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Die Berufsgenossenschaft informiert:
3.1 Verhalten während eines Überfalls
- Bleiben Sie zumindest äußerlich ruhig, verbindlich und selbstsicher, versuchen Sie, den Schreck zu überwinden.
- Keine gefahrbringende Gegenwehr oder Provokation; lieber einmal mehr überlegen, bevor Sie etwas tun.
- Bei Geiselnahme: Tun Sie alles, um Geiseln und Täter zu beruhigen.
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Folgen Sie allen Weisungen, die unter vorgehaltener Waffe gegeben werden.
Leben und Gesundheit haben absoluten Vorrang.
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Sind Sie nicht unmittelbar bedroht, schnellstens Stillen Alarm auslösen.
Lauter Alarm kann zur Eskalation führen. Er sollte nur ausgelöst werden, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung entsteht.
- Rufen Sie gedanklich die Fragen des "Fahndungsblattes" ab. Dann gelingt Ihnen nachher eine bessere Täterbeschreibung.
3.2 Verhalten nach einem Überfall
- Helfen Sie zuerst Verletzten oder Gefesselten. Rufen Sie erforderlichenfalls einen Arzt oder Krankenwagen.
- Alarmieren Sie die Polizei oder überzeugen Sie sich, ob der vorher ausgelöste Alarm angekommen ist.
- Berühren Sie möglichst nichts und sorgen Sie dafür, dass alle den Tatraum verlassen. Stellen Sie den Geschäfsbetrieb ein.
- Alle Zeugen, auch die Kunden, sollten außerhalb des Tatraumes auf die Polizei warten. Lassen Sie Namen und Adressen der Zeugen aufschreiben und einsammeln.
- Notieren Sie Ihre Beobachtungen zur Zeit des Überfalls auf dem Fahndungsblatt.
- Informieren Sie Ihren Vorgesetzten.
- Vermeiden Sie alle unnötigen Gespräche, damit nicht Eindrücke verwischt werden.
- Keine Auskünfte oder Fotoerlaubnis an die Presse; vorschnell gegebene Informationen erschweren die Fahndung.
3.3 Fahndungsblatt Raubüberfall
Bitte füllen Sie das Blatt allein aus. Geben Sie nur an, was Sie tatsächlich wahrgenommen haben (keine Vermutung). Im Zweifel - oder wenn Sie sich auf Anhieb nicht erinnern können - verzichten Sie lieber auf die Antwort, oder tragen Sie ? ein. Geben Sie Ihr Fahndungsblatt unaufgefordert dem nächsten Polizeibeamten. Er leitet es weiter. Für jeden Täter ein gesondertes Blatt verwenden.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (Hrsg.): Empfehlungen zur Erstellung einer Betriebsanweisung Spielhallen". Schriftenreihe Prävention, SP 9.11/1. Ausgabe 4.97, Hamburg 1997, S. 8 f.
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