Home / Themen / Kriegsgeschehen... / Krieg / Völkerrecht und... / Irak-Krieg ist politisch wie rechtlich nicht zu rechtfertigen, Erklärung der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen
Berlin, 20.3.2003. Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen
e.V. (DGVN) drückt ihr Bedauern und ihre tiefe Betroffenheit über den
Beginn des Krieges gegen den Irak aus. Der Krieg unterbricht den Prozess
der friedlichen Entwaffnung des Irak und zieht großes menschliches Leid
nach sich. Er ist politisch wie rechtlich in keiner Weise zu rechtfertigen.
Die Weltgemeinschaft hat sich mit der Resolution 1441 des
VN-Sicherheitsrates vom 8. November 2002 für eine friedliche Durchsetzung
der Abrüstungsverpflichtungen des Irak entschieden. Diese Entscheidung
erging einstimmig und bindet alle Staaten der Welt. Die Resolution enthält
keine Ermächtigung zu militärischen Maßnahmen, wenn der Irak seinen
Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Resolution 1441 droht für einen
solchen Fall „ernsthafte Konsequenzen“ an. Darunter können auch
militärische Maßnahmen fallen. Über sie hat jedoch der Sicherheitsrat zu
entscheiden. Ein entsprechender Resolutionsentwurf der USA, Großbritanniens
und Spaniens fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit und wurde
zurückgezogen.
Indem die USA und sie unterstützende Staaten sich über diese Beschlusslage
im Sicherheitsrat hinwegsetzen, verstoßen sie gegen die Charta der
Vereinten Nationen und zwingendes Völkerrecht. Nicht vom Sicherheitsrat
autorisierte militärische Gewalt in den internationalen Beziehungen ist nur
unter der engen Voraussetzung einer Selbstverteidigungssituation oder einer
im Einzelnen umstrittenen humanitären Intervention zulässig. Dafür gibt es
im Fall des Irak gegenwärtig keine Anhaltspunkte, so menschenverachtend und
friedensgefährdend das Regime Saddam Hussein auch sein mag. Der Krieg gegen
den Irak verletzt daher das völkerrechtliche Gewaltverbot und ist
unzulässig. Er untergräbt die Autorität der Vereinten Nationen und
gefährdet die Errungenschaften einer auf Recht gebauten Weltordnung.
Die DGVN ruft dazu auf, die Hauptverantwortung des Sicherheitsrates für die
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit wieder
herzustellen und dem Völkerrecht im Irak-Konflikt wieder Geltung zu
verschaffen.
Irak-Konflikt/P R E S S E M I T T E I L U N G
Erklärung der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen
Wolfgang Ehrhart, Vorsitzender der DGVN
Prof. Dr. Thomas Bruha und Alexander Graf York von Wartenburg, stellv.
Vorsitzende
Dr. Beate Wagner, Generalsekretärin
Rückfragen unter 030/259 375 22