Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Christiane Rajewsky: Was hat Friedenspädagogik mit sozialer Arbeit zu tun? (1984)

Was hat Friedenspädagogik mit sozialer Arbeit zu tun?

Bei jeder starren und zukunftsfernen Definition dessen, was Frieden sei, geraten wir in Gefahr, andere Länder, Völker, soziale Klassen, Parteien und Personen, die uns nicht in das Geforderte hineinzupassen scheinen, aus ,,unserem" Frieden hinauszugrenzen (Jahn)

Deshalb sollten wir Frieden nicht als der politischen Realität entrückten Zustand beschreiben, sondern als gewaltfreien Weg zu einer anderen Gesellschaft, als Prozeß, in dessen Verlauf militärische Bedrohung, Gewalt und soziale Ungerechtigkeit zwischen den Nationen und in der Gesellschaft immer weiter verringert werden. Friedenspädagogik versucht, dazu beizutragen, daß diese Bemühungen nicht der ,,großen" Politik überlassen bleiben, sondern daß sich Menschen an der Minderung von Gewalt beteiligen. Friedenserziehung versteht sich als der Teil sozialer Erziehung, in dem es darum geht, daß Menschen sich einfühlen können in andere, daß sie Möglichkeiten gewaltfreier Konfliktlösung kennen, sich für den Abbau von Gewalt, von Feindbildern und sozialer Ungerechtigkeit einsetzen, daß sie der politischen und psychologischen Ermöglichung eines Kriegs entgegentreten können. Friedenserziehung - in der Konkretisierung des Handelns als Friedensarbeit - ist, da soziale Ungerechtigkeit strukturelle Ursachen hat, Arbeit in Richtung auf Veränderung gesellschaftlicher Verhältnisse - in allen Gesellschaftssystemen, wie Jahn betont. Daher ist sie stets mit politischen Fragen verknüpft. Das bringt sie leicht in den Streit der Parteien.

Soziale Arbeit zielt über unmittelbare direkte Hilfe hinaus auf die strukturelle Beseitigung von gesellschaftlicher Unterprivilegierung. Gemeinsamer Ausgangspunkt der sozialen Arbeit und der Friedenspädagogik sind daher Unfrieden, Gewalt und soziale Ungerechtigkeit in der Gesellschaft.

Nicht nur mit spektakulärer Gewalt wie Mord und Totschlag, sondern vor allem mit den Erscheinungsformen alltäglicher Gewalt: Mißhandlung, Prügel, Unterdrückung und Vernachlässigung von Kindern, Jugendlichen und Frauen in jeder Form, Gewalt von Jugendlichen gegen andere, Zerstörung von Sachwerten sind die in der sozialen Arbeit Tätigen konfrontiert.

Untersuchungen über Kindesmißhandlungen in der Bundesrepublik (Büttner) zeigen, daß sich die Familie oft als Produktionsstätte von Gewalt betrachten läßt. Zugleich ist sie eingebunden in den Gewaltzusammenhang der Gesellschaft. In den Konfliktregelungsmustern der Familie spiegeln sich die Gewaltmuster der Gesellschaft: Gewalt gegen Kinder beispielsweise läßt sich

nicht trennen von der allgemeinen Gewalt in anderen gesellschaftlichen Beziehungen. Bei dem überwiegenden Teil der von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen betreuten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen handelt es sich um Benachteiligte, um mehrfach Betroffene struktureller und personaler Gewalt. Wir stoßen hier auf Bildungs- und Ausbildungsdefizite, Arbeits- und Obdachlosigkeit, Drogen- und Alkoholabhängigkeit, auf Ghettos von ausländischen Kindern und Jugendlichen, auf die materielle und psychische Not alter Menschen, auf den Mangel an Spiel- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Für weite Aufgabenfelder der sozialen Arbeit ist das Gewaltphänomen konstitutiv.

