Home / Themen / Krieg in Jugosl... / Zum zweiten Jahrestag des Kosovo-Krieges
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Ereignisse, die zwei Jahre zurückliegen, sind meist nur noch für
die Zeitgeschichte von Belang. Der Krieg um den Kosovo hingegen,
der am 24. März 1999 begann, ist von unverändert drängender
Aktualität: Nach wie vor herrscht kein Frieden im Kosovo. Es ist
auch, was schwerer wiegt, kein Zustand im Entstehen begriffen, der
diesen Namen verdient. Die verfeindeten Bevölkerungsgruppen
genießen lediglich ein Mindestmaß äußerer Sicherheit, weil eine
schwerbewaffnete internationale Streitmacht sie voreinander
beschützt.
Am Beginn des Kosovo-Konfliktes stand - und dies bitten wir bei
den nachfolgenden Überlegungen stets mitzudenken - die aggressive
Unterdrückungspolitik Serbiens. Sie ging einher mit Terror, Mord
und Vertreibung. Slobodan Milosevic und andere werden sich dafür -
so unsere nachdrückliche Hoffnung - vor einem nationalen oder
internationalen Gerichtshof zu verantworten haben.
Aber nur eine selbstgerechte Betrachtung erlaubt, die
Mitverantwortung der Staatengemeinschaft für die gegenwärtige
Misere zu übersehen. Ohne den Vertreibungsexzess vom April 1999,
begangen an den Albanern, und ohne den gegenläufigen
Vertreibungsterror vom Juni 1999, begangen an den Serben und
anderen Nichtalbanern, lässt sich die Steigerung des Hasses und
der Unversöhnlichkeit nicht erklären, die heute und auf absehbare
Zukunft jede Aussicht auf einen selbsttragenden Frieden zunichte
macht. Beide Vertreibungswellen waren Begleit- bzw.
Folgeereignisse des Luftkrieges gegen Jugoslawien. Für die
politische Zukunft des Kosovo hat der Westen bis heute kein
Konzept. Als Erfolg gilt bereits, wenn es der
Protektoratsverwaltung gelingt, ein Wiederaufleben der
Feindseligkeiten zu verhindern. Mehr als Gewaltunterdrückung
bedeutet Frieden im Kosovo einstweilen nicht.
Der Luftkrieg der NATO hat mehr Probleme geschaffen, mehr Fragen
aufgeworfen als gelöst. Mit Sorge stellen wir fest, dass
gleichwohl die vielfach von offizieller Seite vor und während des
Krieges versprochene breite und intensive Diskussion der
Konsequenzen und Lehren aus dem militärischen Eingreifen der NATO
bis heute nicht stattgefunden hat. Es ist höchste Zeit, sie
nachzuholen. Denn je nachdem wie die Antworten ausfallen, stellen
sie entscheidende Weichen für die sicherheitspolitische Zukunft
Deutschlands, möglicherweise sogar für den Frieden in Europa.
Aus Anlass des zweiten Jahrestages, an dem die NATO begann,
Jugoslawien zu bombardieren, wollen wir deshalb im Folgenden eine
Reihe von Überlegungen anstellen, um unsere Sorge zu
verdeutlichen. Wir werden sie jeweils mit Vorschlägen oder
Empfehlungen verbinden, die wir zu prüfen bitten.
Unsere erste Sorge betrifft die Rolle des Rechts bei der
Gestaltung von Frieden und Sicherheit, ferner das künftige Gewicht
von Recht unter Einschluss seiner Fortentwicklungsmöglichkeiten
sowie die Gefahr seiner Verletzung und seines Missbrauchs. Zu den
Fragen, die dringend und möglichst eindeutig geklärt werden
müssen, gehören zum Beispiel: Darf sich eine Staatenkoalition, wie
im Kosovo-Krieg geschehen, überhaupt über geltendes Völkerrecht
hinwegsetzen? Darf der Westen seinen eigenen politischen
Wertekanon verleugnen? Darf die Bundesrepublik Deutschland ihrer
Verfassung zuwiderhandeln? Begründen eklatante
Menschenrechtsverletzungen eine Art außergesetzlichen Notstand?
