Home / Themen / Nuklearwaffen u... / III. Kirchliche und politische Stellungnahmen Neue Nuklearstrategie
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1. Katholische Bischöfe der USA: "Kernwaffen passen nicht zum Frieden, den wir für das 21. Jahrhundert suchen" Im Sommer 1998 traten 75 katholische Pax-Christi-Bischöfe mit dem dringenden Appell an die Öffentlichkeit, sämtliche Atomwaffen zu ächten und vollständig abzuschaffen. Ihr Aufruf gipfelt in den Worten: "Kernwaffen passen nicht zum Frieden, den wir für das 21. Jahrhundert suchen. Es gibt keine Rechtfertigung für sie. Sie sind zu verdammen. Der Nichtverbreitungsvertrag ist nur zu retten, wenn sich alle Beteiligten einmütig zur vollständigen Abschaffung der Kernwaffen verpflichten. Dies ist eine moralische Herausforderung, eine juristische Herausforderung und eine politische Herausforderung. Dieser vielfältigen Herausforderung muß mit dem Einsatz unserer Menschlichkeit begegnet werden." (Pax Christi (Hrsg.): Atomwaffen abschaffen! Probleme des Friedens, Heft 3/1998, S. 150 f.). Veranlaßt zu ihrem Aufruf sahen sich die katholischen Bischöfe durch die neuen strategischen Planungen der USA, wonach Kernwaffen auch gegen Länder gerichtet werden, die selbst keine Kernwaffen besitzen, jedoch chemische oder biologische Massenvernichtungsmittel entwickeln und einsetzen könnten. Die USA würden sich gegenüber solchen "Schurken"-Staaten (roques) vorbehalten, Atomwaffen nicht nur als Vergeltungswaffen zu benutzen, sondern evtl. auch von der "first-use-Option" Gebrauch zu machen. Aus Sorge gegenüber dieser neuen Entwicklung erinnern die katholischen Bischöfe an ihren Hirtenbrief aus dem Jahr 1993, in dem sie sich u.a. mit dem Problem beschäftigt hatten, daß Kernwaffen auch gegen nicht-nukleare Bedrohungen eingesetzt werden könnten. Damals hatten sie ihre Regierung aufgefordert, sich selbst dazu zu verpflichten, Kernwaffen nie als erste einzusetzen oder sie zur Abschreckung vor nicht-nuklearen Bedrohungen zu gebrauchen. Durch die neuesten Entwicklungen der US-Militärstrategie sehen sich die Bischöfe in ihren Befürchtungen von damals bestätigt. 1983 hatten sie ähnlich wie die Friedensdenkschrift der EKD von 1981 erklärt, die nukleare Abschreckungsdoktrin dürfe nur interimistischen Charakter haben. 1998 müssen sie betroffen feststellen, daß die nukleare Abschreckungspolitik zur Dauereinrichtung werden soll: "Sie gilt nicht länger als Politik der Übergangs, sondern wurde vielmehr zu der ,langfristigen Grundlage für den Frieden', die wir 1983 entschieden abgelehnt haben... Die Rolle, die Kernwaffen jetzt spielen, schließt eine ganze Palette von Einsatzoptionen im globalen Maßstab ein, bis hin zur Abwehr der Bedrohung durch biologische und chemische Waffen und zum Schutz lebenswichtiger nationaler Interessen im Ausland." Die amerikanischen Bischöfe sprechen deutlicher als deutsche Hirtenworte und evangelische Denkschriften: "Nukleare Abschreckung als nationale Politik muß als moralisch verabscheuungswürdig verurteilt werden, da sie als Entschuldigung und Rechtfertigung für den andauernden Besitz und die Weiterentwicklung dieser entsetzlichen Waffen herhält." (aaO S. 151). Daher der Appell, jetzt "alle Anstrengungen zur vollständigen Abschaffung der Kernwaffen zu unternehmen, anstatt in alle Ewigkeit auf sie zu vertrauen.... Kernwaffen sind für die nationale Sicherheit nicht entscheidend, sondern wir glauben, daß sie ihrerseits zur nationalen Unsicherheit beitragen." (aaO). 2. Die bisherige Auseinandersetzung der EKD mit dem ethischen, völkerrechtlichen und politischen Problem nuklearer Abschreckung a) Evang. Kirchen in Westdeutschland Die EKD im Westen hat sich bereits vor 40 Jahren intensiv mit dem Problem der Kernwaffen auseinandergesetzt. Prägnant geschah dies erstmals in den Heidelberger Thesen von 1959 (hier zit. nach Friedensdenkschrift 1981, S. 76 ff.). Nicht zuletzt die Existenz von Atomwaffen führte damals zur Grundeinsicht, daß der Weltfriede Lebensbedingung des technischen Zeitalters ist (Th. 1). Deshalb ist die Abschaffung nicht nur der Atomwaffen, sondern die Abschaffung des Krieges überhaupt nicht allein eine Forderung christlicher Ethik, sondern auch der praktischen Vernunft (Th. 3). Eine vernünftige oder gar christliche Rechtfertigung atomarer Kriegführung kann es nicht geben. Dies führt zu dem Dilemma, daß u.U. das Recht keine Waffe mehr hat (Th. 4). Die aus diesem Dilemma entstehenden gegensätzlichen Positionen, totale Ablehnung der Atomwaffen einerseits und die Bereitschaft, sie im Extremfall dennoch zur Verteidigung zu verwenden, wollen die Heidelberger Thesen als komplementäre Handlungsweisen verstehen, da nicht auszuschließen ist, daß atomarer Pazifismus "seinen Weg nur verfolgen kann, weil jemand da ist, der den anderen Weg geht." (Th. 11). Gemeinsames