetzung" (GUGEL 1993, S. 250). Gugel beurteilt "die politischen Voraussetzungen für ein solidarisches Zusammenleben von Menschen verschiedenster Kulturen in Deutschland" skeptisch (GUGEL 1993, S. 248).
"Eine rechtliche Gleichstellung aller ausländischen MitbürgerInnen mit den entsprechenden Beteiligungsrechten wird in der Bundesrepublik in absehbarer Zeit nicht verwirklicht werden. Die auf EG-Angehörige bezogenen Regelungen, die ab 1993 Geltung erlangen, werden die Unterschiede zwischen den verschiedenen ausländischen Gruppen noch verschärfen. Politische Konzepte, die ökonomische Konkurrenzsituationen und soziale Benachteiligungen beseitigen können, sind nicht vorhanden." (GUGEL 1993, S. 248/249)
In diesem Sinne ist auch eine deutsche Ausländerpolitik zu kritisieren, die erst im Nachhinein den politischen Handlungsbedarf in Bezug auf die familiäre und rechtliche Stellung der ,Gastarbeiter' und die ihnen nachfolgenden Generationen begreift. Zunächst angeworbene ausländische Arbeitnehmer politisch allein als ,Arbeitspotenzial' einzuordnen legt nahe, eben diese Menschen in angespannten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Situationen nicht als Mitmenschen, sondern als Verschiebepotenzial zu betrachten, die man eben dann, wenn man sie nicht mehr braucht, ,zurückschickt'. Zu kritisieren ist in diesem Sinne eine deutsche Asylpolitik, die sich nicht konsequent genug für eine europäische Regelung der Flüchtlingsverteilung einsetzt. Demgegenüber werden gewalttätige Ausbrüche von Deutschen gegenüber Asylbewerbern nach lerntheoretischer Sicht insofern ,belohnt', als Sammelunterkünfte - ,attraktive' Ziele für fremdenfeindliche Ausschreitungen - die nach einem Anschlag möglicherweise zerstört sind, verlegt werden. Die Täter haben damit ihr Ziel - die Verlegung von Flüchtlingen - erreicht. Eine dezentrale Unterbringung ist unter diesen Gesichtspunkten sinnvoller.
Im medienpolitischen Bereich ist eine Darstellung von gesellschaftlichen Problemen im Zusammenhang mit Ausländern und Asylbewerbern zu kritisieren, die durch Aufmachung und Sprache feindliche Gefühle gegenüber diesen Fremdgruppen schürt und sie für gesellschaftspolitische Probleme verantwortlich macht, die von deutschen Politikern zu regulieren sind.
Erzieherische Konsequenzen
Kritisch-friedenspädagogische Konsequenzen im erzieherischen Bereich zur Überwindung von Vorurteilen und Diskriminierungen lassen sich zunächst im Rückgriff auf zwei von sechs neuen Schwerpunktaufgaben der Friedenserziehung bestimmen, die von Nicklas/Ostermann 1993 beschrieben wurden. Interkulturelle Kompetenz und die Fähigkeit innerhalb der Bevölkerung und damit natürlich auch der Schüler und Schülerinnen, "Andersartigkeiten wahrzunehmen und mit ihnen zu leben", sollen erhöht werden (NICKLAS/OSTERMANN 1993, S. 66). Dazu gehört eine entsprechende Entwicklung neuer multipler Loyalitäten, also die Entwicklung von "Zugehörigkeitsgefühle(n) von Menschen zu Gruppen, territorialen Einheiten oder ethnischen, kulturellen oder religiösen Gemeinschaften" (NICKLAS/OSTERMANN 1993, S. 66), welche die Loyalität gegenüber dem Nationalstaat ersetzen sollen.
Über die Vorschläge Ä. Ostermanns für die Behandlung von Vorurteilen und Feindbildern im Unterricht hinaus, die allerdings nicht zureichend und in sich z.T. nicht stimmig sind (vgl. Teilkapitel II.2.1.), müssen interkulturelle Lernprozesse - abgestimmt auf die speziellen regionalen und örtlichen Gegebenheiten - gefördert werden.59 Gugel führt aus, dass "die Entwicklung ,interkultureller Kompetenz' als Erweiterung der eigenen Wahrnehmungsfähigkeit für Fremdes sowie als die Fähigkeit, das andere als anders zu akzeptieren, (wird) von der UNESCO seit dem 43. Weltkongreß in Genf 1992 als Kern der Friedenserziehung bezeichnet" wird (GUGEL/JÄGER 1994, S. 51).
