Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Das Gewissen

Ein Beispiel
„Allein schon der Gedanke, ich würde einen Menschen auf der Straße überfahren, ich würde durch eigene Schuld am Tode dieses Menschen mitwirken, würde mein Gewissen nicht mehr zur Ruhe kommen lassen."

Darum geht es:
Wer anders handelt, als er nach seiner innersten Überzeugung hätte handeln sollen, spürt sein Gewissen, bekommt ein „schlechtes Gewissen" oder kommt gar in „Gewissensnot".
Gewissen ist also die im Inneren des Menschen vorhandene Überzeugung von Recht und Unrecht mit der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
Gewissen ist ein sittliches Empfinden, das Wertbewusstsein, das moralische Gefühl, mit dem der Mensch ausgestattet ist und das sich entwickeln und weiterbilden kann. Das Gewissen weist auf den Wesenskern der eigenen Person hin, ist quasi deren Zentrum.

Das Bundesverfassungsgericht:
„Als eine Gewissensentscheidung ist somit jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von ‚Gut' und ‚Böse' orientierte Entscheidung anzusehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte."
(Bverf-G 12,45 ff.)

Merke:
Bei Kriegsdienstverweigerern ist das unbedingte Gebot des Gewissens unter keinen Umständen zu töten. Dieses Tötungsverbot gilt für ihn auch und gerade im Krieg. Obwohl Töten im Krieg von der Gesellschaft erlaubt ist, sagt sein Gewissen: Nein! Das Gewissen ist keine statische Angelegenheit, sondern ist Veränderungen unterworfen, entwickelt sich.

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