Ausgang dieser und weiterer Fragen ist die Charta der Vereinten
Nationen, an die alle Staaten der Erde gebunden sind. Sie
verbietet unmissverständlich Gewaltanwendung und Krieg. Sie
bestimmt zugleich die beiden Ausnahmen vom generellen
Gewaltverbot: die Selbstverteidigung und die Wiederherstellung des
Friedens und der internationalen Sicherheit. Sie regelt ebenso
unzweideutig, wer über das Vorliegen des Ausnahmefalls zu befinden
hat: der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Ein zustimmendes Votum des Sicherheitsrats lag aber für den
Luftkrieg gegen Jugoslawien nicht vor. Die Interventionsstaaten
haben also, indem sie das Recht in die eigene Hand nahmen, einen
rechtswidrigen Angriffskrieg geführt. Sie haben, indem sie sich
über das Aggressionsverbot hinwegsetzten, das oberste Anliegen der
Völkergemeinschaft diskreditiert, "Frieden durch Recht" zu
gestalten und auf diese Weise "künftige Generationen vor der
Geißel des Krieges zu bewahren".
Durch den Kosovo-Krieg werden aber nicht nur die Grundlagen der
Vereinten Nationen berührt und - je nach Perspektive -
erschüttert. Auch die Atlantische Allianz selbst ist unmittelbar
betroffen, versteht sie sich doch seit ihrer Gründung nicht nur
als ein militärisches Bündnis, sondern auch als eine politische
Wertegemeinschaft auf der Basis rechtlicher Normen. Was das
beinhaltet, umschreibt der Nordatlantikvertrag. In seiner Präambel
bekennen sich die Mitglieder zu den Grundwerten der Freiheit, der
Demokratie und des Rechts. In Artikel 1 verpflichten sie sich, in
Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen zu handeln,
jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf
friedlichem Wege zu regeln, den Frieden, die internationale
Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht zu gefährden sowie sich in
ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung und
Gewaltanwendung zu enthalten.
Mit einem Federstrich hat das bewaffnete Vorgehen der Allianz auf
dem Balkan jede einzelne dieser konkreten friedenspolitischen
Selbstverpflichtungen der Bündnispartner zu Makulatur gemacht.
Betroffen - und verletzt - ist schließlich auch das deutsche
Grundgesetz. Nach ihrer Entstehungsgeschichte, ihrer politischen
und gesellschaftlichen Ordnung und dem auf vielfältige Weise
bekräftigten Willen der Bevölkerung ist die Bundesrepublik
Deutschland ein Land des Westens. In diese Rolle hat sie erst
hineinfinden müssen. Durch die Verantwortung für die beiden
Weltkriege des vergangenen Jahrhunderts standen ihre
Vorgängerstaaten in den Augen Europas außerhalb der zivilisierten
Welt. Dieser historischen Hypothek ist das Grundgesetz dadurch
begegnet, dass es gegen neue militaristische Versuchungen hohe
Hürden errichtete. Dazu gehört an erster Stelle das bedingungslose
Verbot des Angriffskrieges.
Nach Ansicht vieler Menschen - uns eingeschlossen - beging die
Bundesrepublik als Mitglied der UNO wie der NATO und als Staat des
Grundgesetzes mit der Beteiligung am Kosovo-Krieg einen dreifachen
Rechtsbruch: den Bruch des Völkerrechts, des internationalen
Vertragsrechts und des Verfassungsrechts.
In welchen Situationen es nicht nur erlaubt, sondern geradezu
geboten erscheinen kann, für übergeordnete Ziele, z.B. die Rettung
von Menschenleben, die Verletzung formaler Rechtsregeln in Kauf zu
nehmen, ist gleichwohl eine uns alle bewegende Frage. Sie ist in
einer rechtsstaatlichen Demokratie aber nur so lange und nur
insoweit legitim, wie sie nicht nur als Alibi missbraucht, sondern
breit und intensiv diskutiert und schließlich rechtsförmig (zum
Beispiel durch Änderung der Verfassung, gegebenenfalls der
Bündnissatzung und vor allem durch nachvollziehbare, überprüfbare
und willkürfreie Initiativen und Maßnahmen der Fortentwicklung des
Völkerrechts) festgehalten wird.
