Home / Themen / Kriegsdienstver... / Wenn Du bei der Bundeswehr bist
Der Antrag
Bei wehrpflichtigen Soldaten muss der KDVAntrag (wie bei allen Antragstellern) direkt an das Kreiswehrersatzamt des ersten Wohnsitzes geleitet werden (der „Dienstweg" führt zu unnötigen Zeitverlusten). Bei Zeit und Berufssoldaten ist das Kreiswehrersatzamt des Stationierungsortes zuständig. Der Vorgesetzte sollte (muss aber nicht) über die Antragstellung informiert und es sollte Kontakt mit dem Standortpfarrer aufgenommen werden.
Die Begründung
In deiner Begründung solltest du deutlich machen
- was dein Gewissen bestimmt.
- warum du zur Bundeswehr gegangen bist.
- warum du gerade jetzt zu deiner Entscheidung kommst, den Kriegsdienst zu verweigern.
- welche Überlegungen, (Schlüssel)Erlebnisse dein Gewissen geweckt und geschärft haben.
- warum du nicht bereits bei der Musterung verweigert hast, was sich seitdem in deinem Leben, in deiner Einstellung verändert hat.
- wie du die Zeit bei der Bundeswehr erlebt hast, was für dich der Umgang mit der Waffe und die Schießausbildung bedeutet haben.
Nach dem Antrag
Soldaten müssen so lange Wehrdienst leisten, bis sie als Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig anerkannt sind. Sie haben dabei keinen Anspruch auf waffenlosen Dienst, sollen jedoch bis zur Anerkennung vom unmittelbaren Waffendienst befreit werden. Das Dienstverhältnis des Soldaten kann nach der Anerkennung direkt in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt werden. Es ist aber auch möglich, zunächst die Entlassung zu beantragen und zu einem späteren Zeitpunkt die Restdienstzeit im Zivildienst abzuleisten.
Dennoch:
- Stelle sofort einen Antrag auf waffenlosen Dienst.
- Wenn du trotzdem den Befehl zum Dienst mit der Waffe bekommst, so führe diesen nur unter Protest aus und gib den Protest zu Protokoll.
- Kümmere dich sofort um einen Zivildienstplatz, damit das Dienstverhältnis nach der Anerkennung schnell umgewandelt werden kann.
Wie bei allen Antragstellern entscheidet das Bundesamt für Zivildienst nach Aktenlage über deinen Antrag.
Die Zentralstelle KDV hat alle wichtigen Information für Kriegsdienst verweigernde Soldaten auf ihrer Internetseite www.Zentralstelle-KDV.de zur Verfügung gestellt (Link: KDV bei der Bundeswehr). Sie kann auch helfen, dass das KDV-Verfahren schnell abgewickelt wird.
Dienstzeit
Soldaten, die den Kriegsdienst verweigern und anerkannt werden, müssen zur Zeit 9 Monate Zivildienst leisten. Die Bundeswehrzeit wird dabei voll angerechnet.
Deinen Antrag musst du mit allen Anlagen (siehe S. 9) an das Kreiswehrersatzamt schicken. Die Entscheidung trifft das Bundesamt für Zivildienst nach Aktenlage.