Ziel beider Positionen ist die Vermeidung des Atomkriegs und die Herstellung des Weltfriedens. Dies führt in den Heidelberger Thesen zu der doppelten Aussage: "Die Kirche muß den (atomaren) Waffenverzicht als eine christliche Handlungsweise anerkennen" (Th. 7), und "Die Kirche muß die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche Handlungsweise anerkennen" (Th. 8) Atomare Abschreckung kann demnach nur eine Übergangslösung sein. Außerdem drücken die Thesen klar aus, daß die später üblich gewordene sprachliche Verharmlosung, die Atomwaffen als rein ,politische' und nicht zur Kriegführung bestimmte Waffen sehen will, illusionär ist. Denn zur Abschreckung durch Atomwaffen gehört die Bereitschaft, diese Waffen auch anzuwenden, da "die Drohung, die ja den Frieden schützen will", sonst leer bleibt (Th. 9). Auch auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung um die Nuklearbewaffnung übernimmt die Friedensdenkschrift der EKD 1981 die Grundposition der Heidelberger Thesen. Allerdings wird nun im Jahre 1981 noch schärfer als früher der interimistische Charakter einer Zustimmung zur atomaren Bewaffnung betont (vgl. Frieden wahren, fördern... S. 55). "Die Aufgabe, das Bewußtsein dafür wachsen zu lassen, daß der heutige Zustand nicht dauern darf, besteht heute dringender als vor 22 Jahren" (aaO S. 57). Inzwischen hatten sich die Supermächte auf den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (1968), den Anti-Ballistic-Missile-Vertrag (1972), das SALT-I-Abkommen (1972) und den SALT-II-Vertrag über die Begrenzung strategischer Nuklearwaffen (1979) geeinigt. Friedenssicherung durch atomare und konventionelle Abrüstung schien machbar. Sicherheit unter Verzicht auf Offensivwaffen und bei wechselseitiger struktureller Nichtangriffsfähigkeit (Denkschrift S. 42) war zu einer realen sicherheitspolitischen Möglichkeit geworden. Auf der anderen Seite hatte das Bemühen beider Supermächte, die atomare Abschreckung glaubhaft zu halten, zur Entwicklung zahlreicher sog. taktischer Atomwaffen (nukleare Artillerie, Atomminen) und zu den in kürzester Zeit einsatzbereiten Mittelstreckenraketen und Cruise Missiles geführt. Ein möglicher Angreifer sollte keinen Zweifel daran haben, auf jeder Stufe der Auseinandersetzung mit Atomwaffen konfrontiert zu sein. Kernstück dieser Flexible-Response-Strategie der NATO wurde schließlich die Drohung, sich das Recht vorzubehalten, auf einen konventionellen Angriff als erste Seite mit Nuklearwaffen zu reagieren (First-Use-Option). Die Reichweitenbeschränkung taktischer Waffen und die auf das europäische Gefechtsfeld ausgelegten Mittelstreckensysteme ließen die Befürchtung wachsen, die Supermächte könnten einen auf Mitteleuropa begrenzten Atomkrieg für führbar halten. Die Bereitstellung der superschnellen und zielgenauen Pershing-II schließlich ließ manche Strategen von einem möglichen ,Enthauptungsschlag' reden, also von einem Überraschungsschlag, der den sowjetischen Gegner in den ersten 30 Minuten kampfunfähig macht. Die Grenze zwischen reinen Abschreckungswaffen und nuklearen Kriegsführungswaffen war damit faktisch aufgehoben. b) Der Bund der Ev. Kirchen in der DDR (BEK) Im Herbst 1982, also mehr als drei Jahre bevor Gorbatschow seinen Plan für eine totale nukleare Abrüstung bis zum Jahr 2000 vorlegte, erklärte die Synode des Bundes Ev. Kirchen in der DDR, daß "eine deutliche Absage an Geist und Logik der Abschreckung... unumgänglich" ist (JK 11/83, S. 621 ff.). Diese Absage hat die Synode des BEK im darauffolgenden Jahr "im Gehorsam gegen Christus" bekräftigt und um die Absage an die "Praxis der Abschreckung" erweitert (aa0). Mit dieser Position haben die DDR-Kirchen das ideologische Kernstück der Nuklearstrategie beider Machtblöcke prinzipiell in Frage gestellt. Damit unterschieden sie sich aber auch deutlich von der Sichtweise der Friedensdenkschrift der EKD in Westdeutschland, welche den Versuch einer Friedenssicherung durch Atomwaffen "weiterhin als eine für Christen noch mögliche Handlungsweise" anerkannte. Trotzdem kam es 1985 aus Anlaß des 40. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs zu einem gemeinsamen Wort beider Kirchenbünde zum Problem der Atomwaffen. Als Antwort auf die Stationierung der Pershing-II in Württemberg sollten in Thüringen sowjetische Raketen in Stellung gebracht werden, die das Startgebiet der mobilen Pershings in kürzester Zeit atomar verwüsten konnten. Gemeinsam sprachen nun die evangelischen Kirchen im geteilten Deutschland die Überzeugung aus, daß "das System der nuklearen Abschreckung kein dauerhafter Weg zur Friedenssicherung ist, sondern u n b e d i n g t überwunden werden muß (JK 4/85, S. 186 f.). Die evangelischen Kirchen in der DDR arbeiteten auf der Basis von 1982 und 1983 mit Vancouver im Rücken konsequent weiter. Ihre Verlautbarungen