Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Fact-Finding

Anlaß

  • Menschenrechtsverletzungen
  • Konflikte vor oder während der Eskalation

Voraussetzungen

  • Anfrage einer Konfliktpartei
  • Eine Konfliktpartei stimmt der Fact-Finding-Mission zu
  • Festlegung des Mandats für die Mission durch Internationale Organisationen oder NRO
  • Zusammenstellung eines kompetenten und möglichst internationalen ExpertInnen-Teams

Methoden

  • Recherche von konfliktrelevanten Informationen vor Ort
  • Interviews / Gespräche mit Konfliktparteien und Betroffenen (Regierung,
  • Opposition, VertreterInnen von Minderheiten)
  • Auswertung von Dokumenten

Ziele

  • Erstellung eines Berichtes
  • Dokumentation der ermittelten Fakten
  • Formulierung der Interessen aller Konfliktparteien
  • Beurteilung der Konfliktentstehung, des Konfliktgegenstandes, -verlaufes und der Eskalationsgefahren
  • Vorschläge für Konfliktbearbeitung
  • Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen
  • Grundlagen schaffen für problembezogene Lösungen unter Berücksichtigung aller Interessen
  • Einsatz der verfügbaren Autorität der ExpertInnen
  • Angebot von Beratung und Vermittlung

Prinzipien für Fact-Finding-Missionen

   

Prinzip der Folgenorientierung
Internationale und transnationale Akteure können dann dem Ziel, die Menschenrechte zu schützen, nur gerecht werden, wenn sie sich bewußt sind, daß das Engagement für die Sicherung der Menschenreche für vielschichtige Interessen instrumentalisierbar ist. Daher muß Menschenrechtspolitik nicht nur ziel-, sondern auch folgenorientiert konzipiert werden. Unter Umständen kann das sogar heißen, Menschenrechtsverletzungen nicht explizit als solche zu benennen.

Prinzip der Dialogorientierung
Die menschenrechtliche Inhalt der Kritik muß mit einer konstruktiven Funktion ausgestattet werden. Dies geschieht nur, wenn die Kritik so formuliert wird, daß sie von der kritisierten Seite angenommen werden kann. Anklagen wirken als Sanktion und eher problemverschärfend. Menschenrechtspolitik muß sich auf Vermitteln, Aufklären und Überzeugen stützten und ist daher dialogisch anzulegen.

Prinzip der Komplexitätsorientierung
Menschenrechtsfragen sind immer seltener parallel zu anderen Problemen zum Beispiel sicherheitspolitischer Art zu behandeln, sondern zunehmend in Beziehung zu ihnen. Das Mandat von Fact-Finding-Missionen wäre folglich jeweils so zu formulieren bzw. zu interpretieren, daß ihre Recherchen dieser Komplexität des Konfliktes gerecht werdenkönnen. Auch Empfehlungen, die von Fact-Finding-Missionen abgegeben werden, sollten im Lichte der doppelten Anforderung, menschenrechtskonforme und friedenskonforme Entwicklungen zu fördern, reflektiert.

Kontroverseprinzip
Weil Menschenrechte einerseits als positives Recht und andererseits prozessual als historisch entstehendes Recht gefaßt werden, kann in vielen Fällen nicht eindeutig beurteilt werden, ob eine Menschenrechtsverletzung vorliegt. Für die Menschenrechtsarbeit internationaler und transnationaler Organisationen" gerade was das Fact-Finding angeht" ist es daher unabdingbar, auszuweisen, worin Konsens erreicht ist und was strittig ist. Erst wenn dieses Kontroversegebot eingehalten wird, kann sinnvoll sowohl um die Sache als auch um die Befunde der ExpertInnen gestritten werden.

Öffentlichkeitsprinzip:
Die Aktivitäten der internationalen und transnationalen Organisationen brauchen den Schutz gegen Ungeduld und falsche Anklagen sowie vor dem Mißbrauch ihrer Befunde, aber auch davor, daß sie selbst kritische Einwände überhören. Der beste Schutz besteht darin, der Kritik anerkannte Froren zu geben.

Gerade die Tatsache, daß nicht nur eine, sondern viele Fact-Finding-Missionen am Werks sind, ermöglicht es, die Pluralität der Auffassungen zum Ausdruck zu bringen. Auch gegen die Vereinnahmung seitens einer Partei, die eine zurückhaltende Kritik als Rechtfertigung benutzt, könneninternationale und transnationale Organisationen sich relativ einfach wehren, wenn dieses Problem in den Berichtet erörtert würde und ihre Veröffentlichung sowie die Unterrichtung der Medien nicht dem politischen Kalkühl einer Regierung überlassen bliebe.

Explikationsprinzip
Ein Schlüssen für eine effektivere friedensorientierte Menschenrechtspolitik liegt bei der Veränderung von Weltbildern und Konfliktwahrnehmung. Das gilt in erster Linie am Ort des Geschehens, aber auch hinsichtlich der internationalen Umwelt, der Medien, die über die Menschenrechtskonflikte ereichte, sowie der nationalen diplomatischen Dienste. Ohne Transparenz und Erklärung der zugrundeliegenden Weltsichten wird die Wahrscheinlichkeit dafür, daß vernünftige Empfehlungen von Expertengruppen auch rasch umgesetzt werden, so gering bleiben, wie sie heute ist.

Vgl. Hanne-Margret Birckenbach: Fact-Finding: Ein Instrument friedensfördernder Menschenrechtspolitik. Erfahrungen aus dem Konflikt um die estnische und lettische Staatsbürgerschaft. PFK-texte 27, Kiel, Juni 1994.

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