Diese Diskussion hat bislang nicht stattgefunden. Stattdessen
macht sich insbesondere in Deutschland - begünstigt durch weitere
Umstände - das Gefühl breit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
stünden je nach Belieben zur Disposition der jeweils politischen
Machthaber. Fragen, wie sie zum Beispiel Karl Feldmeyer erst
jüngst am 7. März mit Blick auf einen vergleichsweise geringeren
Tatbestand, nämlich die Enteignungsproblematik im Zuge der
Wiedervereinigung, gestellt hat, sind hierfür symptomatisch: "Wie
viel Unrecht verträgt ein Rechtsstaat? Lassen sich
Selbstverständnis und Anspruch eines Staates, Rechtsstaat zu sein,
mit der Hinnahme von Unrechtstatbeständen, ja ihrer Schaffung
überhaupt vereinbaren?" (FAZ Nr. 56 vom 7. März 2001, S. 52).
Wir möchten deshalb insbesondere den Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages anregen, eine Kommission zur Diskussion und
Beantwortung der im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg
aufgeworfenen rechtlichen und rechtsethischen Fragen und Probleme
zu begründen. Diese Kommission könnte, ja sollte zugleich der
Zusammenführung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie
Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung, insbesondere
des Bundesjustizministeriums, mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus Völkerrecht, Friedensforschung und anderen
Disziplinen dienen.
Die Stärke des Rechts muss - so unser Anliegen - wieder an die
Stelle des Rechts des Stärkeren treten! Doch unsere Sorge, die uns
zu diesen offenen Brief veranlasst, bezieht sich nicht allein auf
rechtliche Fragen. Auch unter Effizienzkriterien, also jenseits
der normativen Ebene war die Intervention der NATO nicht
erfolgreich. Ihre erklärten Kriegsziele wurden im Kosovo nicht
erreicht. Wird unter Frieden als Minimum die Gewährleistung
sicherer, gerechter und zukunftsfähiger Lebensbedingungen für die
betroffenen Menschen verstanden, so beansprucht der Krieg der NATO
das Prädikat einer friedensschaffenden Operation zu Unrecht. Eher
handelte es sich um einen Koalitionskrieg traditionellen Musters:
Dem Sieger fällt zu, was der Verlierer abtritt. Einmal mehr hat
sich Waffenmacht als zu grobschlächtiges Mittel der
Konfliktregulierung erwiesen. Ist die Gewaltschwelle erst
überschritten, nehmen die Dinge ihren eigenen Lauf, die Ergebnisse
werden den Erwartungen nicht gerecht. Für die Annahme, Frieden sei
durch Krieg erzwingbar, kann das Kosovo-Beispiel jedenfalls nicht
als Beleg dienen.
Der Kosovo-Konflikt hat politische Ursachen und bedarf einer
politischen Lösung. In ziviler Konfliktschlichtung und
-vermittlung kann die NATO aber keine Erfolge vorweisen. Das ist
nicht ihr Metier, darin ist sie nicht erfahren. Ihre Stärke liegt
in ihren militärischen Fähigkeiten, und allein darauf hat sie im
Kosovo gesetzt. Krisenreaktion beschränkte sich auf das schlichte
Mittel der Androhung von Gewalt in ständig gesteigerter Dosierung.
Folgerichtig mündete der regionale Konflikt in einen
internationalen Krieg. Wird einem Militärbündnis die Regie
überlassen, kann nicht verwundern, wenn es auch plant und handelt
wie ein Militärbündnis: nach den Regeln effektiver Bekämpfung des
Gegners, nicht nach den Regeln effektiver Deeskalation des
Konflikts.