Besonders Jugendliche mit Schul- und  Ausbildungsdefiziten, die bei wachsender Arbeitslosigkeit und gleichzeitig rücksichtsloser Kommerzialisierung der Freizeitbedürfnisse kaum mehr sinngebende Perspektiven haben, sind Täter und Opfer von Gewalt zugleich. Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen kommt zu der Ansicht, daß vor allem die Jugendlichen Täter von Gewalt werden, die besonders belastet und zugleich besonders wenig belastbar sind. Ihre Gewalt ist nicht nur der Versuch, in einer vieldeutigen Welt mit einfachen Lösungen durchzukommen, sie ist auch der Ausdruck einer verzweifelten Situation, ein Appell um Hilfe. Die Verknüpfung zwischen der eigenen Gewaltbereitschaft - oder auch Apathie - und der inneren und äußeren Politik ist ihnen nicht bewußt.

Dies ist nur einer der Bereiche, in denen soziale Arbeit und Friedenserziehung zusammenwirken könnten. Im folgenden soll daher die Ausgangssituation skizziert werden, auf die sich eine solche Kooperation einrichten muß. Anschließend sollen Beispiele gelungener Verbindung von Sozialarbeit und Friedenspädagogik beschrieben werden.

Rahmenbedingungen friedensorientierter Bildungsarbeit in der Kommune

Fachlich interessierte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in kommunalen Ämtern sehen mehr und mehr die Notwendigkeit, auf das wachsende Interesse eines Teils der Bevölkerung an Friedenserziehung einzugehen. Ähnliche Überlegungen spielen in den Ratsfraktionen

der jeweils vertretenen Parteien eine Rolle. Die Struktur kommunaler Institutionen und die Eigenart der dort zur Minderung anstehenden Unfriedenserscheinungen bewirken, daß Friedenserziehung in diesem Feld schwierig ist. Erleichtert wird eine solche Arbeit durch die Aufgeschlossenheit der ehren-, neben- und hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter in städtischen Einrichtungen und die vielfältigen ermutigenden Ergebnisse.

Friedenserziehung als ein Teilbereich der politischen Bildung liegt innerhalb der Kommune in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Deren gesetzliche Grundlage ist, neben allgemein verbindlichen Rechtsgrundsätzen wie zum Beispiel der Internationalen Charta der Rechte des Kindes, dem Grundgesetz oder den Landesverfassungen, bis zur Reform des Jugendhilferechts (die dem jungen Menschen einen subjektiv öffentlichen Rechtsanspruch auf Erziehungsleistung dem Grunde nach gewähren soll) das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) mit seinen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen. Die wesentliche Bestimmung, die hier heranzuziehen ist, wird programmatisch in § 1 Abs. 1 JWG formuliert: ,,Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit."

Die Verwirklichung dieses Anspruchs stößt auf vielerlei Schwierigkeiten: der staatlichen Jugendhilfe fehlt eine ausreichende interessenpolitische Unterstützung - Jugendliche sind keine geschlossene gesellschaftliche Gruppe und Jugendpolitik liegt, anders als Schule und berufliche Ausbildung, am Rande ökonomischer Verwertbarkeit, zudem muß sie sich stets mit den freien Trägern der Jugendhilfe arrangieren (Subsidiaritätsprinzip). Staatliche Jugendpolitik ist daher zu wenig auf die Adressaten, die Kinder und Jugendlichen, bezogen, sie ist, so wird ihr mit Recht immer wieder vorgeworfen, vorwiegend sozialstaatliche Leistungsverwaltung. Der Jugendprobleme nimmt sie sich vorwiegend dadurch an, daß sie Daten erheben und Prognosen anstellen läßt, die ,.das Ausmaß und die mutmaßliche Entwicklung dieser Probleme in erster Linie auf der Ebene des Verhaltens Jugendlicher beschreiben" (Böhnisch S. 35 ff.); auf dieser Definitionsebene kündigt sie Mittel und Maßnahmen an. Es geht um die Verhinderung von Auffälligkeiten. Hierbei bleiben die Bedingungen solchen Verhaltens außer acht. Von der politischen Bildung, insbesondere der Friedenserziehung, erwartet man dann den Nutzen einer lokalen Feuerwehr, Sie soll Maßnahmen gegen sogenannte aggressive Jugendliche konzipieren und durchführen, die Jugendämter bei der Frage der Kontrolle öffentlich angebotener gewalthaltiger Medienprodukte beraten oder kostengünstige pragmatische Vorschläge zur Milderung des Ausländerproblems formulieren.

