Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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VIII. Sicherheit des Personals

66. Wenn Personal der Vereinten Nationen in Konfliktsituationen zum Einsatz gelangt, sei dies zum Zwecke der vorbeugenden Diplomatie, der Friedensschaffung, der Friedenssicherung, der Friedenskonsolidierung oder zu humanitären Zwecken, so besteht die Notwendigkeit, seine Sicherheit zu gewährleisten. Die Zahl der Todesopfer ist in gänzlich unvertretbarer Weise angestiegen. In Irak sind nach der Vereinbarung einer Waffenruhe und zur Verhütung eines weiteren Aufflackerns von Gewalt Sicherheitskräfte der Vereinten Nationen zum Einsatz gebracht worden, um in labilen Verhältnissen Unterstützung zu gewähren. Ihre Anwesenheit bedeutete ein gewisses Maß an Sicherheit für das Personal und Material der Vereinten Nationen und brachte darüber hinaus ein beruhigendes und stabilisierendes Element zum Tragen, das ein Wiederaufleben des Konfliktes verhüten half. Je nach Art der Situation werden unterschiedlich gestaltete und zusammengesetzte Sicherheitseinsätze in Erwägung gezogen werden müssen. Mit zunehmender Vielgestaltigkeit und Schwere der Bedrohungen werden innovative Maßnahmen gefunden werden müssen, um die Gefahren für das Personal der Vereinten Nationen abzuwenden.

67. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Anwesenheit einer Friedensoperation der Vereinten Nationen nicht immer ausreicht, um feindselige Handlungen zu verhindern. Der Dienst in Gefahrengebieten kann niemals gefahrlos sein; das Personal der Vereinten Nationen muß darauf gefaßt sein, daß es hin und wieder in gefährliche Situationen gerät. Der Mut, die Einsatzfreude und der Idealismus, den das Personal der Vereinten Nationen an den Tag legt, verdienen den Respekt der gesamten internationalen Gemeinschaft. Diese Männer und Frauen verdienen angemessene Anerkennung und Belohnung für die gefährlichen Aufgaben, die sie wahrnehmen. Ihre Belange und diejenigen ihrer Angehörigen müssen gebührend berücksichtigt und geschützt werden.

68. In Anbetracht der dringenden Notwendigkeit, dem Personal der Vereinten Nationen, das sich unter lebensgefährlichen Bedingungen im Einsatz befindet, angemessenen Schutz zu gewähren, empfehle ich dem Sicherheitsrat, ernsthafte Betrachtungen darüber anzustellen, wie gegen diejenigen vorgegangen werden soll, die das Personal der Vereinten Nationen in Gefahr bringen, sofern er nicht überhaupt dafür optiert, die Präsenz der Vereinten Nationen zur Erhaltung der Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen sofort abzuziehen. Bevor eine Entsendung erfolgt, sollte sich der Sicherheitsrat die Möglichkeit offenhalten, von vornherein kollektive Maßnahmen in Erwägung zu ziehen - möglicherweise auch Maßnahmen nach Kapitel VII, wenn auch eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gegeben ist -, die in Kraft treten, falls das Ziel des Einsatzes der Vereinten Nationen systematisch durchkreuzt wird und es zu Feindseligkeiten kommt.

Vereinte Nationen - Generalversammlung/Sicherheitsrat - 17. Juni 1992
Siebenundvierzigste Tagung, Siebenundvierzigstes Jahr

 
     

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