Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Kriterien einer erfolgreichen friedlichen Konfliktregelung

Eine entweder durch Verhandlungen oder durch Vermittlung oder durch einen Schiedsspruch zustande gekommene, auf dem Konsens der Konfliktparteien beruhende Vereinbarung wird als gelungene friedliche Konfliktlösung betrachtet, wenn sämtliche der folgenden Bedingungen vorliegen:

1
Alle Konfliktparteien, die über ausreichende Macht verfürgen, um gegebenenfalls die Umsetzung einer Vereinbarung verhindern zu können (im folgenden: alle relevanten Konfliktparteien) sind in den Friedensprozeß eingebunden und resprektieren sich gegenseitig als legitime Verhandlungspartner. Bei ihren Anhängern oder ihrer Gefolgschaft, insbesondere bei den bewaffneten Einheiten, verfügen die Führer der Oppositionsgruppen beziehungswiese die Regierungsmitglieder über so viel Rückhalt, daß sie ihnen gegenüber Zugeständnisse, die sie der jeweils anderen Verhandlungsdelegation zusagen, auch durchsetzen können.

2.
Die Vereinbarung löst mglichst alle oder wenigstens möglichst viele derjenigen Probleme, die zum Ausbruch des Konflikts beigetragen haben. Dazu müssen sich die Konfliktparteien darüber einig werden, welche Sachverhalte als Konfliktursachen anzusehen und wie diese zu beheben sind. Die Vereinbarung muß widerspruchsfrei und eindeutig formuliert sein, um einen Streit um ihre Auslegung und Umsetzung zu vermeiden. Eventuell vereinbarte Fristen, innerhalb derer die Konfliktparteien bestimmte Maßnahmen ergriffen haben müssen, sollen einhaltbar sein. Die Verinbarung muß von allen relevanten Konfliktaprteien ohne Vorbehalt akzeptiert werden. Darüber hinaus darf sie nicht auf Kosten Dritter geschlossen werden.

3.
Zwischen den rlevanten Konfliktparteien kommt es nicht erneut zum Ausbruch eines Konflikts, dem dieselben Interessengegensätze zu Grunde liegen, die in der Vereinbarung geregelt werden sollten.

Teilweise oder zeitweise gelungene Konfliktösungen

Nicht immer werden bei einer Konfliktregelung sämtliche vorgenannten Anforderungen an eine gelungene friedliche Konfliktlösung erfüllt. Als eine teilweise oder zeitweise gelungene Konfliktösung werden Vereinbarungen angesehen, bei denen entweder

  • nicht alle relevanten Konfliktparteien in den Friedensprozeß eingebunen sind (...);
  • sich mindestens eine Konfliktpartei nur vorübergehend oder nur zum Teil an die getroffene Vereinbarunghält;
  • oder in denen nicht alle zwischen den Konfliktparteien existierenden Probleme gelöst werden.

Sabine Klotz: Friedliche Konfliktregelung. Voraussetzungen für Erfolge. In: Wissenschaft & Frieden, 3/97, S. 43 f.

     

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