Was in der Forschung zur lokalen Politik immer wieder hervorgehoben wird, daß nämlich die meisten kommunalen Probleme Überlokal determiniert und auf kommunaler Ebene nicht zu lösen sind, wird auch da deutlich, wo es um Erscheinungsformen von Gewalt und Unfrieden geht. Häufig geraten die Probleme erst in einem Stadium in die Jugendhilfe, wo sie „bereits durch andere Instanzen vordefiniert und in einen krisenhaften Stand" (Fünfter Jugendbericht) gelangt sind (Kindesmißhandlungen, Drogenmißbrauch, sogenannte Jugendkriminalität). Man spricht vom ,, Handeln mit sozialer Verspätung". Zwar können die Fachkräfte die Entstehung des jeweiligen Problems einfühlsam erklären, ihre Tätigkeit aber muß sich meist darauf beschränken, die Folgen der Konfliktkonstellation zu bearbeiten, nicht die problematischen Lebensverhältnisse. Die zentralstaatliche Planung kann den Anschein der Problemlösung wahren, indem sie Unlösbares auf die kommunale Ebene abschiebt. Jugendhilfe ist ein solcher ,,nachrangiger" Politikbereich wie auch die Sozialhilfe. In der Verwaltung der Jugendhilfe bleibt dann häufig nur die Zerstückelung des anfallenden Problems. So werden komplexe soziale Prozesse auf eine verwaltungstechnisch handhabbare Größe zugeschnitten.

Im Dritten Jugendbericht der Bundesregierung wird dem Jugendamt die Zuständigkeit für die Jugendfürsorge und für das Gesamtangebot öffentlicher erzieherischer Aktivitäten außerhalb von Familie, Schule und beruflicher Bildung zugewiesen („Jugendpflege"), also auch die politische Bildung. Der Rechtsanspruch des Kindes und des Jugendlichen auf Erziehung ist allerdings nirgendwo verbindlich ausgeführt. Unter den Erziehungszielen, wie sie in Kommentaren zum Jugendwohlfahrtsgesetz oder in der sonstigen Fachliteratur diskutiert werden, findet sich eine bunte Mischung von Leerformeln (,,soziale Existenz", „Tüchtigkeit", „Veränderung des Bestehenden", „Kritik"), Was für Jugendliche, wie eine Studie des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ergab, vorrangig ist nämlich „das menschliche Miteinanderumgehen, Abrüstung und Frieden, Umwelt und Gesundheit", ist hier nicht herauszuhören.

Noch einmal wird deutlich, daß die Einführung von Friedenserziehung in einer solchen Institution mit vielerlei Bedenken in den politischen Gremien und bei der Amtsleitung zu rechnen hat.

Friedenserziehung im Rahmen einer kommunalen Institution wie dem Jugendamt ist weiter dadurch beeinträchtigt, daß der Umfang der Leistung als Gegenstand der staatlichen Haushaltsplanung mehr als in anderen Bereichen, etwa der Schule, von den jeweilige wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig ist. Mit Recht weisen die Gewerkschaften auf den Zusammenhang zwischen Rüstung und Sozialabbau (Albrecht) hin. Zudem ist die Finanzierung, entsprechend der ökonomischen Randstellung der Sozialarbeit, nicht gesetzlich garantiert, sondern wird jährlich neu beschlossen. So kann es z.B. innerhalb kurzer Zeiträume zur Auflösung einer Drogenberatungsstelle oder einer Jugendfreizeitstätte kommen. Gerade die Planung von Angeboten der politischen Bildung (bei Finanznot zu den ,,entbehrlichen" Leistungen zählend) über einen längeren Zeitraum ist deshalb risikobelastet.