Was ist die Alternative? Der klassische Weg internationaler
Krisenbeilegung führt von der Einstellung der Kampfhandlungen über
die politische Lösungssuche zu einer vertraglichen Einigung mit
allen Konfliktparteien. Nach diesem Vorbild wurde 1995 der
Bosnien-Krieg beendet. Im Kosovo-Konflikt hat zwar der
amerikanische Unterhändler Holbrooke seinem Gegenspieler Milosevic
im Oktober 1998 ebenfalls einen international überwachten
Waffenstillstand abgerungen. Dieser war gleichwohl zum Scheitern
verurteilt, weil er die zweite Bürgerkriegspartei, die
Kosovo-Albaner, nicht einband. Zu einem ernsthaften
Verhandlungsansatz ist es gar nicht erst gekommen. Die
Rambouillet-Konferenz von Februar/März 1999 war keine Neuauflage
der Dayton-Verhandlungen, sondern allenfalls deren Karikatur.
Statt einer Verständigungslösung wurde ein Diktatfrieden
durchzusetzen versucht, dem kein Belgrader Politiker, weder der
Regierung noch der Opposition, zustimmte. Dem dilettantischen
Krisenmanagement folgte - quasi zwangsläufig, wenn auch vermeidbar
- der Bomben- und Raketenkrieg, der die humanitäre Katastrophe
erst auslöste, die er verhindern sollte.
Teil der Holbrooke-Milosevic-Übereinkunft war die Einsetzung der
Kosovo-Verifikations-Mission. Bis zu 2.000 zivile Beobachter der
OSZE sollten die Einhaltung der Vereinbarungen überprüfen. Aber
selbst fünf Monate später befanden sich noch immer weniger als die
Hälfte von ihnen vor Ort. Nach einem weiteren Monat war es zu
spät: Die Luftoffensive begann. Der Westen kann binnen weniger
Wochen Kampfgeschwader und Flottenverbände zusammenziehen. Er kann
über Monate einen Tag-und-Nacht-Hightech-Krieg führen mit
Zehntausenden von Angriffsflügen für Milliarden von Dollar. Aber
ein bescheidenes Aufgebot ziviler Verifikatoren auf die Beine
stellen, kann oder will er offenbar nicht.
Nochmals: In welchen Situationen es nicht nur erlaubt, sondern
geradezu geboten erscheinen kann, für übergeordnete Ziele, z.B.
die Rettung von Menschenleben, die Verletzung formaler
Rechtsregeln in Kauf zu nehmen, ist eine legitime und uns alle
bewegende Frage. Sie führt aber zu lediglich abstrakten
Erörterungen, wenn sie die realen Gegebenheiten außer Betracht
lässt. Hierzu gehört mit an erster Stelle die stete Dominanz des
Militärbündnisses NATO unter der Führung der USA. Neben der
omnipotenten NATO haben - wie das Beispiel Kosovo abermals
bestätigt - zivile internationale Akteure wie die
Balkan-Kontaktgruppe oder die OSZE keinen politischen Spielraum
mehr für eigenständige Aktivitäten. Daran krankt im übrigen die
gegenwärtige Sicherheitsordnung Europas grundsätzlich. Wir werden
darauf zurückkommen.
Anders als es die westlichen Regierungen glauben machten, standen
im Kosovo bis zum März 1999 ferner nicht nur skrupellose Täter
wehrlosen Opfern gegenüber. Die Wirklichkeit des Konflikts war
komplizierter. Je mehr geheime Dokumente an den Tag kommen und je
[Image] freimütiger Augenzeugen ihr Wissen preisgeben, desto brüchiger
wird die Version der planvollen Vertreibungen, der ethnischen
Säuberungen, der humanitären Katastrophe, in denen sich angeblich
das Kriegsgeschehen erschöpfte. Den Krieg beherrscht, wer über die
Sprache des Krieges herrscht. Muss aber - anders als in Diktaturen
- auch in Demokratien wirklich hingenommen werden, dass zur
Sprache des Krieges Übertreibung und Täuschung, ja sogar die
gezielte Manipulation der eigenen Bevölkerung gehören? Namen und
Begriffe wie "Massaker von Rugovo", "Massaker von Raczak", "KZ von
Pristina" oder "Hufeisenplan" sind Synonyme für diese Nachfrage
vieler bestürzter Bürger und Bürgerinnen auch des demokratischen
Deutschlands. Ist der mittlerweile weitverbreitete Eindruck
wirklich berechtigt, gerade in Deutschland sei die gezielte
Manipulation der Öffentlichkeit am erfolgreichsten gelungen, weil
am meisten übertrieben und am stärksten getäuscht wurde?