und Handreichungen zur Sache zeichneten sich dadurch aus, daß das vom Evangelium her gewonnene Urteil systematisch durch sicherheitspolitische und militärfachliche Sachargumente untermauert war. Damit machten sie der SED-Staatsführung das Monopol auf Sicherheitspolitik streitig. Den Höhepunkt dieser Entwicklung markiert die Ökumenische Versammlung von Ende April 1989 in Dresden mit dem Ergebnistext zur Friedenssicherung. Unter der Überschrift "Der Übergang von einem System der Abschreckung zu einem System der politischen Friedenssicherung" proklamierten die Delegierten der christlichen Kirchen in der DDR gemeinsam: "Wir erteilen Geist, Logik und Praxis der auf Massenvernichtungsmitteln gegründeten Abschreckung eine Absage. Eine wirkliche Friedensordnung, die die Sicherheitsinteressen der Völker und Staaten und Staatengemeinschaften gewährleistet, muß auf das untaugliche und unverantwortbare Mittel von Massenvernichtungswaffen endgültig verzichten. Wir wollen den nun endlich beginnenden Übergang zu neuen politischen Formen der Friedenssicherung nachdrücklich unterstützen." (Ökumen. Versammlung Dokumentation der ASF S. 89) Ökumenisch bedeutsam bleibt, daß bei diesen Beschlüssen von Dresden die römisch-katholische Kirche in der DDR mitgewirkt hat. c) Kundgebung der Synode der EKD zur Friedenssicherung (Osnabrück Nov. 1993) und Orientierungspunkte für Friedensethik und Friedenspolitik ein Beitrag des Rates der EKD (Dez. 1993) Die fundamental neue Situation nach der Auflösung des Warschauer Paktes beschreibt die Kundgebung der Synode gleich in ihrem ersten Satz: "Durch das Ende des bipolaren Abschreckungssystems sowie die neuen polyzentrischen Konfliktszenarios hat sich die politische Situation und die Friedensverantwortung unserer Kirche tiefgreifend verändert. Kontinuität und Auftragstreue des Friedenszeugnisses und Dienstes der Kirchen müssen sich im Eingehen auf die neuen Herausforderungen bewähren." (EKD-Texte 48, Seite 38). Konkret wird deswegen die "energische Fortsetzung der Abrüstungsverhandlungen" gefordert, "weil große Potentiale an Massenvernichtungsmitteln vorhanden sind und nach Auflösung der Sowjetunion außer Kontrolle zu geraten drohen" (aaO). Im Zuge dessen verlangt die Synode die "Verlängerung, Verstärkung und Erweiterung des Nichtverbreitungsvertrags" und einen umfassenden Teststop für nukleare Waffensysteme, der völkerrechtlich bindend sein muß. Auffallend zurückhaltend und ausweichend bleibt die EKD-Synode von 1993, wo es um die Strategie der NATO geht. Das Problem des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen wird zwar berührt, aber offensichtlich ist man der Meinung, diese logische Spitze der Abschreckungsphilosophie gehöre mit dem gesamten bipolaren Abschreckungssystem der Vergangenheit an. Deshalb scheint man bereit zu sein, die First-Use-Option als eine Angelegenheit, die sich von selbst erledigen wird, mittelfristig hinzunehmen. Die EKD-Synode stellt fest: "Auch wenn das nukleare Element nicht mehr im Vordergrund des neuen strategischen Konzepts der NATO steht, wurde die Option des Ersteinsatzes nuklearer Waffen beibehalten. Wenn die NATO selbst von einer ,Strategie des Übergangs' spricht, müssen die Kirchen weiterhin die Überwindung von Verhältnissen fordern, in denen die nukleare Abschreckung wirksam ist" (aaO S. 39). Für das einzelne soldatische Gewissen, das sich an die vom BEK ausgesprochene Absage an Geist, Logik und Praxis des Abschreckungssystems gebunden weiß, fordert man freilich Verständnis und Toleranz im Rahmen der Bundeswehr ein. Auch in der Studie "Schritte auf dem Weg des Friedens" wird aufgrund der neuen globalen Situation für totale atomare Abrüstung als einer "ethisch begründet(en) und politisch sinnvoll(en) Maßnahme" (aaO S. 13) plädiert, zugleich aber Skepsis hinsichtlich der Vertifikation und globalen Durchsetzung geäußert. Im Rückblick auf die Zeit der Blockkonfrontation dekretiert die Studie ohne nähere Begründung, die "Strategie der nuklearen Abschreckung" sei "in Europa wirksam" gewesen. Dieses sichere Urteil über den glücklichen Ausgang des Kalten Krieges erstaunt. Theologisch und militärisch realistischer scheint hier die Einschätzung von Gen. Lee Butler, dem ehemaligen Oberkommandierenden der Nuklearstreitkräfte der USA, zu sein: "Wir sind im Kalten Krieg dem atomaren Holocaust nur durch eine Mischung von Sachverstand, Glück und göttlicher Fügung entgangen, und ich befürchte, das letztere hatte den größten Anteil daran." (s. Dokumentation S. 25) Im Blick auf die Zukunft bleibt die Studie skeptisch, weil "vollständige atomare Abrüstung vermutlich nicht gelingen (wird), zumal das Wissen um die Herstellung nuklearer Rüstung nicht mehr aus der Welt geschafft werden kann." (aaO S. 13 f). Auch in Zukunft stelle sich deswegen das Problem, was zur Vorbeugung und zur Abwehr nuklearer Erpressung getan werden kann. Befürworter der Fortdauer nuklearer Abschreckungsstrategie können sich durch solche Aussagen halb bestätigt fühlen. 3. Hochrangige Militärs, Politiker und der Internationale Gerichtshof gehen bei der Abschaffung der Atomwaffen den Kirchen voran a) Initiative hochrangiger Militärs