Die Erfolgskontrolle als eines der Verfahren zur Überprüfung der Verwaltungstätigkeit hinsichtlich ihrer Rechts- und Zweckmäßigkeit ist im Jugendamt (anders als etwa im Tiefbauamt) schwierig. Die Ziele von politischen Programmen und deren Umsetzung in der Administration werden meist so allgemein formuliert, daß die Bestimmung des Grades der Zielerreichung willkürlich ist. Am ehesten gilt die Arbeit des Jugendamts als erfolgreich, wenn nichts Unangenehmes in der Stadt (,,Vandalismus", Drogenunfälle) passiert. Auch dies schränkt die politische Konfliktfähigkeit dieser Behörde und den Handlungsspielraum der pädagogischen Mitarbeiter ein.

In der Verwaltung des Jugendamtes sind vor allem die vertikalen Beziehungen institutionalisiert. Kommunikation auf gleicher Ebene findet allenfalls informell statt. Das Jugendamt gehört zu den Institutionen, in denen Konflikte mit der Amtsorganisation oder außerbehördlichen Interessenträgern selten zugelassen werden. Die Autoritätsstruktur im Amt erschwert kollegiale Fachgespräche mit dem Ziel der gemeinsamen Problemlösung, spontanes Handeln, vor allem aber „Bündnisse" auf den unteren Ebenen. Der Jugendamtsleiter ist in der Regel Mitglied einer Partei, häufig hat er Ambitionen, in und mit der Partei Karriere zu machen. Das bedeutet, daß er nur solche Vorschläge aus dem Kreis der ,,unteren" Mitarbeiter akzeptieren wird, die ihn (bei der Entscheidung in der Fraktion und im Jugendwohlfahrtsausschuß nicht bei der eigenen Partei in Schwierigkeiten bringen.

Während sich oft gerade die Mitarbeiter auf den unteren Rängen der Hierarchie aus ihrer unmittelbaren Kenntnis der Probleme von Kindern und Jugendlichen an den Interessen und an den Kriterien inhaltlicher Lösungen orientieren, wird die anstehende Frage vom Vorgesetzten entschieden, durch ,,Weisung" oder indem er den Vorgang mit dem Hinweis auf formale Fehler ,,an sich zieht", statt sie argumentativ auszutragen. Innerhalb der Verwaltung gibt es keine parlamentarischen Organisationsformen, z.B. Widerspruchsrecht und Minderheitenschutz; so kann es nicht vorkommen, daß eine vom Chef nicht gebilligte Alternative in den Jugendwohlfahrtsausschuß gelangt. Unliebsame Aktivitäten ,,unterer" Mitarbeiter können auch dadurch kontrolliert oder gebremst werden, daß die Idee von der Durchführung getrennt wird. Als Nebeneffekt wird verinnerlichte gegenseitige Zensur wirksam. Statt zur Problemlösung kommt es zur Problembehandlung (Beispiel: Statt notwendige Zielsetzungen hochzurechnen, stimmt der Bearbeiter die Bedarfsprognose auf den von ihm wahrgenommenen Grad an Bereitschaft zur Mittelvergabe ab; oder: wenn ein Mitarbeiter ein Problem selbst nicht lösen kann oder will, formuliert er es so um, daß es in eine andere Abteilung gehört).

Innerhalb des Amtes bewegen sich die Mitarbeiter in einem komplizierten Flechtwerk von Richtlinien und Gesetzen, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen,  arbeitsvertraglichen, finanz- und haushaltsrechtlichen Regelungen und Verfügungen, Machtstrukturen, Entscheidungs- und Fachkompetenzen, sie müssen die offizielle von der kollegialen Ebene trennen und schließlich stets außerinstitutionelle Entscheidungsträger und vor allem immer den Dienstweg berücksichtigen. Daher haben Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die Friedenserziehung als einen Teil ihrer Arbeit verstehen, Schwierigkeiten, ihr Konzept in den Ämtern durchzusetzen.