Unser Bild vom Kosovo-Konflikt ist vor allem durch die
jugoslawische Unterdrückungspolitik seit 1989, ferner die
Informationspolitik - viele sagen mittlerweile "Manipulationen" -
des Westen vor und während des NATO-Krieges und schließlich durch
die Verbrechen an den Kosovo-Albanern nach dem Beginn der
NATO-Luftangriffe im März 1999 geprägt. Durch die - wie auch immer
zu bewertende - Steuerung der öffentlichen Meinung vor und während
des NATO-Bombardements erscheint uns die Entwicklung als eine
kontinuierliche Abfolge ausschließlich und einseitig von der
jugoslawischen Seite ausgehender Gewalt und verbrecherischer
Handlungen. Sie musste geradezu zwangsläufig zum Eingreifen der
NATO führen, um noch Schlimmeres zu verhindern. Diese
Interpretation trifft jedoch nicht zu. Immer wieder gab es in den
vergangenen Jahren Zeiten, in denen Friedenschancen bestanden und
nicht genutzt wurden. Dies gilt insbesondere für den Herbst 1998.
Mit diesen Überlegungen sollen, ja dürfen die Verbrechen der
Serben an den Kosovo-Albanern in der Zeit vor dem
Holbrooke-Milosevic-Abkommen, also bis zum Oktober 1998, und nach
dem Beginn der NATO-Luftangriffe, also nach dem 24. März 1999,
keinesfalls verharmlost oder entschuldigt werden. Im Gegenteil!
Gewaltverbrechen müssen nach unserer Meinung zwingend und in jedem
Fall strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn und solange aber die internationale Staatengemeinschaft,
internationale Organisationen oder einzelne Staaten aus den
unterschiedlichsten Gründen bereit sind, mit vermeintlichen oder
tatsächlichen Rechtsbrechern Verträge und Vereinbarungen zu
schließen, so sind danach alle Vertragspartner gleichermaßen
verpflichtet, die Vereinbarungen auch einzuhalten. Welchen Sinn
sollten solche Verträge sonst machen? Die einseitige Parteinahme
zu Lasten eines Vertragspartners bzw. dessen Bevölkerung unter
Verweis auf das Geschehen aus der Zeit davor ist nach Abschluss
der Vereinbarung jedenfalls nicht mehr möglich - weder politisch
noch rechtlich und schon gar nicht moralisch. Die Parteinahme
zugunsten einer Seite wider besseres Wissen und als Folge der
Krieg zu Lasten immer auch Unschuldiger sind aber nicht nur
unzulässig. Im Gegenteil: Erwartet und verlangt werden muss sogar,
dass die mögliche Garantiemacht - in diesem Fall die NATO - bei
entsprechender Vertragsverletzung der bisherigen "Opfer" zu
Gunsten des vormaligen Rechtsbrechers interveniert. Die NATO aber
hat sich - so die Befürchtung - im Kosovo-Konflikt sehenden Auges
zum Instrument einer auch mit den Mitteln von Terror und Mord nach
Unabhängigkeit und Macht strebenden UCK gemacht, zumindest aber
machen lassen.
