Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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VI. Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit

55. Um wirklich erfolgreich zu sein, werden friedenschaffende und friedensichernde Einsätze auch umfassende Anstrengungen zur Ermittlung und Förderung von Strukturen beinhalten müssen, die geeignet sind, den Frieden zu konsolidieren und bei den Menschen ein Gefühl des Vertrauens und Wohlbefindens zu fördern. Im Rahmen von Vereinbarungen zur Beendigung von Auseinandersetzungen innerhalb eines Landes kann dazu gehören: die Entwaffnung der verfeindeten Parteien und die Wiederherstellung der Ordnung, das Einsammeln der Waffen und gegebenenfalls deren Vernichtung, die Repatriierung von Flüchtlingen, die Unterstützung der Sicherheitskräfte durch Beratung und Ausbildung, die Überwachung von Wahlen, die Förderung von Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte, die Reform oder Stärkung der staatlichen Institutionen und die Förderung der formellen und informellen Prozesse der politischen Mitwirkung.

56. Im Gefolge eines internationalen Krieges kann die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit die Gestalt konkreter Kooperationsprojekte annehmen, die zwei oder mehrere Länder in einem allseitig nutzbringenden Vorhaben zusammenbringen, das nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beiträgt, sondern auch das für den Frieden so grundlegende Vertrauen stärkt. Ich denke dabei beispielsweise an Projekte, die Staaten zur Entwicklung der Landwirtschaft, zur Verbesserung des Verkehrswesens oder zur Nutzung von untereinander zu teilenden Ressourcen wie Wasser oder Strom zusammenführen, oder auch an gemeinsame Programme zum Abbau der Schranken zwischen den Nationen durch Erleichterungen des Reiseverkehrs, Kulturaustausch und gegenseitig nutzbringende Jugend- und Bildungsprojekte. Der Abbau von Feindbildern durch einen Schüler- und Lehreraustausch und durch Reformen der Lehrpläne ist möglicherweise eine unverzichtbare Voraussetzung, um einem Wiederauftreten kultureller und nationaler Spannungen vorzubeugen, durch die erneute Feindseligkeiten ausgelöst werden könnten.

57. Betrachtet man die gesamte Bandbreite der Friedensbemühungen, so sollte das Konzept der Friedenskonsolidierung - als Schaffung eines neuen Klimas - als das Gegenstück der vorbeugenden Diplomatie gesehen werden, die bestrebt ist, den Zusammenbruch des Friedenszustandes zu vermeiden. Wenn ein Konflikt ausbricht, kommen die Bemühungen zur Friedensschaffung und Friedenssicherung ins Spiel, die einander gegenseitig ergänzen. Haben diese einmal ihr Ziel erreicht, können nur nachhaltige, kooperative Anstrengungen zur Bewältigung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und humanitären Probleme dem erzielten Frieden eine dauerhafte Grundlage verschaffen. Durch die vorbeugende Diplomatie soll eine Krise vermieden, durch die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit ihr Wiederaufleben verhütet werden.

58. Es wird zunehmend deutlich, daß die Friedenskonsolidierung nach inneren oder internationalen Auseinandersetzungen sich des ernsten Problems der Landminen annehmen muß, von denen Millionen und Abermillionen nach wie vor in derzeitigen oder ehemaligen Kampfgebieten verstreut sind. Die Minenräumung sollte in der Aufgabenstellung für Friedensoperationen besonders hervorgehoben werden; sie ist bei der Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse im Zuge der Friedenskonsolidierung von ausschlaggebender Wichtigkeit: Die Landwirtschaft kann ohne Minenräumung nicht wieder aufgenommen werden, und die Wiederherstellung der Verkehrsinfrastruktur erfordert möglicherweise den Bau von Straßen mit harter Fahrbahndecke, um einer erneuten Verminung vorzubeugen. In solchen Fällen wird die Verbindung zwischen Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung offensichtlich. So wie entmilitarisierte Zonen der Sache der vorbeugenden Diplomatie und vorbeugende Einsätze der Konfliktverhütung dienlich sein können, kann die Entmilitarisierung zur Friedenssicherung oder zur Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit beitragen, als eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, das Sicherheitsgefühl zu steigern und die Streitparteien dazu anzuhalten, ihre Kräfte dem friedlichen Wiederaufbau ihrer Gesellschaft zuzuwenden.

59. Es besteht Bedarf an einer neuen Art technischer Hilfe, die zu entwickeln und auf Antrag bereitzustellen den Vereinten Nationen obliegt: Unterstützung bei der Umgestaltung unzulänglicher einzelstaatlicher Strukturen und Kapazitäten und bei der Stärkung neuer demokratischer Institutionen. Die Ermächtigung der Vereinten Nationen für ein Tätigwerden auf diesem Gebiet würde sich aus der übereinstimmenden Erkenntnis ableiten, daß der soziale Frieden ebenso wichtig ist wie der strategische oder der politische Frieden. Zwischen demokratischen Gepflogenheiten - wie dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und der Transparenz der Entscheidungsfindung - und der Herbeiführung wahren Friedens und echter Sicherheit in einer neuen und stabilen politischen Ordnung besteht ein offenkundiger Zusammenhang. Es gilt, diese Teilelemente einer guten Wahrung der öffentlichen Belange auf allen Ebenen der internationalen und einzelstaatlichen politischen Gemeinwesen zu fördern.

Vereinte Nationen - Generalversammlung/Sicherheitsrat - 17. Juni 1992
Siebenundvierzigste Tagung, Siebenundvierzigstes Jahr.

 
     

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