Die Kenntnis dieser Strukturbedingungen politischer Bildung im Rahmen kommunaler Einrichtungen ist Voraussetzung für eine Zusammenarbeit Außenstehender mit einer solchen Institution auf dem Gebiet der Friedenserziehung.

Konsequenzen

Die dargelegte Struktur kommunaler Institutionen läßt vermuten, daß Ämter in Eigeninitiative Friedenserziehung nicht veranlassen, es sei denn zur Eindämmung aktueller Konflikte, die in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten sind. Solange keine verpflichtenden Richtlinien oder Gesetze vorliegen, die den Auftrag zu friedenspolitischen und friedenspädagogischen Maßnahmen geben, solange bleibt das persönliche Engagement der Mitarbeiter eines Amtes von entscheidender Bedeutung. Der Ausbau von formalen Verbindungen zwischen Friedenserziehern und kommunalen Einrichtungen (etwa über Praktikumsstellen) zu beständigen Arbeitskontakten und die Rücksicht auf den Dienstweg erfordern Geduld, Einfühlung und Ausdauer. Veränderungen in diesem Feld müssen also langfristig angelegt sein, wenn sich Erfolge zeigen sollen. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter eines Amtes darauf angewiesen, Unterstützung von ,,außerhalb" zu bekommen.

Erleichtert wird die Arbeit, wenn es gelingt, Friedenserziehung und friedenspolitische Bildungsarbeit zu etablieren, z.B. durch Förderung von Projekten an Hochschulen und den Aufbau einer städtischen und überregionalen Infrastruktur.

Beispiele gelungener Verbindung von sozialer Arbeit und Friedenserziehung

Sozialarbeiter aus der Abteilung Jugendschutz des Jugendamts nehmen Kontakt auf zu Friedenspädagogen. Gemeinsam entwickeln sie ein Konzept zu Problemen des Jugendmedienschutzes, das in einem Referat dem Jugendwohlfahrtsausschuß vorgestellt wird. Der Rat der Stadt beschließt für die Verwaltung als Handlungsauftrag:

• Ein Elternbrief zum Thema Kriegsspielzeug und Kriegsspielautomaten ist zu entwickeln, der an Eltern, Verbraucherberatung und Einzelhandelsverband geht.

• Die Abteilung Jugendschutz verfolgt das Thema Kriegsspielautomaten auf öffentlichen Plätzen und in Spielhallen weiter. 

• Ein Fortbildungsseminar für Multiplikatoren über Friedenserziehung soll organisiert werden.

• Die Abteilung Jugendschutz führt Elternabende über die Problematik von Gewalt- und Kriegsdarstellungen in Videospielen und -filmen durch.

• Die Abteilung Jugendschutz entwickelt ein Konzept für medienpädagogische Angebote im Bereich von Videospielen und -filmen (städtische Videothek, evtl. im Rahmen der Stadtbibliothek, Jugendmedienclub usw.).

• Das Jugendamt beteiligt sich an den vom Stadtjugendring getragenen Friedenswochen mit organisatorischer Hilfe (Koordination) und pädagogischen Angeboten: ein Fortbildungsseminar für Mitarbeiter in Jugendclubs zu einem Thema aus der Friedenserziehung, einschlägige Angebote in der Gruppenarbeit in Jugendeinrichtungen.

• Spielaktionen (kooperative Spiele) für Kinder werden vorgestellt.