Die konsequenteste Absage an Geist, Logik und Praxis der nuklearen Abschreckung wurde in den letzten Jahren von dem Mann erteilt, der bis Anfang der 90er-Jahre Chef des legendären Strategischen Bomberkommandos (SAC) der USA war. General Lee Butler trat am 4.12.1996 zusammen mit dem ehemaligen NATO-Kommandierenden Gen. Goodpaster an die Öffentlichkeit, um eine Erklärung von 80 Generalen und Admiralen aus 18 Ländern darunter zwei weitere ehem. NATO-Oberkommandierende sowie die russischen Generale Gromow, Lebed und Lebedew zu unterbreiten, in der die totale Abschaffung der Kernwaffen gefordert wird. In der Erklärung heißt es: "Wir wissen, daß Nuklearwaffen, obwohl sie seit Hiroshima und Nagasaki nie mehr angewendet worden sind, eine deutliche und präsente Gefährdung der Menschheit in ihrer nackten Existenz darstellen. Ein immenses Risiko eines Supermacht-Holocaustes gab es während des Kalten Krieges. Zumindest einmal stand die Zivilisation am Rand einer katastrophalen Tragödie. Diese Bedrohung ist jetzt gewichen, jedoch nicht für alle Zeiten außer, die Nuklearwaffen werden abgeschafft." (Blätter 2/97, S. 255).
General Butler weiß aus Erfahrung, daß diese Waffen einen schrecklichen Preis verlangen, selbst wenn sie nie genutzt werden. "Kernwaffen als letztes Mittel zur Konfliktlösung hinzunehmen, verdammt die Welt dazu, unter der düsteren Wolke ständiger Angst zu leben. Schlimmer, es legitimiert die mörderischsten Instinkte des Menschen als annehmbares letztes Mittel, wenn denn andere Möglichkeiten der Konfliktlösung scheitern" (aaO S. 164 f.). Butler berichtet davon, "wie elegante Abschreckungstheorien im Härtetest eines drohenden nuklearen Angriffs spröde werden" und er spricht von der "Betäubung durch panische Angst, welche während des Kalten Krieges die Vernunft ausschaltete". (aaO S. 165) Zusammen mit russischen Generalen hat Lee Butler die wichtigsten nuklearen Abrüstungsschritte am Ende der 80er Jahre und am Anfang der 90er Jahre geplant und durchgeführt. Im Frühjahr 1991 wurden die letzten Mittelstreckensysteme der beiden Supermächte zerstört. Ebenfalls 1991 beschloß die NATO, alle nuklearen Artilleriegeschosse, Atomminen und nuklearen Gefechtsköpfe von Kurzstreckenraketen aus Europa zu entfernen und in den USA zu vernichten. Gleichzeitig zog die UdSSR ihre taktischen Nuklearwaffen zur Vernichtung nach Rußland zurück. Am 31.7.91 wurde der START-I-Vertrag unterzeichnet, der vorsieht, die strategischen Nuklearpotentiale beider Seiten je um ein Drittel zu reduzieren. Bestandteil des Vertrages ist ein dichtes Verifikationsnetz. Der START-II-Vertrag vom 3.1.1993 sieht die weitergehende Reduzierung der strategischen Potentiale bis zum Jahr 2003 vor. Jede Seite soll dann noch über höchstens 3.000 - 3.500 strategische Gefechtsköpfe verfügen. Die internationalen Generale wollen sich damit freilich nicht begnügen. Sie fordern eine raschere Kappung auf 1.000 - 1.500 Nuklearsprengköpfe und die demonstrative Aufhebung von deren Gefechtsbereitschaft. Außerdem halten sie die Bildung atomwaffenfreier Zonen für nützlich. Lee Butler spricht in einer Rede freilich auch vom "Fenster der Gelegenheit", das jetzt noch geöffnet ist, sich aber rasch wieder schließen könne, wenn die Chance zur totalen Abrüstung der Kernwaffen nicht ergriffen wird. Deswegen ist es sehr erfreulich, daß der Appell der Militärs von entsprechenden Initiativen zahlreicher Politiker, aber auch von vielen Regierungen flankiert wird. b) Politische Initiativen In einer "Internationalen Erklärung von politischen Führungskräften", die in Deutschland u.a. von Helmut Schmidt, Alfred Dregger, H.-J. Vogel, Lothar Späth und Angelika Beer unterzeichnet wurde, werden neben anderem folgende konkreten Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung gefordert:
Als zusätzliche und heute mögliche Schritte wird die Rückverlagerung sämtlicher Kernwaffen in ihre Herkunftsländer und ein Verzicht auf den Ersteinsatz von Nuklearwaffen gefordert. Außerdem sollten alle Materialien, die zur Herstellung von Atomwaffen benötigt werden, weltweit erfaßt und unter internationale Kontrolle gestellt werden. Am 9.6.1998 traten die Außenminister Brasiliens, Ägyptens, Irlands, Mexikos, Neuseelands, Sloweniens, Südafrikas und Schwedens in einer Gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit, um "die zügige Vorbereitung auf die postnukleare Ära" zu fordern, nachdem Indien und Pakistan fast gleichzeitig Nukleartests durchgeführt hatten. Die Vertreter dieser 8 Staaten gehen wie die Canberra-Kommission davon aus, daß "das Vorhaben, Nuklearwaffen auf ewig beibehalten zu können und nie zu benutzen.... der Glaubwürdigkeit entbehrt". Nur die totale Abschaffung dieser Waffen biete Schutz vor jener ständigen Bedrohung. Obwohl es gelungen sei, die chemischen und biologischen Massenvernichtungsmittel zu ächten, seien ein halbes Jahrhundert alle Appelle an die Atomwaffenbesitzer, ihrer eindeutigen Pflicht zur nuklearen Abrüstung nachzukommen, vergeblich gewesen. Doch nun seien die Nuklearmächte auch durch den Internationalen Gerichtshof aufgefordert, unverzüglich Verhandlungen über eine kontrollierte nukleare Abrüstung zu beginnen. Als erste Schritte fordern die 8 Außenminister "den gegenwärtigen Auslösungsmechanismus aufzugeben durch Verfahren zur Aufhebung der Alarmbereitschaft und zur Deaktivierung ihrer Waffen" (s. Blätter 8/98, S. 1015 ff.). Auch sie fordern das Verbot der Produktion von spaltbarem Material. Sollten die beiden Kontrahenten auf dem indischen Kontinent zusammen mit dem Atomwaffenbesitzer Israel als offizielle Atomwaffenstaaten anerkannt werden, müßten die fünf offiziellen Atomwaffenstaaten endlich mit der Verpflichtung, die sie mit dem Non-Proliferationsvertrag 1968 eingegangen sind, ernstmachen, nämlich "in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle." (Art. VI des Vertrags) c) Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 8.7.1996 Der soeben zitierte Satz aus dem Nichtverbreitungsvertrag wird im Rechtsgutachten des IGH vom 8.7.96 aufgenommen und zur völkerrechtlich verbindlichen Norm erhoben. Außerdem kommt das Gericht zu dem Schluß, "daß die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht und insbesondere gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts verstoßen." (Vgl. in "Atomwaffen abschaffen" S. 163 ff.). Gerade auch als sogenannte politische Drohwaffe zur Abschreckung vor einem potentiellen Angriff dürfen demnach Atomwaffen nicht mehr verwendet werden. Hinsichtlich des Gewichtes und der Verbindlichkeit der Entscheidungen des IGH muß beachtet werden, daß der International Court of Justice wie der Sicherheitsrat und die Vollversammlung der UN ein Hauptorgan der Vereinten Nationen ist, das nach dem Klageverfahren und nach dem Gutachtenverfahren tätig werden kann, wenn ein entsprechender Antrag eines UN-Organs vorliegt. Während die im Klageverfahren ergehenden Urteile unmittelbar Zwangswirkung haben, kommt Urteilen aus Gutachtenverfahren das Gewicht einer völkerrechtlich verbindlichen Norm zu. Gegen großen politischen und auch finanziellen Druck der Atomwaffenstaaten und ihrer Verbündeten verlangte die UN-Vollversammlung am 15.12.1994 mit einer Mehrheit von 78 Ja- zu 48 Nein-Stimmen vom IGH die Prüfung der Völkerrechtsmäßigkeit des Einsatzes von Atomwaffen sowie auch der Androhung eines Nuklearwaffeneinsatzes (Resolution 49-75K). Die zitierten beiden wichtigsten Entscheidungen des Rechtsgutachtens des IGH binden mit ihrem normativen Charakter gemäß Art. 25 GG alle Organe des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland. Der Richterspruch hat so möglicherweise unmittelbare Auswirkung auf die Bundeswehr, da §10 Abs. 4 des Soldatengesetzes bestimmt, daß Vorgesetzte nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften Befehle erteilen dürfen. Auch die Rechtmäßigkeit der Lagerung von alliierten Atomwaffen auf deutschem Boden in Büchel, Brüggen, Memmingen, Ramstein und Spangdahlem ist durch das IGH-Urteil in Frage gestellt. Denn abgesehen davon, daß für einen Teil dieser Nuklearwaffen sechs deutsche Tornado-Staffeln vorgesehen sind, haben diese Waffen als integrale Bestandteile der NATO-Strategie durch ihre bloße Existenz den Charakter einer Androhung von nuklearer Gewalt. Manche Kommentatoren des IGH-Rechtsgutachtens weisen darauf hin, daß die Entscheidung über die Völkerrechtswidrigkeit der Androhung eines Nuklearwaffeneinsatzes nur mit Stimmengleichheit der Richter (7:7) ergangen sei. Doch muß berücksichtigt werden, daß drei der Richter deswegen mit Nein stimmten, weil sie ausgedrückt haben wollten, daß der Einsatz von und die Drohung mit Nuklearwaffen nicht nur generell, sondern ausnahmslos dem Völkerrecht zuwiderläuft. (s. zum IGH-Urteil Olaf Feldmann in: Blätter...9/96, S. 1045 ff.) 4. Neue Zukunft der Kernwaffen in der künftigen Strategie der NATO Die Bundesrepublik Deutschland gehört nicht zu den Nuklearmächten, erhielt aber im Kalten Krieg nicht zuletzt auf Drängen des ehemaligen Verteidigungsministers F.J. Strauß dadurch ,nukleare Teilhabe', daß sie in die nukleare Einsatzplanung einbezogen wurde und selbst Trägersysteme für Kernwaffen bereithält. Trotz des Abzugs der Atomminen, der atomaren Kurzstrecken- und Mittelstreckensysteme hat sich an dieser Einbindung unseres Landes nichts geändert.
