Home / Themen / Kriegsdienstver... / Der Zivildienst
Der Zivildienst
„(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz ..."
Grundgesetz Art. 12 a
„(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. "
Wehrpflichtgesetz § 3
„Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich."
Zivildienstgesetz § 1
Kriegsdienstverweigerer müssen als Ersatz für den Wehrdienst einen gleichlangen Zivildienst ableisten. Für die Durchführung des Zivildienstes ist das Bundesamt für Zivildienst verantwortlich. Knapp 90.000 Kriegsdienstverweigerer werden jedes Jahr zum Zivildienst einberufen (60.000 zum Wehrdienst). Sie leisten ihren Dienst in sozialen Einrichtungen, von denen ein Drittel inzwischen privatisiert sind. Hier dienen die Zivildienstleistenden nicht nur dem "Allgemeinwohl", sondern auch den Wirtschaftungsinteressen der Eigentümer.
Zivildienstleistende arbeiten in Altenheimen oder in Behindertenwerkstätten, bringen „Essen auf Rädern" oder arbeiten im Umweltschutzbereich.
Die Zivildienststelle kannst du dir selbst aussuchen. Du hast allerdings keinen Rechtsanspruch darauf. Tust du das nicht, weist dir das Bundesamt für Zivildienst eine Stelle zu. Adressen von freien Zivildienstplätzen bekommst du über die Zivildienstplatzbörse des Bundesamtes für den Zivildienst (Zivildienst-Börse)
Die Zivildienststelle muss den Kriegsdienstverweigerer in seine Tätigkeit einweisen. Erst danach darf er eigenverantwortlich arbeiten. Oft werden zwei bis dreiwöchige Einführungslehrgänge abgehalten.
Die Dienststelle kann dich zu allen Arbeiten heranziehen, die anfallen und zu denen du eingewiesen und geeignet bist. Einen Anspruch auf bestimmte Tätigkeiten hast du nicht.
Zu Pflegetätigkeiten bei kranken, alten oder behinderten Menschen ist deine Zustimmung erforderlich. Du kannst ablehnen oder deine Einwilligung zurückziehen.
(Stand: 1. 6. 2008)
Dauer: 9 Monate, der Dienst kann in jedem Monat aufgenommen werden.
Zivildienst kann in Abschnitten geleistet werden. Der erste Abschnitt muss dabei sechs Monate lang sein.
Sold: 9,41 Euro pro Tag (ab dem 4. Monat 10,18_Euro. Ab dem 7. Monat 10,95 Euro).
Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung: 7,20 Euro pro Tag.
Entlassungsgeld: 690,24 Euro.
Weihnachtsgeld: 172,56 Euro.
Einberufung: Im Regelfall bis zum 23. Geburtstag. Ausnahme: bis 25, wenn eine Zurückstellung über den 23. Geburtstag hinaus andauerte.
Zivildienstpflichtige werden auf ihren Antrag hin nicht mehr einberufen, wenn sie
- verheiratet sind.
- in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder
- elterliches Sorgerecht haben.
- wenn zwei Geschwister schon Wehr oder Zivildienst oder ein Freiwilliges Jahr geleistet haben.
Zivildienstplätze: In Deutschland gibt es ca. 38.000 Zivildienststellen mit insgesamt ca. 111.000 Zivildienstplätzen. Davon sind jeweils gut die Hälfte belegt.
Berufsförderung: Zivildienstleistende können während des Zivildienstes Fortbildungsangebote und Kurse besuchen, deren Kosten im Rahmen der Berufsförderung bis zu einem Betrag von 665, Euro vom Bundesamt für Zivildienst übernommen werden.
Freistellung für gewerkschaftliche Zwecke: Du kannst während des Zivildienstes auch für gewerkschaftliche Zwecke, z.B. Besuch von Seminaren oder für die Ausübung von Ämtern, freigestellt werden.
Alternativen zum Zivildienst:
Die Pflicht, in Friedenszeiten Zivildienst abzuleisten erlischt, wenn anerkannte Kriegsdienstverweigerer
- 6 Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz mitgewirkt haben.
- 2 Jahre Entwicklungsdienst geleistet haben.
- ein freiwilliges soziales bzw. freiwilliges ökologisches Jahr absolviert haben.
- einen anderen Dienst im Ausland geleistet haben.
Der Kriegsdienstverweigerer unterliegt jedoch weiterhin der Wehrüberwachung.
Tipp:
Der sog. „Leitfaden" für den Zivildienst enthält alle Regelungen (Rechte, Pflichten ...) für die Durchführung des Zivildienstes. Bei Unklarheiten sollte immer der Leitfaden herangezogen werden. Der Leitfaden ist online abrufbar unter: www.zivildienst.de