Home / Themen / Kriegsdienstver... / Kriegsdienst verweigern - ungediente Wehrpflichtige
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann jederzeit gestellt werden, jedoch frühestens mit 17 1/2 Jahren. Wenn der Antrag vor der Einberufung bzw. der schriftlichen Vorbenachrichtigung gestellt wurde, kannst du so lange nicht zur Bundeswehr eingezogen werden, bis über den Antrag rechtskräftig entschieden worden ist. Dein Antrag hat dann eine „aufschiebende Wirkung". Wer eine Einberufung erhält und damit weiß, dass überhaupt ein Wehrdienst verlangt wird, sollte den KDV-Antrag umgehend beim Kreiswehrersatzamt einreichen und Lebenslauf und Begründung schnell nachreichen. Der Antrag wird praktisch immer vor dem Dienstantritt bei der Bundeswehr entschieden und die Einberufung bei Anerkennung wieder aufgehoben. Deinen Antrag schickst du per Einschreiben an das Kreiswehrersatzamt, das für deinen ersten Wohnsitz zuständig ist. (Eine Kopie für dich selbst nicht vergessen!)
Das Kreiswehrersatzamt bestätigt dir den Eingang deines Antrages, leitet ihn zur Entscheidung an das Bundesamt für Zivildienst weiter und macht dich auf evtl. fehlende Unterlagen aufmerksam. Das Bundesamt für Zivildienst kann nur positiv über deinen Antrag entscheiden, wenn er vollständig ist, d.h. wenn alle Teile vorliegen.
Muster
Absender
An das
Kreiswehrersatzamt
...
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Personenkennziffer _______
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen,
X-stadt, den ...
(Unterschrift)
Anlagen:
1. Lebenslauf
2. Begründung meiner Kriegsdienstverweigerung
Beim formellen Antragsschreiben ist zu beachten:
- Du musst dich ausdrücklich auf das Grundgesetz, Artikel 4, Abs. 3. berufen. („Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe gemäß Artikel 4, Abs. 3, Grundgesetz").
- Der Antrag sollte die Personenkennziffer enthalten.
- Der Antrag muss von Dir persönlich unterschrieben werden.
Der tabellarische Lebenslauf soll lückenlos sein und die wichtigsten Lebensdaten enthalten. Dein Lebenslauf soll dem Bundesamt ermöglichen, sich ein Bild von deinem familiären und sozialen Umfeld zu machen.
Im Lebenslauf sollte enthalten sein:
- Name, Geburtstag und Geburtsort.
- Eltern und Geschwister, deren Beruf und Lebenssituation.
- Angaben zum Familienleben (Todesfälle, Scheidung der Eltern etc.).
- Schulische Ausbildung.
- Wohn und Lebenssituation (eigener Haushalt, bei den Eltern etc.)
- Soziales und politisches Engagement (Mitarbeit bzw. Mitgliedschaft in Vereinen, Parteien, Verbänden etc.).
- Interessen und Hobbys.
- Konfession.
- berufliche Ausbildung und Perspektiven..
Der wichtigste und zentrale Teil des Antrages ist deine „persönliche ausführliche Darlegung der Beweggründe zur Kriegsdienstverweigerung". Du brauchst diese Begründung nicht gleich mit deinem Antrag abzugeben. Sie kann auch später nachgereicht werden. Wenn du trotz Aufforderung keine Begründung einreichst, wird der Antrag abgelehnt.
Übrigens: Datum und Unterschrift nicht vergessen!
Wie jeder Wehrpflichtige ...
- wird auch derjenige, der einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellt, „erfasst". Bei der Erfassung erhältst du eine Personenkennziffer und das Kreiswehrersatzamt legt eine Akte über dich an.
- muss auch der Kriegsdienstverweigerer zur Musterung erscheinen. Dabei werden u.a. die Tauglichkeitsgrade festgelegt, die auch für den Zivildienst gelten. Wer für den Wehrdienst untauglich ist, muss auch keinen Zivildienst leisten.
- unterliegt auch der Kriegsdienstverweigerer der Wehrüberwachung. Ab Anerkennung allerdings nicht mehr der Wehr-, sondern fortan der Zivildienstüberwachung.
In der Begründung solltest du ausführlich deutlich machen:
- was „Gewissen" für dich heißt.
- wie deine Gewissensentscheidung zustande kam: Welche Rolle haben dabei eventuell deine Eltern, Freunde, Bekannte gespielt? Wie hat die Auseinandersetzung mit bestimmten Personen, Filmen, Büchern dich beeinflusst?
- welche Maßstäbe für dein Leben bindend sind (Werte und Normen, Gebote und Verbote).
- woher diese Wertvorstellungen kommen, wer und was sie mitgeprägt hat.
- was eine Übertretung dieser Normen (insbesondere deiner Gewissensentscheidung, nicht töten zu können) für dich bedeuten würde.
- wie du zur „Gewalt und Gewaltanwendung" stehst, was für dich „Krieg" bedeutet, welchen Wert „Leben" für dich hat usw.
- wo und wie du versuchst, dich für friedliche Konfliktaustragung einzusetzen, dich für Frieden und soziale Gerechtigkeit zu engagieren.
- Was dir deine Gewissensentscheidung vorschreibt. Der Begriff „Gewissen" ist für die Begründung wichtig.
Als Kriegsdienstverweigerer wird anerkannt:
- wer den Antrag vollständig eingereicht hat.
- wer Gründe darlegt, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung begründen. D.h.: Wer aus seinem Gewissen heraus eine Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat.
- wer deshalb jeden Krieg und jedes Töten im Krieg ablehnt (also nicht nur bestimmte Kriege oder Waffen).
