Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Friedensdienste im Ausland (§ 14b, ZDG)

An Stelle des Zivildienstes kann auch ein „Friedensdienst im Ausland" geleistet werden, der dann als „Zivildienst" anerkannt wird. Dieser Auslandsdienst muss bei einer anerkannten Trägerorganisation unentgeltlich durchgeführt werden. Er ist zwei Monate länger als der Zivildienst, dauert also 11 Monate. In der Bundesrepublik gibt es ca. 250 anerkannte Träger eines Friedensdienstes im Ausland.
Für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die einen „Anderen Dienst im Ausland" leisten, wird weiter Kindergeld gewährt, wenn bislang Ansprüche auf Kindergeld bestanden.
Eine Adressliste kann beim Bundesamt für Zivildienst angefordert werden.

Bundesamt für Zivildienst
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
50964 Köln
www.zivildienst.de

Einsatzbereiche von Zivildienstleistenden

Zivildienstleistende werden im sozialen Bereich oder im Umweltschutz eingesetzt.

Unter sozialem Bereich werden dabei Pflege- und Betreuungsdienste an alten, kranken, behinderten oder in anderer Weise hilfsbedürftigen Personen verstanden.
Unter Umweltschutz im Sinne des Zivildienstes wird im Wesentlichen die praktische Hilfe beim Erhalt oder zur Rekultivierung von Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder ähnlich ausgewiesenen Gebieten verstanden.

Weitere Einsatzbereiche:
- Handwerkliche, technische und Hausmeisterdienste.
- Kaufmännische, Verwaltungstätigkeiten.
- Versorgungstätigkeiten.
- Fahrdienste.
- Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport).
- Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD)
- Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB).

Stichwort Totalverweigerung

Immer wieder verweigern junge Männer jegliche Zusammenarbeit mit dem Militär. Sie verweigern nicht nur den Kriegsdienst mit der Waffe, sondern auch den „Kriegsdienst ohne Waffe" - den Zivildienst, wie sie ihn sehen. Sie möchten so darauf aufmerksam machen, dass der Zivildienst keine Alternative zum Militär darstellt, sondern dass auch er im Rahmen der „Zivilverteidigung" in militärische Planungen einbezogen ist.
Wer den Zivildienst verweigert, muss mit einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe rechnen.

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