Angriff und Verteidigung sind Siegerdefinitionen. Diese Lehre aus
der deutschen Vergangenheit zu missachten, würde bedeuten, der
politischen und möglicherweise verbrecherischen Willkür Tür und
Tor zu öffnen. Gerade derjenige also, der glaubt, in
Extremsituationen, zum Beispiel bei Völkermord, nicht geltendem
Recht, sondern seinem Gewissen folgen zu müssen, ist in besonderer
Weise verpflichtet, die Ratio des verfassungsrechtlichen
Friedensstörungs- und Angriffsverbots zu beachten: Handelt es sich
bei dem jeweiligen Konfliktfall um innere Unruhen und Bürgerkrieg
oder kann wirklich von der Gefahr der zielgerichteten Ermordung
und Vertreibung ganzer Völker gesprochen werden? Dient der als
Hilfsaktion verstandene Angriff wirklich und ausschließlich dem
angegebenen Zweck oder wird die Situation für andere politische
Interessen missbraucht? Ist alles getan worden, was jenseits
kriegerischer Maßnahmen möglich ist? Gibt es wirklich keine
zivilen, nicht-kriegerischen Alternativen mehr? Und vor allen
Dingen: Ist wirklich zweifelsfrei geklärt, wer in der konkreten
Situation der Rechtsbrecher ist?
Krieg ist die Ultima Ratio. Entscheidungen über Leben und Tod
verlangen zweifelsfreie Gewissheit. Sind Zweifel da, kann und darf
die Entscheidung nicht für Krieg und schon gar nicht willkürlich
zu Lasten einer Seite lauten. Moral und Verfassung verbieten eine
solche Entscheidung gleichermaßen.
Was ist vor diesem Hintergrund unsere zweite Empfehlung?
Im Kosovo hat sich eine vermeidbare Tragödie vollzogen. Doch auch
das Geschehen in Deutschland war nicht frei von Tragik. Zu
letzterem gehört die mittlerweile weit verbreitete Vermutung, das
Parlament sei seiner Kontrollfunktion auf dem Weg in den Krieg
nicht oder nicht ausreichend gerecht geworden. Dieses
Demokratiedefizit, ja Demokratieversagen kann allein das Parlament
korrigieren. Sollen Lehren aus dem vermeidbaren Kosovo-Krieg
gezogen und vergleichbare Fehlentscheidungen künftig vermieden
werden, so müssen eben die Fehler schonungslos aufgedeckt und
aufgearbeitet werden. In einer Demokratie aber - so unsere feste
Überzeugung - muss darüber hinaus das Parlament selbst als "das"
Kontrollorgan die Kraft zur Kritik und Korrektur aufbringen.
Wir raten deshalb nachdrücklich zur Durchführung einer
öffentlichen Anhörung, in deren Ergebnis die Vorwürfe der
Manipulation wiederlegt werden, ferner die Gründe der jeweiligen
Entscheidungen offengelegt bzw. nachgezeichnet werden und drittens
schließlich Konsequenzen - gegebenenfalls auch institutioneller
Art - für vergleichbare künftige Fälle gezogen werden.
Die demokratische Aufarbeitung und Verarbeitung des Krieges ist
unabdingbar. Aber haben Deutschland und Europa aus dem Fehlschlag
nicht bereits - zumindest in Teilen - gelernt? Der Entschluss der
Europäischen Union, die Statistenrolle abzustreifen und sich mit
einer eigenständigen Sicherheitspolitik von der transatlantischen
Vormacht zu emanzipieren, könnte darauf hindeuten. Doch heißt
Emanzipation für die EU wirklich mehr als bloße Imitation? Steht
die Absicht im Vordergrund, mit künftigen Krisen
verantwortungsbewusster umzugehen? Oder soll die EU nur
militärisch dasselbe können, was auch die NATO kann? Zu denken
geben muss, dass die organisatorische und materielle Ausgestaltung
der Europäischen Sicherheitspolitik bereits feste Umrisse annimmt,
während sich über die Definition der Aufgaben kaum jemand Gedanken
zu machen scheint. Erst wenn darüber Klarheit bestünde, wäre zu
entscheiden, ob die Europäische Union das alles braucht, was die
Rüstungslobby ihr aufreden möchte: Strategische Aufklärung,
Langstreckentransportmittel, Luftbetankung, Lenk- und
Abstandswaffen, zielsuchende Munition, Allwetter- und
Nachtkampffähigkeit, Technologien zur Erringung von Luft- und
Gefechtsfelddominanz.