Am 24. April 1999 beschloß das NATO-Bündnis ein neues Strategiekonzept, das sich inhaltlich eng an die neue strategische Planung der USA anschließt. Nach Art. 5 und 6 des Washingtoner Vertrags ist die Verteidigung der Bündnisländer der alleinige Zweck der NATO. Doch diese Selbstbeschränkung auf reine Verteidigungsaufgaben soll nun aufgehoben werden. So wird das Bündnis in Zukunft zuständig sein
Zwar wird der Abrüstung und der Rüstungskontrolle eine wichtige Rolle bei der Konfliktverhütung zugemessen (Strat. Konz. 19), doch soll auch nach dem weltweiten Verbot chemischer und biologischer Waffen einer Bedrohung mit ABC-Waffen durch Abschreckung mit Kernwaffen begegnet werden. Überdies soll das Bündnis fähig sein, "auf Terrorakte, Sabotage oder organisiertes Verbrechen sowie auf Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen" (aaO 24) wirksam zu reagieren. Diese immense sachliche und räumliche Ausweitung der Zuständigkeit des atlantischen Militärbündnisses läßt das neue Strategiekonzept von einem "breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz" sprechen, von dem aus die "grundlegenden sicherheitspolitischen Aufgaben" entworfen werden (aaO 25). So muß die NATO in Zukunft sich fähig erweisen, "durch nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beizutragen" (aaO 29) um damit eine "kohärente Reaktion des Bündnisses auf alle möglichen Eventualfälle" (aaO) gewährleisten zu können. In dem beschriebenen Rahmen der alten und neuen Aufgaben des Bündnisses wird auch in Zukunft den Nuklearwaffen entscheidende Bedeutung beigemessen. So konstatiert Ziffer 46 des Strategiekonzeptes: "Um den Frieden zu wahren und einen Krieg und auch jegliche Form von Pression zu verhindern, wird das Bündnis für die vorhersehbare Zukunft eine geeignete Zusammensetzung nuklearer und konventioneller Streitkräfte beibehalten... Einzig Kernwaffen machen die Risiken jeglicher Aggression unkalkulierbar und unannehmbar. Sie sind daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des Friedens" (aaO 46). Vertraglich geregelte und international überwachte totale atomare Abrüstung wird nicht in Erwägung gezogen, hingegen soll zur Abwehr potentieller Bedrohungen durch raketengestützte ABC-Waffen aufs neue an einer antiballistischen Flugkörperabwehr gearbeitet werden (aaO 56). Zusammenfassend stellt das neue Strategiekonzept über die neue Rolle der Nuklearwaffen folgendes fest: "Der grundlegende Zweck der Nuklearwaffen ist politischer Art... Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen, indem sie dafür sorgen, daß ein Angreifer im Ungewissen darüber bleibt, wie die Bündnispartner auf einen militärischen Angriff reagieren würden. Sie machen deutlich, daß ein Angriff jeglicher Art keine vernünftige Option ist" (aaO 62). Dabei sollen zum Droh- und Abschreckungspotential des Bündnisses die strategischen Nuklearsysteme der USA (Bomber und Unterseeboote), die Atomraketen Frankreichs und Großbritanniens, aber auch die auf dem Gebiet europäischer Bündnispartner stationierten amerikanischen Atomwaffen gehören. Letztere sollen ausdrücklich beibehalten werden. "Sie bestehen (wie in Deutschland Erg.d.Verf.) aus nuklear und konventionell bestückten Luftfahrzeugen und einer kleineren Zahl von Trident-Gefechtsköpfen des Vereinigten Königreichs" (aaO Ziff. 64). Die Parallelen zwischen der von den amerikanischen katholischen Bischöfen kritisierten nationalen Strategie der USA und dem neuen strategischen Konzept der NATO liegen auf der Hand. Hier wie dort sind Nuklearwaffen nicht nur zur Abschreckung eines nuklearen Angriffes vorgesehen, sondern auch zu dem Zweck, um tatsächlichen oder potentiellen Besitzern von nicht-atomaren Massenvernichtungsmitteln mit dem für sie nicht kalkulierbaren Einsatz von Atomwaffen wirksam drohen zu können. Ganz ausdrücklich wird die first-use-Option auch Staaten oder Machtgruppen gegenüber zur Geltung gebracht, die nicht mit einem atomaren Gegenschlag drohen können. Fazit: Nach dem neuen strategischen Konzept des NATO-Bündnisses gelten Nuklearwaffen als für die Sicherheit des Bündnisses unentbehrliche Elemente, die für die nächsten Jahrzehnte unbedingt beibehalten werden sollen. Daß über die nuklearen Elemente der neuen NATO-Strategie auch nach deren Annahme durch die Regierungschefs und Außenminister der 