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Vor konkreten Handlungsschritten ist es angebracht, folgende Fragen zu bedenken:
- Welche Beziehungen bestehen zu dem Opfer? Gibt es eine besondere Pflicht zum Handeln aufgrund von Partner- bzw. Projektbeziehungen?
- Woher kommt die Information über den Fall? Wie zuverlässig ist sie, wie ist die Quelle einzuschätzen?
- Wie sieht das Umfeld aus, in dem die berichtete Menschenrechtsverletzung geschah? Welche Interessen sind im Spiel?
- Was ist über die Machtverhältnisse bekannt?
- Was ist die Motivation die hinter der Verletzung der Menschenrechte im konkreten Fall steht oder zu vermuten ist?
- Wer kann oder muß bei der Fallbearbeitung beteiligt werden?
- Wer hat einen besonderen Zugang zu der Situation?
- Was passiert wenn wir nichts tun?
- Wer muß von unserer Intervention unterrichtet werden?
- Können (Müssen) die Medien eingeschaltet werden?
- Welche politische Wirkung hat unser Tätigwerden auf die Situationen des Opfers und auf unsere Partner?
- Wer ist der Adressat von Menschenrechtsinterventionen?
- Gibt es Umstände, die anzeigen, daß unsere Hilfe das Gegenteil von dem bewirken könnte, was wir beabsichtigen?
- Wem dient unsere Aktion? Dem Opfer selbst? Seiner Familie? Mitarbeiteren der betroffenen Organisation? Oppositionellen Kräften in der Regierung?
- Wem dient unser Untätigbleiben?
Auszug aus einer Zusammenstellung des Referates "Hilfen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen" beim Diakonischen Werk der EKD und des Kirchenamtes der EKD.
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