In dem Fortbildungsseminar konzentrieren sich die Teilnehmer auf das Problem der Konflikte zwischen ausländischen und deutschen Jugendlichen in Jugendfreizeiteinrichtungen, im nächsten Jahr auf die Ursachen der zunehmenden Aktivitäten neonazistischer Gruppen. In beiden Fällen werden auch die möglichen Anknüpfungspunkte und Bündnispartner ermittelt, die die pädagogische Arbeit in diesem Bereich verbessern können (Schulen, Kirchengemeinden, Landesjugendring usw.). Es entsteht ein amtsübergreifender Arbeitskreis Friedenserziehung. Da die Teilnehmer der Fortbildungsseminare wissen, daß in anderen Kommunen die gleichen Themen im Vordergrund stehen, gründen sie bald darauf einen regionalen friedenspädagogischen Arbeitskreis für Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit. Im Verlauf der Treffen im ersten Jahr kommt es zur gemeinsamen Vorbereitung von Stadtrundfahrten für Jugendliche, in deren Mittelpunkt Erinnerungen an den Widerstand gegen den Nationalsozialismus stehen, von Gruppenstunden für Jugendliche zum Thema ,,Spurensuche" (die Jahre 1933 bis 1945 des eigenen Wohnumfeldes), von Begegnungen Jugendlicher mit Jugendlichen aus Frankreich und Polen. Die Stadtbücherei stellt für die Arbeitsvorhaben geeignete Literatur zusammen. Die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen regen die Beschaffung einer Sammlung von Kinder- und Jugendbüchern zum Thema Krieg und Frieden an, die an Schulen, Familienbildungsstätten und Kirchengemeinden ausgeliehen werden kann. Nur Außenstehende mögen diese Ergebnisse bescheiden erscheinen.

 

 

 

Literatur

Albrecht, Ulrich: Rüstung und Sozialabbau. In: Reiner Steinweg (Red.), Rüstung und soziale Sicherheit, Friedensanalysen Bd. 20,Suhrkamp Verlag, Frankfurt 1984 (in Vorbereitung)

Böhnisch, Lothar: Ein Leitfaden zur Einschätzung staatlicher Jugendpolitik, In: Böhnisch, L./Müller-Stackebrand, J./Schefold, Werner (Hrsg.), Jugendpolitik im Soziatstaat, Befunde und Perspektiven, München 1980

Budzinski, Manfred u.a.: Ausländer. Argumente gegen alltägliche Vorurteile, hrsg. vom Verein für Friedenspädagogik Tübingen e.V. (Bachgasse 22, 7400 Tübingen) 1982

Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Fünfter Jugendbericht, Bonn 1980

Büttner, Christian u.a.: Forschungsprojekt Gewalt in der Familie, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Leimenrode 29, 6000 Frankfurt am Main 1

Dokumentation 28/81 des Evangelischen Bildungswerks Berlin (Goethestraße 27-30, 1000 Berlin 12): Gewalt in der Stadt. Auftreten von Gewalt bei sozialen Konflikten in europäischen Großstädten, 1981

Gugel, Günther/Lange-Feldhahn, Klaus: Friedenserziehung - ein Basisheft, hrsg. vom Verein für Friedenspädagogik Tübingen e.V., 1982

Jahn, Egbert: Kann Sozialarbeit dem Frieden helfen? In: Sozialmagazin Oktober 1981, S. 26-31

Jugendfilmclub Köln und Verein für Friedenspädagogik Tübingen (Hrsg.): Medienhandbuch Friedensarbeit. Filme - Videos -Dias -, Köln/Tübingen 1983

Maschwitz, Gerda: Ansätze in der Friedensarbeit mit Jugendlichen. In: deutsche Jugend 9/81, S. 395-404

Rajewsky, Christiane (Hrsg.), Rüstung und Krieg. Zur Vermittlung von Friedensforschung, Frankfurt 1983 (Kapitel über Kriegsspielzeug)

Richter, Horst E.: Zur Psychologie des Friedens, Reinbek 1984

Volmerg, Birgit u.a.: Kriegsängste und Sicherheitsbedürfnis. Zur Sozialpsychologie des Ost-West-Konflikts im Alltag, Frankfurt

1983

Rajewsky, Christiane: Was hat Friedenspädagogik mit sozialer Arbeit zu tun? In: Blätter der Wohlfahrtspflege. Fachzeitschrift für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in der Bundesrepublik Deutschland. Heft 7-8. 131. Jahrgang. Stuttgart 1984, S. 162-165.

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