"In Deutschland wird der Begriff ,interkulturelles Lernen' im Rahmen der Erziehungswissenschaft seit Anfang der 80er Jahre gebraucht und für die Erziehung von Kindern von Minderheitenkulturen oder für internationale Begegnungen verwendet. Er bezeichnet politische und pädagogische Programme, die Erziehung zur Völkerverständigung zu verwirklichen versuchen. Seit Beginn der 90er Jahre wird interkulturelles Lernen zunehmend im Zusammenhang mit der Vorstellung einer ,Multikulturellen Gesellschaft' gebraucht. Voraussetzung für interkulturelles Lernen ist die Begegnung mit anderen (fremden) Kulturen. (...)"60
Gugel formuliert darüber hinaus einige Voraussetzungen, derer ein erfolgreiches interkulturelles Lernen bedarf. Die Überschneidungen mit den Prinzipien friedenserzieherischen Lernens sind evident.
"Soll interkulturelles Lernen Erfolg haben, so bedarf es einiger wichtiger Voraussetzungen:
des Gewaltverzichts als Basis des gegenseitigen Umgangs;
der Fähigkeit, die eigene Lebensweise und die damit verbundenen Normen und Werte als nur eine Art zu leben zu sehen, anzuerkennen und nicht zum Maßstab für andere zu machen. D.h. andere kulturelle Werte und Normen als gleichberechtigt gelten zu lassen und die eigenen in Frage stellen zu können;
der Fähigkeit, Fremdes angstfrei ertragen zu können. (...);
der Fähigkeit, Konflikte auszuhalten und konstruktiv auszutragen." (GUGEL/JÄGER 1994, S. 51)
Ostermann geht insbesondere auf den Entstehungsprozess von Vorurteilen bei Kindern durch die Übernahme und gefühlsmäßige Prägung durch elterliche Stereotypen und Vorurteile ein. Demgemäß wäre zu empfehlen, dass Eltern im Erziehungsprozess ,vorsichtig' mit der Verwendung von Stereotypen und Vorurteilen umgehen sollten. Allerdings kann diese Empfehlung - ausgehend von den dargestellten analytischen Annahmen - vermutlich nur von bereits aufgeklärten, gesellschaftskritischen Elternhäusern erwartet werden, während diejenigen Ansprechpartner, die vor allem dieser Empfehlung bedürften, zu den Menschen bzw. Eltern gehören, welche die postulierte Triebspannungsentlastung durch Vorurteile benötigen. Das gleiche gilt - entsprechend der kritisch-friedenspädagogischen Orientierung an Adornos Studien zum ,autoritären Charakter' - für die Empfehlung, nicht autoritär zu erziehen und in der Erziehung "Immunisierungsstrategien gegen Affektmanipulationen" (NICKLAS/OSTERMANN 1976, S. 67) in Bezug auf die Anknüpfung an Vorurteile zu entwickeln.
und die aktuellen Probleme
Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextre-mismus und Gewalt
Die Rolle von Vorurteilen in gewalttätigen, fremdenfeindlichen, möglicherweise rechtsradikal motivierten Ausschreitungen von Jugendlichen gegenüber abgelehnten Fremdgruppen, die zu einem Feindbild geworden sind, wird je nach Definition der Beschaffenheit von Vorurteilen unterschiedlich eingeschätzt werden. Aus der bisher dargestellten, kritisch-friedenspädagogischen Sicht müssen Vorurteile abgebaut werden, weil sie auf einer falschen Wahrnehmung und der Negativbeurteilung von Fremdgruppen beruhen; letztere erwächst aus der Entlastung gewährenden Funktion des Vorurteils. Insofern können Vorurteile die erste Stufe hin zur rassistischen Ideologie sein. Aus sozialpsychologischer Sicht werden Vorurteile nicht als eindeutig falsch und in Bezug auf ihre Funktionen als ,ambivalent' bewertet. Um ihrer negativen Funktionalisierung entgegenzuwirken, müssen gegen die Verschärfung von Vorurteilen in Konfliktsituationen die Vorurteile selbst, besser aber die äußeren Konfliktkonstellationen verändert werden.
