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Die vier Schritte im Schlichtungsgespräch:
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Einleitung |
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1. Begrüßen Sich vorstellen. Die Schlichterin oder der Schlichter stellt sich vor, nennt den eigenen Namen und fragt ggf. nach den Namen der Konfliktpartner. 2. Ziele verdeutlichen Das Ziel des Schlichtungsgesprächs wird verdeutlicht. Die Streitenden selbst suchen Lösungen, die beide zufriedenstellen. Für diesen Prozeß bietet die Schlichterin oder der Schlichter Hilfe an. 3. Grundsätze benennen Die Schlichterin oder der Schlichter sichert den Konfliktpartnern Vertraulichkeit und Neutralität zu. 4. Schlichtungsprozeß erklären Die Schlichterin oder der Schlichter erklärt die nächsten Schritte des Schlichtungsprozesses:
5. Gesprächsregeln erläutern Die Schlichterin oder der Schlichter erklärt die wichtigsten Regeln beim Schlichtungsgespräch:
Die Schlichterin oder der Schlichter holt die Zustimmung der Konfliktparteien ein,
6. Gesprächsbeginn vereinbaren Es wird geklärt, wer mit dem Bericht des Konflikts aus seiner Sicht beginnen soll. Entweder einigen sich die Konfliktpartner auf eine Reihenfolge, oder es wird ausgelost, wer beginnt. |
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Klärungen |
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1. Berichten Die Konfliktparteien tragen nacheinander ihre Sicht des Konflikts und der augenblicklichen Situation vor. 2. Zusammenfassen Die Schlichterin oder der Schlichter wiederholt die wesentlichen Punkte und faßt die Konfliktdarstellungen zusammen (möglichst mit Worten der Streithähne).
3. Nachfragen Wenn möglich sollen Emotionen und Motive der Konfliktpartner in bezug auf den konkreten Streitfall zur Sprache kommen.
4. Befindlichlichkeit ausdrücken Da es oft zur Weiterführung des Schlichtungsprozesses erforderlich oder nützlich ist, fragt die Schlichterin / der Schlichter nach der augenblicklichen Befindlichkeit oder Stimmung der Konfliktparteien, auch als eine Form der Rückmeldung über das gerade Gehörte.
5. Anteile am Konflikt artikulieren Anteile am Konflikt lassen sich möglicherweise leichter besprechen, wenn Schuldzuweisungen vermieden werden.
Vielleicht durch bestimmte Äußerungen, durch Lachen, Drohen oder Ahnliches?
6. Überleiten Zum Abschluß dieser Phase sind emrut Rückmeldungen möglich. Die Kernpunkte können noch einmal zusammengefaßt werden. Der Blick sollte dann auf den nächsten Schritt, die Suche nach Lösungen, gelenkt werden.
Hinweis: In dieser Phase kann es gelegentlich auch notwendig werden, Einzelgespräche mit den Kontrahenten einzuschieben, beispielsweise, wenn
Schlichterin oder Schlichter sollten den Schlichtungsprozeß immer dann unterbrechen, wenn der Eindruck besteht, daß es fast ausgeschlossen ist, mit diesen Konfliktpartnern im Augenblick eine geeignete Lösung zu finden. In diesem Fall sollte die Schlichterin oder der Schlichter:
Eventuell kommt eine Ko-Schlichtung (durch zwei Personen in der Gesprächsleitung) in Frage. |
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Lösungen |
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1. Lösungsmöglichkeiten überlegen Die Konfliktpartner sammeln Lösungen. Jeder notiert seine Vorschläge still.
2. Lösungsmöglichkeiten aufschreiben Alle Lösungsmöglichkeiten werden vorgelesen und gebört, gesammelt und in der Regel von der Schlichterin oder dem Schlichter auf Kärtchen geschrieben. 3. Lösungen auswählen Die Losungsvorschläge werden gemeinsam bewertet. Gu te Lösungen sind: realistisch, ausgewogen und genau genug!
4. Lösungen vereinbaren Die möglichen Vereinbarungen werden mündlich genannt, und es wird geprüft, ob die Konfliktpartner diesen Lösungsvorschlägen zustimmen können. |
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Vereinbarungen |
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1. Vereinbarungen aufschreiben Die schriffliche Vereinbarung wird erstellt Die Lösung muß genau formuliert werden: Wer will wo und wann was tun, um den Konflikt beizulegen oder den Schaden zu beheben? Einfache, neutrale Wörterbenutzen (keine Beschuldigungen Ggf. sollte festgehalten werden, was passiert, wenn eine Partei ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt, z.B. dann den Schlichtungsprozeß fortsetzen bzw. ihn wieder aufgreifen. 2. Vereinbarung unterschreiben Ist die Schlichtungsvereinbarung formuliert, wird sie, ggf Satz für Satz, vorgelesen und von den Konfliktpartnern gebilligt. Wenn alle Einzelheiten angenommen wurden, fragt die Schlichterin oder der Schlichter, ob die Vereinbarung auch insgesamt gebilligt wird oder ob noch Fragen offen sind. Die Vereinbarung wird unterschrieben. 3. Verabschieden Vielleicht bietet sich noch ein Rückblick an, wie die Kon fliktpartner das Schlichtungsgespräch erlebt haben unc wie sie jetzt im Augenblick die weitere Beziehung sehen. Die Gesprächspartner verabschieden sich. Günther Graun / Wolfgang Hünicke: Streit-Schlichtung: Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für Konfliktlösungen in der Schule. Soest 1996. |