Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Hilfsmöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen

Hilfsmöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen

Einzelfallhilfe

Zum Beispiel:

  • Rechtsbeistand
  • Prozeßbeobachtung
  • Appelle
  • Öffentlichkeit herstellen

Projektförderung

Zum Beispiel:

  • Förderung der Etablierung von Menschenrechtsnormen
  • Unterstützung für Menschenrechtsorganisationen vor Ort, z.B. Aufbau lokaler Büros
  • Ausbildung von MitarbeiterInnen (z.B. im Rahmen des Fonds "Maßnahmen für Training und Ausbildung von MitarbeiterInnen von NRO in Menschenrechtsschutz und Konfliktbearbeitung")

Recherche / Aufklärung

Zum Beispiel:

Durchführung eigener Recherchen und Erkundungen vor Ort

Förderung von Fact-Finding-Missionen und von Wahlbeobachtung

Erarbeitung von Arbeitspapieren für Diplomaten (z.B. die deutsche Delegation der UN- Menschenrechtskommission; Auswärtiges Amt)

Internationale Netzwerke

Zum Beispiel:

  • Mitarbeit / Erfahrungsaustausch
  • Gemeinsame Aktionen und Kampagnen, Lobbyarbeit in Norden und Süden
  • Finanzierung internationaler Menschenrechtsorganisationen

Vgl. Uli Jäger: Soft-power. Wege ziviler Konfliktbearbeitung. Tübingen 1996.

 

Kriterien für Menschenrechtsinterventionen

   

Vor konkreten Handlungsschritten ist es angebracht, folgende Fragen zu bedenken:

  • Welche Beziehungen bestehen zu dem Opfer? Gibt es eine besondere Pflicht zum Handeln aufgrund von Partner- bzw. Projektbeziehungen?
  • Woher kommt die Information über den Fall? Wie zuverlässig ist sie, wie ist die Quelle einzuschätzen?
  • Wie sieht das Umfeld aus, in dem die berichtete Menschenrechtsverletzung geschah? Welche Interessen sind im Spiel?
  • Was ist über die Machtverhältnisse bekannt?
  • Was ist die Motivation die hinter der Verletzung der Menschenrechte im konkreten Fall steht oder zu vermuten ist?
  • Wer kann oder muß bei der Fallbearbeitung beteiligt werden?
  • Wer hat einen besonderen Zugang zu der Situation?
  • Was passiert wenn wir nichts tun?
  • Wer muß von unserer Intervention unterrichtet werden?
  • Können (Müssen) die Medien eingeschaltet werden?
  • Welche politische Wirkung hat unser Tätigwerden auf die Situationen des Opfers und auf unsere Partner?
  • Wer ist der Adressat von Menschenrechtsinterventionen?
  • Gibt es Umstände, die anzeigen, daß unsere Hilfe das Gegenteil von dem bewirken könnte, was wir beabsichtigen?
  • Wem dient unsere Aktion? Dem Opfer selbst? Seiner Familie? Mitarbeiteren der betroffenen Organisation? Oppositionellen Kräften in der Regierung?
  • Wem dient unser Untätigbleiben?

Auszug aus einer Zusammenstellung des Referates "Hilfen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen" beim Diakonischen Werk der EKD und des Kirchenamtes der EKD.

Einige Instrumente zur Durchsetzung von Menschenrechten auf politischer Ebene

   
  • vertrauliches Vorstelligwerden gegenüber der betreffenden Regierung;
  • gemeinsames Vorstelligwerden mit anderen Regierungen;
  • öffentliche Stellungnahmen im Parlament oder anderswo;
  • Unterstützung der Aufforderung zur Untersuchung der Situation im Zielland in Gremien wie der UN-Menschenrechtskommission;
  • eigener Vorschlag einer solchen Aktion in internationalen Gremien;
  • Aussetzung oder Verschiebung des Besuchs von Ministern;
  • Einschränkung der Kultur- und Sportkontakte;
  • Stopp von Waffenverkäufen;
  • Verringerung von Hilfsprogrammen;
  • Zurückrufung des Botschafters;
  • Aussetzung jeder Hilfe;
  • Abbruch diplomatischer Beziehungen;
  • Wirtschaftssanktionen.

Wolfgang S. Heinz: Menschenrechte in der Dritten Welt. Beck Verlag, München 1986, S. 40f.

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