Was für die Europäische Union gilt, trifft im übrigen auch auf die
deutsche Politik zu. Das Defizit der europäischen
Sicherheitsdiskussion wiederholt sich im Kleinen auf der
nationalen Bühne. Bundestagsdebatten kreisen - wenn sie, allzu
selten genug, zu Fragen von Frieden und Sicherheit überhaupt
stattfinden - um die Rolle von Frauen in Kampfeinheiten oder um
die Schließung überzähliger Bundeswehrstandorte, ohne die
Kernthematik künftiger deutscher Sicherheitspolitik auch nur zu
streifen: Wer oder was gefährdet die Sicherheit der
Bundesrepublik? Wer oder was bedroht ihre Verbündeten? Was können
Streitkräfte und Rüstungen dagegen ausrichten? Welcher
militärischen Abstützung bedarf möglicherweise zivile
Krisenprävention? Was ist folglich der Auftrag der Bundeswehr?
Es wäre eine groteske Lehre aus dem Balkan-Debakel, wenn sich
Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern für
ausgerechnet denjenigen Typ gewaltsamer Krisenintervention wappnen
würde, der im Kosovo gerade spektakulär gescheitert ist. Die
Luftangriffe vom Frühjahr 1999 haben Werte in Höhe vieler
Milliarden vernichtet - von den Opfern an Menschenleben ganz zu
schweigen -, aber sie haben nicht einmal 20 jugoslawische
Kampfpanzer zerstört. Drei Jahre zuvor, im Juni 1996, kamen die
regionalen Rüstungskontrollverhandlungen der Dayton-Staaten zum
Abschluss. Als Ergebnis der Übereinkunft, die wesentlich auf
deutsche Initiative zurückging, hat die jugoslawische Armee 420
Panzer verschrotten müssen: das Zwanzigfache ihrer Verluste im
Kosovo-Krieg. Zivile Krisenprävention unter Einschluss
verhandelter und vereinbarter Abrüstung kann sehr viel
überzeugendere Resultate erzielen als ein noch so aufwendiger
Bombenkrieg.
Ausschließlich die Landes- und Bündnisverteidigung einerseits und
die Mitwirkung an friedenssichernden Missionen im Auftrag der
internationalen Rechtsgemeinschaft andererseits sind die beiden
Aufgaben, die den Einsatz militärischer Streitkräfte legitimieren.
Eine realitätskonforme Bedarfsanalyse, die den Umfang, die
Ausrüstung und den Finanzrahmen der Bundeswehr daran bemisst,
steht aber noch immer aus. Größe, Einwohnerzahl, Wirtschaftskraft
und politisches Gewicht eines Landes sind hingegen ebenso wenig
legitime Richtgrößen für nationale Armeen und Rüstungen wie das
Argument, die wiedererlangte Souveränität verpflichte Deutschland
zu mehr militärischem Engagement. Souveränität beweist ein Staat,
der die Streitkräfte vorhält, die er wirklich braucht.
Souveränität lässt vermissen, wer sich Streitkräfte leistet, die
er seinem Status schuldig zu sein glaubt. Solange Regierung,
Parlament, Parteien und demokratische Öffentlichkeit in der
Bundesrepublik nicht endlich diese Diskussion aufnehmen, wird die
Kosovo-Erfahrung vergeblich gewesen sein.