Die ,normalen' und ,radikalen' Anschlussstellen von Vorurteilen sind auf der einen Seite durch das Stereotyp, auf der anderen Seite durch die gefühlsmäßige Bewertung gegeben. Stereotypen bilden insofern die ,normale' Anschlussstelle, als ihre verallgemeinernde Beurteilung zunächst durch ,normale Kategorisierungprozesse' bedingt ist. Das Gefühl, die negative Bewertung von Fremdgruppen und die positive Bewertung von Eigengruppen, bilden m.E. die Anschlussstelle zur Radikalisierung, welche die stereotypisierte Zuschreibung bestimmter Eigenschaften an Eigen- und Fremdgruppen aus echten oder falschen Deprivationsgefühlen steigert. In dieser Radikalisierung für ein beispielsweise rechtsradikales, polarisiertes Weltbild zeigen Vorurteile ihre gefährliche Funktionalisierbarkeit. Eine Erklärung für die besonders durch Jugendliche bzw. junge Männer verursachten fremdenfeindlichen Gewalttaten ab Herbst 1991 ist hieraus jedoch nur begrenzt ableitbar. Die Bestimmung einer besonders gefährdeten Altersgruppe ist auch aus dem integrierten Ansatz Stroebes nicht stringent möglich. Historisch betrachtet - nach Hafeneger in Bezug auf die wilhelminische Zeit, die Weimarer Republik, die Jugend im Nationalsozialismus und in Bezug auf Beispiele aus den Fünfzigerjahren - ist jedoch genau diese Gruppe, nämlich "Teile der männlichen Jugendlichen im Alter von 12 bis 20 Jahren im Blickpunkt, wenn von unterschiedlichen, gewaltförmigen Verhaltensweisen, von jugendlichen Gruppierungs- und Gesellungsformen die Rede ist" (HAFENEGER 1994, S. 9). Stroebes integrierter Ansatz gibt aus konflikttheoretischer, nicht aber aus entwicklungspsychologischer Sicht wenigstens einige Hinweise auf die potenziell für Radikalisierungen und Diskriminierungen gefährdeten Gruppen, nämlich diejenigen, welche in ihrer sozialen und materiellen Existenz durch potenzielle ,fremde' Konkurrenten besonders ,bedroht' sind bzw. sich ,bedroht' fühlen. Das Forschungsinteresse müsste sich also m.E. einerseits besonders auf die Sozialisationserfahrungen sowohl ost- als auch westdeutscher junger Männer richten, die ab Anfang der 70er-Jahre geboren wurden, und andererseits auf die historisch-gesellschaftlich-politischen Verhältnisse um 1990! Die ausschlaggebenden fremdenfeindlichen, gewalttätigen Anschläge fanden in Hoyerswerda (9/91), in Rostock-Lichtenhagen (8/92), in Mölln (11/92) und in Solingen (5/93) statt. Die Erforschung dieser konkreten Zusammenhänge findet aber - wie in Ausführungen zur neueren Fremdenfeindlichkeits- und Rechtsextremismusforschung ersichtlich wird - nur bedingt statt. Hinweise auf die Ursachen möglicher Einstellungs- und Verhaltenseskalationen in jugendlichen ,Gangs' können - wie im Hinblick auf die Sozialpsychologie bereits ausgeführt wurde - einerseits aus der ,Theorie des überlegten Handelns' von Fishbein & Ajzen (1975) und der ,Theorie des geplanten Handelns' von Ajzen & Madden (1986) gewonnen werden. Hier wird ja auf die Bedeutung der subjektiven, sozialen Norm und der wahrgenommen Verhaltenskontrolle hingewiesen, also auf die Bedeutung der Beeinflussung durch soziale Normen der jeweils gewählten, sekundären Sozialisationsgruppen wie peer-groups o. Ä. und auf den Aspekt der voraussehbaren Wahrscheinlichkeit, dass eine geplante Handlung durchführbar ist und zum Erfolg führt. Auf einige weiterführende Erkenntnisse der Intergruppenforschung gehe ich im folgenden Abschnitt ein.
© 2002, Susanne Lin
Überarbeitete Fassung aus:
Susanne Lin: Vorurteile überwinden - eine friedenspädagogische Aufgabe. Grundlegung und Darstellung einer Unterrichtseinheit. Beltz-Verlag, Weinheim und Basel 1999, S. 29 - 138.