Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflicht

Zum Zwecke der Landesverteidigung kann der Bund Streitkräfte aufstellen und junge Männer zum Dienst in der Bundeswehr heranziehen. So ist es in Art. 12a des Grundgesetzes (der 1956 ergänzt wurde) geregelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
1956 rückten die ersten Soldaten nach 1945 wieder in die Kasernen ein. Gleichzeitig verweigerten die ersten jungen Männer den Kriegsdienst. Es waren damals noch wenige (pro Jahr ca. 3-4.000), die zudem als „Drückeberger" oder „vaterlandslose Gesellen" diffamiert wurden, obwohl sie einen um ein Drittel längeren Ersatzdienst (wie er damals noch hieß) ableisten mussten. Erst in den 90er Jahren stieg die Zahl der Kriegsdienstverweigerer stark (auf über 150.000 pro Jahr) an.
Die heutige Bundeswehr umfasst 248.000 Soldaten, davon 188.000 Berufs- und Zeitsoldaten, ca. 60.000 Wehrpflichtige und ca. 24.000 freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende.
Mit der veränderten sicherheitspolitischen Lage nach dem Zerfall des „Ostblocks" kam auch die Wehrpflicht in die Diskussion.
Die Bundesrepublik Deutschland ist heute von „Freunden umzingelt". So kann die Landesverteidigung heute nicht mehr als Begründung für die Wehrpflicht herangezogen werden. Die neuen weltweiten Herausforderungen und Gefährdungen brauchen zivile, keine militärischen Antworten. Die Armeen können und müssen deshalb verkleinert, internationalisiert und professionalisiert werden. Hierzu benötigt man keine Wehrpflichtigen mehr..
Andere wollen an der Wehrpflicht festhalten, da sie den Verteidigungsgedanken in der Bevölkerung wach halte und verhindere, dass die Bundeswehr zu einem Staat im Staate werde.

Wenn die Wehrpflicht wegfällt ...

Wenn die Wehrpflicht wegfällt, würde auch der Zivildienst entfallen. Die ca. 38.000 besetzten Zivildienstplätze werden jedoch im sozialen Bereich dringend benötigt, so wird häufig argumentiert. Fachleute haben errechnet, dass man mit den für den Zivildienst aufgewendeten Mitteln normale Arbeitskräfte auf entsprechenden Stellen bezahlen könnte.
Vieles spricht dafür, dass die Wehrpflicht in den nächsten Jahren fallen wird. Bis dahin bleibt die Entscheidung: „Bundeswehr oder Kriegsdienstverweigerung" aber bestehen.

Wozu überhaupt Wehrpflicht?

"Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemein gültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist abhängig von der konkreten Sicherheitslage."

Roman Herzog, ehem. Bundespräsident, anlässlich des 40jährigen Bestehens der Bundeswehr.

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