Unser dritter Vorschlag versteht sich deshalb als Initiative zur
Durchbrechung der seit dem Kosovo-Krieg eingetretenen Lähmung
gerade jener Diskussions- und Streitkultur, welche die
Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg in
besonderer Weise ausgezeichnet hat. Wir regen an, dass mit
Unterstützung der Medien von Seiten des Bundestages, aber auch der
Bundesregierung eine Serie öffentlichen Diskussionsveranstaltungen
durchgeführt wird. In ihrem Mittelpunkt sollten die Lehren des
Kosovo-Krieges, ferner die Reform der Bundeswehr und die künftige
europäische Sicherheitspolitik stehen, als Wegweiser der
Diskussion aber auch und gerade jener friedens- und
sicherheitspolitische Leitgedanke, mit dem die gegenwärtige
Regierungskoalition selbst angetreten ist: "Deutsche Außenpolitik
ist Friedenspolitik". Wir sind uns sicher, dass viele Kolleginnen
und Kollegen aus der Friedensforschung und anderen Disziplinen
bereit sind, solche und ähnliche Vorhaben mit großem Engagement zu
unterstützen.
Bei unserer Initiative fühlen wir uns ermutigt und angeleitet
durch die Mahnung, welche Bundespräsident Rau mittlerweile bereits
in einer Reihe seiner Reden und erst jüngst wieder in seinem Buch
"Der Friede als Ernstfall" vorgetragen hat: "Wir brauchen die
Diskussion möglichst vieler zur Verantwortung bereiter und fähiger
Menschen aus verschiedenen Disziplinen und Überzeugungen. Wir
brauchen Diskussionen und Impulse, die quer stehen zum Trend und
zur Tagesmeinung. Wir brauchen diese Diskussionen angesichts
drängender Fragen, die unser aller Leben berühren und
beeinflussen. ...: Mitdenken ist nicht nur erlaubt, es ist
erwünscht. .. Stichwort Sicherheitspolitik, ... es geht dabei
nicht nur um ein paar Zahlen, sondern es geht darum, dass eine
Gesellschaft, die auf Landesverteidigung vorbereitet war, durch
Grundgesetz, durch Parteiprogramm, und die jetzt
Landesverteidigung als Bündnisverteidigung erlebt, dass die einen
Wandel erfährt in der Politik, in der Sicherheits- und
Außenpolitik, der gravierend ist. Weil das so ist, darum glaube
ich, dass darüber eine ausführliche Diskussion stattfinden muss,
die mit den Zielen der Verteidigung zu tun hat und nicht nur mit
den Instrumenten der Verteidigung, über die man auch reden muss.
Ich halte diese Diskussion für außerordentlich wichtig, weil
wenige politische Weichenstellungen so weit reichende Auswirkungen
für unsere ganze Gesellschaft haben: Es geht um die Sicherheit
unseres Landes und um unsere Rolle im nordatlantischen Bündnis. Es
geht um eine möglichst breite gesellschaftliche Verständigung über
Aufgaben, Finanzrahmen, Ausrüstung und personelle Stärke der
Streitkräfte. Es geht um die Frage, wie wir unter veränderten
Bedingungen an der Wehrpflicht festhalten können und ob wir das
wollen ...Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Diskussion
über diese Fragen jenseits des "Zahlenwerks" ... Ich wünschte mir,
dass sich an dieser Diskussion nicht nur die Parteien und
Verbände, die Medien, die Bundeswehr, der Zivildienst und die
Friedensforschung beteiligten, sondern auch möglichst viele
Bürgerinnen und Bürger. ... Wir müssen uns darüber klar werden,
wie wir unter veränderten Bedingungen die äußere Sicherheit
unseres Landes wahren wollen. Wir müssen uns darüber klar werden,
welchen Beitrag die Bundesrepublik Deutschland für Frieden,
Freiheit und Menschenrechte im Rahmen der NATO, der EU, der WEU
und im Auftrag der Vereinten Nationen leisten kann und will.
...Ich wünsche mir eine intensive, eine ernsthafte und breit
geführte gesellschaftliche Debatte, an deren Ende nicht weniger
stehen sollte als ein neuer gesellschaftlicher Grundkonsens ..."
Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn wir bei der Realisierung der
angesprochenen Vorhaben unterstützend wirken können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Prof. Dr. Dr. Dieter S. Lutz
PD Dr. Reinhard Mutz
Hamburg, März 2001