Home / Themen / Kriegsdienstver... / Kriegsdienstverweigerung: (d)ein Grundrecht
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Grundgesetz Art. 4, Abs. 3
Immer mehr junge Männer nehmen das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in Anspruch. Doch Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht, das nur auf Antrag hin gewährt wird.
Ganz gleich, ob du vor der Einberufung zur Bundeswehr stehst, gerade bei der Bundeswehr bist oder als Reservist bereits vor Jahren den Wehrdienst abgeleistet hast - grundsätzlich gilt:
- Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann zu jeder Zeit gestellt werden.
- Der Antrag muss an das zuständige Kreiswehrersatzamt (erster Wohnsitz) gestellt werden.
Der Antrag besteht aus drei Teilen:
- dem Antragsschreiben.
- einem tabellarischen Lebenslauf.
- einer ausführliche persöhnlichen Begründung.
Erst wenn alle drei Teile vorliegen, kann über deinen Antrag vom Bundesamt für Zivildienst entschieden werden.
Alles geschieht im schriftlichen Verfahren. Mündliche Anhörungen gibt es nicht mehr. Jeder, der seinen KDV Antrag ernsthaft betreibt und mögliche schriftliche Rückfragen des Bundesamtes für den Zivildienst in der angegebenen Frist schriftlich beantwortet, wird anerkannt.