Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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VII. Zusammenarbeit mit regionalen Abmachungen und Organisationen

60. In ihrem Artikel 21 hat die Satzung des Völkerbundes die Gültigkeit regionaler Vereinbarungen, welche die Erhaltung des Friedens sicherstellen, anerkannt. Die Charta widmet Kapitel VIII den regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Behandlung derjenigen die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten, bei denen Maßnahmen regionaler Art angebracht sind und die mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sind. Die entsprechende Anwendung des Kapitels VIII ist durch den Kalten Krieg behindert worden, und regionale Abmachungen haben sich während dieser Zeit der Beilegung von Streitigkeiten nach den in der Charta vorgesehenen Modalitäten sogar gelegentlich widersetzt.

61. Die Charta grenzt den Begriff der regionalen Abmachungen und Einrichtungen absichtlich nicht genau ab und gewährt damit ein nützliches Maß an Flexibilität für das Vorgehen einer Gruppe von Staaten im Hinblick auf Angelegenheiten, bei denen regionale Maßnahmen angebracht sind, was auch zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit beitragen könnte. Bei Zusammenschlüssen oder Gebilden dieser Art könnte es sich um Vertragsorganisationen handeln, gleichviel ob sie vor oder nach der Gründung der Vereinten Nationen geschaffen wurden, um regionale Organisationen zur Gewährleistung der gegenseitigen Sicherheit und Verteidigung, um Organisationen im Dienste der allgemeinen regionalen Entwicklung oder zur Zusammenarbeit in bezug auf ein bestimmtes wirtschaftliches Thema oder Aufgabengebiet oder um Gruppen, die geschaffen worden sind, um sich mit einem eng umrissenen politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Fragenkomplex von aktuellem Belang auseinanderzusetzen.

62. Hier haben die Vereinten Nationen in jüngster Zeit den Anstoß zu einer breiten Vielfalt sich gegenseitig ergänzender Bemühungen gegeben. So wie keine Region oder Situation genau der anderen gleicht, muß auch die Ausgestaltung der Kooperationsmaßnahmen und die entsprechende Arbeitsteilung flexibel und kreativ den Gegebenheiten des jeweiligen Falles angepaßt werden. In Afrika unternehmen drei verschiedene Regionalgruppen - die Organisation der afrikanischen Einheit, die Liga der arabischen Staaten und die Organisation der Islamischen Konferenz - gemeinsame Anstrengungen mit den Vereinten Nationen in bezug auf Somalia. Was Asien betrifft, so sind der Verband Südostasiatischer Nationen sowie einzelne Staaten aus mehreren Regionen mit den kambodschanischen Konfliktparteien in Paris zu einer internationalen Konferenz zusammengetroffen, um mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten. Im Falle von El Salvador hat eine in ihrer Art einmalige Einrichtung, die "Freunde des Generalsekretärs", zum Abschluß von Übereinkünften beigetragen, die durch die Vermittlung des Generalsekretärs erzielt wurden. Das Ende des Krieges in Nicaragua wurde durch außerordentlich vielschichtige Anstrengungen erreicht, die von den politischen Führern der Region in die Wege geleitet und von einzelnen Staaten, Staatengruppen und der Organisation der amerikanischen Staaten durchgeführt wurden. Mit Unterstützung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unternommene Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten sind von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Krise im Balkan und in den benachbarten Gebieten.

63. In der Vergangenheit entstanden regionale Abmachungen oftmals aufgrund des Fehlens eines universalen Systems der kollektiven Sicherheit; somit kam es gelegentlich vor, daß ihre Aktivitäten im Widerspruch zu dem für die Wirksamkeit der Weltorganisation erforderlichen Geist der Solidarität standen. In der heutigen Zeit jedoch, in der sich uns neue Möglichkeiten darbieten, können regionale Abmachungen oder Einrichtungen wertvolle Dienste leisten, wenn sie ihre Tätigkeit so gestalten, daß sie mit den Zielen und Grundsätzen der Charta vereinbar ist, und wenn ihr Verhältnis zu den Vereinten Nationen und insbesondere zum Sicherheitsrat den Bestimmungen von Kapitel VIII der Charta folgt.

64. Es ist nicht Zweck dieses Berichts, formelle Modalitäten für die Beziehung zwischen den Regionalorganisationen und den Vereinten Nationen aufzustellen oder eine bestimmte Arbeitsteilung zu fordern. Es liegt jedoch auf der Hand, daß regionale Abmachungen oder Einrichtungen vielfach über Möglichkeiten verfügen, die im Dienste der in diesem Bericht dargelegten Aufgaben der vorbeugenden Diplomatie, der Friedenssicherung, der Friedensschaffung und der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit genutzt werden sollten. Nach der Charta obliegt dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, und dies wird auch in Zukunft der Fall sein; indessen könnten regionale Maßnahmen im Sinne einer Dezentralisierung, Delegierung und Zusammenarbeit bei den Bemühungen der Vereinten Nationen nicht nur die Belastung des Sicherheitsrats mindern, sondern auch zu einem stärkeren Gefühl der Partizipation, des Konsenses und der Demokratisierung in den internationalen Beziehungen beitragen.

65. In den vergangenen Jahrzehnten sind regionale Abmachungen und Einrichtungen nicht unter diesem Aspekt gesehen worden, selbst wenn sie ursprünglich zum Teil dazu vorgesehen waren, eine Rolle bei der Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens innerhalb ihrer Weltregion zu übernehmen. Inzwischen wird jedoch erkannt, daß sie einen Beitrag zu leisten haben. Konsultationen zwischen den Vereinten Nationen und regionalen Abmachungen oder Einrichtungen könnten viel dazu beitragen, einen internationalen Konsens über das Wesen eines Problems und die zu seiner Lösung erforderlichen Maßnahmen herzustellen. Die Teilnahme der Regionalorganisationen an gemeinsamen Unternehmungen im Zuge einander ergänzender Anstrengungen mit den Vereinten Nationen würde Staaten außerhalb der Region ermutigen, dieses Vorgehen zu unterstützen. Und sollte der Sicherheitsrat eine regionale Abmachung oder Organisation ausdrücklich ermächtigen, sich an die Spitze der Bemühungen um die Lösung einer Krise innerhalb ihrer Region zu stellen, könnte das Prestige der Vereinten Nationen den regionalen Bemühungen größere Autorität verschaffen. Der hier dargelegte Ansatz könnte, soweit er im Geiste der Charta und wie in Kapitel VIII vorgesehen umgesetzt wird, verstärkt dazu beitragen, daß sich allgemein das Gefühl durchsetzt, daß bei der Aufgabe der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit die Demokratisierung auf allen Ebenen gefördert wird, wobei auch künftig anerkannt werden muß, daß die Hauptverantwortung nach wie vor beim Sicherheitsrat liegt.

Vereinte Nationen - Generalversammlung/Sicherheitsrat - 17. Juni 1992
Siebenundvierzigste Tagung, Siebenundvierzigstes Jahr.

 
     

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