Home / Themen / Kriegsdienstver... / Einberufung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Wer ein befristetes Arbeitsverhältnis antreten will oder bereits angetreten hat und zur Bundeswehr oder zum Zivildienst einberufen wird, verliert unter Umständen seine Arbeitsstelle und/oder die Chance auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Arbeitgeberverbände und das Bundesverteidigungsministerium haben deshalb eine gemeinsame Empfehlung an die Kreiswehrersatzämter, die für die Einberufung zuständig sind, ausgesprochen, einer Bitte auf eine spätere Einberufung zu entsprechen.
Eine solche „Bitte um Heranziehung erst nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses" muss
- schriftlich erfolgen und
- rechtzeitig vor der Einberufung geschehen.
Die Kreiswehrersatzämter haben die Auflage, solche Bitten „wohlwollend zu prüfen". Auch wenn diesen „Bitten" in der Regel nachgekommen wird, besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine spätere Einberufung.
Diese Regelung gilt entsprechend auch für den Zivildienst.
Musterbrief an das Kreiswehrersatzamt / Bundesamt für Zivildienst
Muster
Absender mit Personenkennziffer
Meine Einberufung zur Bundeswehr / zum Zivildienst zum ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum ...
Nach Ablauf dieses Vertrages besteht die Chance auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverähltnis. Ich bitte von meiner Einberufung abzusehen, bis geklärt ist, ob ich einen durch das Arbeitsplatzschutzgesetz abgesicherten Arbeitsvertrag bekomme.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift