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Erfasst, was dann ...?

Der Briefträger kommt ...
Wehrpflichtig sind alle jungen Männer ab 18 Jahren. Zuerst kommt die Erfassung über das Einwohnermeldeamt. Dort werden die Daten aller Männer, die im letzten Quartal 17 Jahre alt geworden sind, erfasst und dem Kreiswehrersatzamt übermittelt. Du bekommst über diese Erfassung eine Mitteilung.
Einige Zeit später kommt ein Fragebogen zur Musterungsvorbereitung. Dieser Fragebogen dient der Festlegung des Musterungstermins. Gefragt wird man nach den derzeitigen Tätigkeiten, Ausbildungen und dem Ausbildungsende.
Die Ladung zur Musterung kommt ca. 6-9 Monate vor dem Ausbildungsende. Die Ladung zur Musterung besagt noch nichts über eine mögliche Einberufung. Sie dient der Feststellung der Tauglichkeitsgrade und möglicher Verwendung bei der Bundeswehr oder im Zivildienst.
Im Rahmen der Musterung wirst du auch gefragt, ob du einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen möchtest. Du kannst dies bejahen oder auch mitteilen, dass du „heute" keinen Antrag stellen willst, denn ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann immer, auch noch nach der Einberufung oder selbst nach Ableistung des Wehrdienstes gestellt werden.

Nur keine Hektik
Du hast genügend Zeit, dir alles in Ruhe zu überlegen. Hast du dich für die Kriegsdienstverweigerung entschieden, so musst du die Verweigerung nicht sofort losschicken.
Du kannst auch abwarten, ob du überhaupt zur Bundeswehr einberufen wirst, und erst nach deiner Einberufung die Verweigerung wegschicken. Da die Bundeswehr nicht mehr alle Wehrpflichtigen braucht, stehen die Chancen, nicht eingezogen zu werden 50:50.
Hast du eine „Einberufung zum Grundwehrdienst" erhalten, solltest du sehr schnell handeln, und den Antrag persönlich innerhalb der nächsten beiden Arbeitstage beim Kreiswehrersatzamt abgeben, damit dein Antrag noch aufschiebende Wirkung auf die Einberufung hat.
Der KDV-Antrag besteht zunächst nur aus einem Satz: "Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." In dem Schreiben müssen natürlich auch der Name und die Anschrift und die Personenkennziffer angegeben werden. Die Unterschrift darf auch nicht fehlen. Die ausführliche Begründung und der tabellarische Lebenslauf können später nachgereicht werden.

Merke
Wer keinen Verwendungswunsch bei der Bundeswehr hat, sollte natürlich bei der Eignungsfeststellung auch keine entsprechenden Angaben machen.

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