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Frauen verweigern ihre Dienstpflicht

Zwar unterliegen Frauen in der Bundesrepublik (noch) nicht der Wehrpflicht, sie können aber nach dem Grundgesetz im Verteidigungsfall dienstverpflichtet werden. Und sie können als Zeit oder Berufsoldatinnen auch einen freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr leisten.
Im April 2008 dienten ca. 14.400 Frauen in der Bundeswehr (8 % aller Berufs und Zeitsoldaten).
Frauenverweigerungsgruppen schlagen vor, dass Frauen die Dienstverpflichtung für Kriege „im Voraus" verweigern sollen. In Schreiben an das örtliche Arbeitsamt und das Bundesministerium der Verteidigung kann dies mitgeteilt werden.
Frauen, die Berufssoldatinnen, Soldatinnen auf Zeit oder Reservistinnen sind, können natürlich auch den Kriegsdienst verweigern, wenn sie Gewissensbedenken gegen den Waffendienst bekommen. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für ihre männlichen Kollegen.

„Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts und Heilwesen sowie in der ortsfes ten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 55. Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden."
Grundgesetz, Art. 12 a, Abs. 4

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