- wer glaubt, in eine Gewissensnot zu geraten, falls er im Kriegsfalle andere Menschen töten müsste.
- wer „glaubhaft" machen kann, d.h. begründet und ausführt, dass dies seinen innersten Wertmaßstäben, seinen eigenen Ge und Verboten entspricht (subjektive Glaubwürdigkeit). .
Diese Elemente müssen - egal aus welchen Gründen du verweigerst (religiösen, humanitären oder politischen) - den Kern deiner Begründung ausmachen. Es geht also darum, im Lebenslauf und in der Begründung Erlebnisse, Einflüsse, Gedanken etc. darzustellen, die dein Gewissen geprägt haben. Auf diesem Hintergrund musst du deutlich machen können, dass du in eine Gewissensnot, also in einen unlösbaren inneren Konflikt kommen würdest, wenn du gegen dein Gewissen verstoßen müsstest.
• „Ich verweigere den Dienst mit der Waffe, weil ich nicht imstande bin, einen anderen Menschen im Kriege zu töten. Ich könnte es mit meinem Gewissen nicht in Einklang bringen, wenn ich einen „feindlichen Soldaten" - einen Menschen wie du und ich_- umgebracht hätte. Für mich gibt es keine Feinde, viel weniger Todfeinde."
• „Menschen zu töten ist für mich nicht denkbar. Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, einer Organisation beizutreten, die das Töten von Menschen als Lösungsweg akzeptiert und schon im Voraus dieses Töten trainiert.
Krieg bringt Leid, Elend und Trauer mit sich. Dies weiß ich aus Berichten von Mitschülern, die als kroatische und serbische Kriegsflüchtlinge in meinem Heimatort wohnen und meine Schule besuchen. Sie sind physisch und psychisch verletzt, und ich könnte es mit meinem Gewissen niemals vereinbaren, Menschen derart zu attackieren.
Auch die Erzählungen meiner Großeltern über ihre Erfahrungen im Zweiten Weltkrieg haben meine pazifistische Grundeinstellung verstärkt."
• „Ich könnte niemanden, den ich direkt ansehe und nicht nur als Schema auf einem Monitor sehe, aus welchen Gründen auch immer erschießen und auch der Befehl eines Vorgesetzten könnte mich nicht dazu bewegen, einen Menschen, der mir nichts getan hat, außer dass er (wahrscheinlich unfreiwillig) einer „feindlichen" Armee angehört, präventiv Schaden zuzufügen. Es wäre mir sehr unangenehm, wenn andere Soldaten deshalb Schaden oder gar den Tod erleiden müssten."
• „Unser Grundgesetz gibt jedermann das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Artikel 2, Absatz 2, Satz 1). Das Recht auf Leben steht über allem, hat absolute Priorität. Ich kann und will gegen dieses Gesetz nicht verstoßen. Meine Wertschätzung für das Leben lässt sich nicht mit dem Gedanken an den Einsatz von Waffen gegen Mitmenschen in Einklang bringen. Mit der Verweigerung des Kriegsdienstes glaube ich einen wesentlichen Schritt in diese Richtung zu unternehmen.
Um meinen staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen, erkläre ich mich dazu bereit, zur Ableistung von Zivildienst herangezogen zu werden."
Merke:
Begründungen zur Kriegsdienstverweigerung müssen persönlich sein. Es können also keine fertigen Texte übernommen werden. Wenn etwas abgeschrieben wird, muss es als Zitat oder Quellenangabe gekennzeichnet werden. Die Prüferinnen und Prüfer im Bundesamt kennen alle „Musterbegründungen", auch diese Beispiele.
Merke:
Es geht nicht um eine Entscheidung „Bundeswehr oder Zivildienst", sondern um die Frage, „Kann ich das Töten von Menschen im Kriege mit meinem Gewissen vereinbaren?" und: „Würde ich damit fertig werden, im Kriege zu töten?"
Nach einigen Wochen erhältst du in der Regel vom Bundesamt für Zivildienst deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und kannst dir nun eine Zivildienststelle suchen. Praktisch alle Antragsteller, deren Unterlagen vollständig eingereicht wurden, werden vom Bundesamt anerkannt.
Hat das Bundesamt begründete Zweifel an der Wahrheit deiner Angaben (z.B. dass du die Begründung nicht selbst geschrieben oder sie abgeschrieben hast), so fordert dich das Bundesamt auf, dich zu den Zweifeln schriftlich zu äußern (schriftliche Anhörung).
Wer entscheidet?
Alle Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (ungediente Wehrpflichtige, Soldaten, Reservisten) werden vom Bundesamt für Zivildienst nach Aktenlage entschieden.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall
- gibt es grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr von KDVAnträgen.
- dürfen Antragsteller herangezogen werden.
Der Antrag muss abgelehnt werden,
- wenn er unvollständig ist und du ihn nach Aufforderung innerhalb eines Monats nicht vervollständigt hast.
- wenn nur „ungeeignete Gewissensgründe" vorgetragen werden (z.B. wenn du nicht prinzipiell, sondern nur in bestimmten Situationen den Kriegsdienst ablehnst).
- wenn die Zweifel an der Wahrheit deiner Angaben nicht ausgeräumt werden können.
Gegen die Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch gegenüber dem Bundesamt für Zivildienst eingelegt werden. Wird dieser abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
"Spätestens bei einem Widerspruch ist es sinnvoll, sich an einen erfahrenen KDV-Berater oder an einen Rechtsanwalt zu wenden. KDV-Berater und spezialisierte Anwälte sind im Internet über die Hotline der Zentralstelle KDV www.zentralstellekdv.de zu finden."