19 Mitgliedsländer noch nicht das letzte Wort gesprochen sein muß, läßt sich freilich manchen Absichtserklärungen des Kommuniques der Staats- und Regierungschefs der NATO-Staaten vom 24.4.1999 entnehmen. So heißt es z.B. in Ziffer 32 dieses Kommuniques: "Als Teil ihres breitangelegten Ansatzes zur Sicherheit unterstützt die NATO aktiv die Rüstungskontrolle und Abrüstung sowohl auf konventionellem als auch auf nuklearem Gebiet, und führt ihren Ansatz gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme fort. Im Lichte der strategischen Entwicklungen insgesamt und der abnehmenden Bedeutung nuklearer Waffen wird die Allianz Optionen für vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, die Verifikation, die Nichtverbreitung sowie die Rüstungskontrolle und Abrüstung ins Auge fassen. Der ständige NATO-Rat wird den Ministern im Dezember (1999) einen Prozeß zur Überlegung über solche Optionen vorschlagen. Wir unterstützen vertiefte Konsultationen mit Rußland auf diesen und anderen Gebieten im Ständigen NATO-Rußland-Rat sowie mit der Ukraine in der NATO-Ukraine-Kommission und mit anderen Partnern im EAPR." Die Kirchen sollten nicht versäumen, sich durch eigene Stellungnahme in diesen von der Bundesregierung erwirkten Konsultationsprozeß einzuschalten (s.o. II). 5. Die neue Situation erfordert eine neue Antwort auf das Problem einer Friedenssicherung mit nuklearer Drohung Inzwischen hat sich Europa durch den Bosnienkonflikt und durch den Krieg um den Kosovo gründlich verändert. Jetzt muß erneut überprüft werden, ob die alten und neuen nuklearen Optionen des NATO-Bündnisses der Friedenssicherung entsprechen, die wir für das nächste Jahrhundert suchen. a) Den Nuklearwaffen ist im neuen Strategiekonzept der NATO eine erweiterte Rolle zugedacht Ende 1993 waren Synode und Rat der EKD davon ausgegangen, das nukleare Element stehe nicht mehr im Vordergrund des strategischen Konzeptes der Militärallianz und die Weichen seien in Richtung auf eine allgemeine nukleare Abrüstung gestellt. Durch die in den letzten zehn Jahren entwickelte neue Strategie der USA sowie durch das soeben verabschiedete neue Strategische Konzept des Nordatlantischen Bündnisses wird deutlich, daß
b) Die Selbstbindung des Bündnisses an die Normen der UN-Charta bleibt unbestimmt Die Bestimmung der UN-Charta, wonach primär der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zuständig ist, wird zwar im Strategiekonzept (Ziff. 15) bekräftigt, doch wird im ganzen Dokument vermieden, die Kooperation mit diesem wichtigsten UN-Organ näher zu bestimmen oder z.B. der beabsichtigten Zusammenarbeit mit der WEU klar vorzuordnen. Ebenso vermißt man in den Abrüstungspassagen Hinweise auf die völkerrechtliche Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung, die aus dem Nichtverbreitungsvertrag und dem völkerrechtlich verbindlichen Gutachten des Internationalen Gerichtshofes hervorgeht. c) Obwohl die reale Bedrohung des Bündnisses durch einen konventionellen Angriff als "höchst unwahrscheinlich" (Ziff. 10) eingeschätzt wird, wird im Strategiekonzept das Prinzip der Abschreckung, die Nuklearwaffen einschließt, konsequent ausgeweitet. Der beschriebenen Ausdehnung der Zuständigkeit der NATO für den ganzen euro-atlantischen Raum und dessen Randzonen sowie der breiten Palette von Bedrohungen und Risiken, denen es wirksam zu begegnen gilt, entspricht das sog. Streitkräftedispositiv, das sowohl zur Bündnisverteidigung wie zu gleichzeitigen Krisenreaktionseinsätzen außerhalb des Bündnisgebietes befähigen soll. In diesem weitgesteckten Rahmen scheinen die Atomwaffen unentbehrlich zu sein, denn "einzig Kernwaffen machen die Risiken jeglicher Aggression (und Pression Erg.d.Verf.) unkalkulierbar und unannehmbar" und deswegen sind sie "unverzichtbar" (Ziff. 46). Konzipiert sind die Atomwaffen zwar nach wie vor als sog. "politische" Waffen (Ziff. 62), mit denen ,nur' gedroht werden soll. Da aber Drohung glaubhaft gemacht werden muß, wird der Einsatz von Atomwaffen nach wie vor mit der first-use-Option verbunden. Diese hat ihren Charakter aber total dadurch verändert, daß ein konventioneller Angriff auf das Bündnis ausgeschlossen werden kann. Nunmehr behält man sich den Einsatz atomarer Systeme nicht nur als Antwort auf einen Angriff mit nichtatomaren Massenvernichtungsmitteln