Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Die zehn Gebote der Mediation

Wenn ein Konflikt per Mediation geregelt werden soll, müssen sich alle, die sich an einen Tisch setzen klar darüber sein was das bedeutet. Grundprinzipien, Regeln oder Leitsätze sind jedoch nicht als starre Gesetze zu verstehen, sondern als Hilfsmittel, die auf die Teilnehmer, die Situation und den Konfliktgegenstand abgestimmt seinmüssen. Hier als Beispiel die Grundprinzipien von Umweltmediatioren der "Canadian Round Tables".

1. Zielorientiert
Wer an einer Mediation teilnimmt, braucht einen Grund dafür. Es ist günstig, wenn die Gegner ein gemeinsames Interesse haben und sich einig sind, daß sie einen Konsens anstreben.

2. Einbeziehung statt Ausschluß
Jeder, der vom Konflikt betroffen ist, sollte in den Mediationsprozeß mit einbezogen werden. Im Umweltkonflikt können das die Anwohner, in der Ehescheidung auch die Kinder sein.

3. Freiwilligkeit
Die interessierten oder betroffenen Parteien nehmen freiwillig teil. Wer keinen Sinn mehr in der Mediation sieht, kann jederzeit aussteigen und eine andere Konfliltregelung probieren.

4. Selbstbestimmung
Die Teilnehmer bestimmen selbst, warum es im Mediationsprozeß geht. Jeder spricht für sich selbst. Dem Mediator kommt die Rolle eines Katalysator zu, der für eine konstruktive Gestaltung des Vermittlungsprozesses sorgt.

5. Flexibilität
Es ist nicht mögoch, alles vorauszusehen und zu planen, was im Mediationsprozeß geschehen wird. Das Feedback der Teilnehmer muß in das Verfahren eingebaut werden.

6. Chancengleichheit
Alle Parteien müssen auf den selben Kenntnisstand kommen können und gleichberechtigten Zugang zu Informationen haben. Alle haben das gleiche Recht, den Mediationsprozeß zu gestalten.

7. Achtung unterschiedlicher Interessen
Die Mediation erfordert die gegenseitige Achtung von unterschiedlichen Werten und Interessen. Statt Positionen zu verhandeln, werden die Bedrüfnisse und Interessen transparent, die ihnen zugrunde liegen.

8. Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer einer Mediation müssen für die Gruppe sprechen, die sie vertreten. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich mit ihr kurzuscließen, um ihre Interessen in den Mediationsprozeß einbringen zu können.

9. Zeitlimit
Eine realistische Zeitplanung ist notwendig. Die Teilnehmer sollten sich darüber im klaren sein, bis wann sie ihren Konflikt gelöst haben wollen und die einzelnen Zwischenschritte in den Mediationsprozeß mit einplanen.

10. Ausführung
Die Teilnehmer sollen klären, wie die Realisierung ihrer Übereinkünfte aussehen soll und wie sie mit möglichen Probleme bei de Ausführung umgehen wollen.

Psychologie heute, 3/1995, S. 48.

     

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