vor, sondern bereits für die Abwendung eines derartigen Angriffs. Indem also präventive Nuklearschläge ohne das Risiko einer entsprechenden Vergeltung durch die Gegenseite für denkbar gehalten werden, wird die Schwelle zum tatsächlichen Einsatz von Atomwaffen erheblich gesenkt. Damit verlieren aber die Kernwaffensysteme ihren Charakter als reine Kriegsverhinderungswaffen endgültig und werden zu Kriegsführungswaffen, denen freilich sämtliche Merkmale der inzwischen völkerrechtlich verbotenen biologischen und chemischen Waffen anhaften. Der Ehrgeiz der neuen NATO-Strategie, omnipotent zu sein und für alle möglichen Krisen und Bedrohungen eine alle potentiellen Gegnern überlegene militärische Antwort parat zu haben, wird die Kernwaffenbesitzer außerhalb des Bündnisses nur motivieren können, ihre nukleare Bewaffnung beizubehalten, um damit dem nuklearen Konzept der NATO ungewollt die sonst fehlende Plausibilität zu liefern. d) Geist und Logik atomarer Abschreckung erzeugen nicht nur das trügerische Gefühl einer totalen Sicherheit, sondern erfordern auch ein absolutes Feindbild. Denn nur gegen absolute Feinde scheint der Einsatz der absoluten Waffe gerechtfertigt. Gen. Lee Butler hat eindringlich darauf hingewiesen, daß Abschreckung mit Atomwaffen "mit der von ihr vorausgesetzten Feindseligkeit" aufs engste zusammenhängt: "Kernwaffen als letztes Mittel zur Konfliktlösung hinzunehmen, verdammt die Welt dazu, unter einer dunklen Wolke ständiger Angst zu leben. Schlimmer, es legitimiert die mörderischsten Instinkte der Menschen als annehmbares letztes Mittel, wenn denn andere Möglichkeiten der Konfliktlösung scheitern" (aaO S. 164 f). Die Tatsache, daß die Folgen des Einsatzes dieser monströsen Waffen noch gar nicht begriffen sind, weil sie "der Vernunft trotzen" (aaO S. 164), wird ihren Einsatz im Ernstfall nicht verhindern, sonder eher wahrscheinlicher machen. Ein letztes Mittel will man letztlich auch einsetzen können. Und wenn dieses letzte Mittel vom übermächtigen NATO-Bündnis als höchste Sicherheitsgarantie betrachtet wird, werden atomare Schwellenländer erst recht alles dransetzen, in den Besitz dieser absoluten Wunderwaffe zu gelangen. 6. Die Herausforderung ist da die Zeit drängt Nach den erfolgreichen Nukleartests ihres Landes im vergangen Sommer schrieb die weltweit bekannte indische Autorin Arundhati R o y (,Der Gott der kleinen Dinge') in einem Essay: "Die Atombombe ist das antidemokratischste, antinationalste, antimenschlichste sowie vom Bösen inspirierteste Ding, das je von Menschen produziert worden ist. Wenn Sie gläubig sind, dann denken Sie daran, daß diese Bombe die Herausforderung des Menschen an Gott ist. Sie lautet ganz einfach: Wir haben die Macht, alles zu zerstören, was Du geschaffen hast. Und wenn Sie nicht gläubig sind, betrachten Sie es so: Diese unsere Welt ist vier Milliarden sechshundert Millionen Jahre alt. Sie könnte an einem Nachmittag zu Ende sein." (Junge Kirche 1/99 S. 31) An dieser Bewertung der indischen Christin anknüpfend kann formuliert werden: Die Bereitstellung von Nuklearwaffen und die Drohung mit ihrem Einsatz steht in absolutem Gegensatz zur Feindesliebe Gottes, welche die Mitte des Evangeliums ist (vgl. EKD-Texte 48, S. 6). Heute stehen Synode und der Rat der EKD vor derselben Herausforderung wie die amerikanischen Pax-Christi-Bischöfe im vergangen Jahr. Die Antwort unserer Kirche auf die neue Nuklearstrategie des NATO-Bündnisses sollte bereits für die von der Allianz für das Spätjahr 1999 in Aussicht gestellte offene Diskussion über Fragen der Nuklearstrategie vorliegen. Eine Stellungnahme der EKD hätte umso mehr Gewicht, wenn sie im Gleichklang mit dem Wort der amerikanischen Bischöfe und gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz erfolgte und zugleich ein umfassender Diskussionsprozeß im Rahmen der Konferenz Europäischer Kirchen und des Ökumenischen Rates angestoßen werden könnte. Die Zeit drängt, denn viele Zeichen deuten darauf hin, daß sich das ,Fenster der Gelegenheit', von dem Gen. Lee Butler sprach, wieder zu schließen beginnt. |
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Kirchliche Initiative für eine Friedenssicherung ohne Nuklearwaffen Verantwortlich: Gernot Erler, , Sören Widmann, Uli Jäger (Mitglieder des Arbeitskreises) |