Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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DGFK: Allgemeine Richtlinien für die Förderung und Verbreitung des Friedensgedankens (1973)

l. Vorbemerkung

In der heutigen Welt ist der Frieden das zentrale Problem innergesellschaftlichen und internationalen Lebens. Deshalb sind Friedens- und Konfliktforschung sowie Verbreitung des Friedensgedankens zwingende Aufgaben. Um hierfür in der Bundesrepublik Deutschland bessere Voraussetzungen zu schaffen, gründeten Bund, Länder, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Vorsitzende der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der Zentralrat der Juden in Deutschland die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR FRIEDENS- UND KONFLIKTFORSCHUNG (DGFK).
Friedens- und Konfliktforschung sowie Verbreitung des Friedensgedankens müssen zunächst auf die Verhütung von Kriegen und das Überleben in Gegenwart und Zukunft gerichtet sein. Zugleich ist durch friedliche Veränderung eine künftige Ordnung anzustreben, die gesicherte Voraussetzungen für die Verwirklichung des Friedens bietet. Friedens- und Konfliktforschung gehorcht also sowohl dem präventiven Erfordernis, Regulierungsmodelle für Konfliktabläufe zu entwickeln wie auch dem konstruktiven Auftrag, positive Modelle für die Schaffung institutioneller Voraussetzungen von internationalen und innergesellschaftlichen Friedensstrukturen zu entwerfen. Dazu müssen die Ergebnisse der Friedens- und Konfliktforschung im gesamtgesellschaftlichen Bereich wirksam gemacht werden. Umgekehrt ist die Friedensforschung, um möglichst praxisnah arbeiten zu können, ständig auf Anstöße, Anregungen und Kritik aus diesem Bereich angewiesen.
Zur Verbreitung von Friedensgedanken und Friedensethos trägt nicht nur die Wissenschaft mit ihren Ergebnissen bei, sondern eine Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen, die aufgrund religiöser, ethischer, politischer, sozialer oder wirtschaftlicher Motivationen aktive Friedensarbeit leisten. Unter dem Gesichtspunkt des Überlebens in der Gegenwart und des Übergangs zu einer gesicherten friedlichen Ordnung in der Zukunft muß sich die Verbreitung des Friedensgedankens allerdings an der Erkenntnis orientieren, daß es für den Frieden keine allgemein akzeptierte Definition gibt und daher eine Vielzahl von Friedensbegriffen zu berücksichtigen und ihre Bewährung in Theoriebildung und Praxis abzuwarten ist. Die Bereitschaft, bei der Analyse und Lösung von Problemen eine Pluralität von Ansätzen zu akzeptieren, ist nicht weniger zwingend als die Notwendigkeit, friedensfördernde Einsichten gegenüber einseitig verhärteten Einstellungen zur Geltung zu bringen, Ideologien zur Diskussion zu stellen, verdrängte Konflikte sichtbar zu machen, zwischen gegensätzlichen Positionen einen rationalen Dialog einzuleiten und Konfliktpartner zu vernunftgemäßem Konfliktverhalten zu veranlassen. Weiter stellt sich die Aufgabe, für politische Prozesse wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfen zu vermitteln und auf allen Ebenen der Gesellschaft Friedenserziehung zu leisten. Schließlich ist es erforderlich, die Kluft zwischen Theorie und Praxis in einer Weise zu überwinden, daß die Probleme des Friedens anschaulich und unmittelbar erfahrbar werden.
Die Gesellschaft wird sich bei Durchführung eines Programms zur Verbreitung des Friedensgedankens von dem Grundsatz der Subsidiarität leiten lassen. Demzufolge sollen die auf diesem Gebiet bereits tätigen Einzelpersonen und Gruppen instand gesetzt werden, ihre spezifischen Aufgaben besser zu erfüllen. Die Gesellschaft kann in den Bereichen Maßnahmen initiieren, in denen Lücken zu füllen sind. Sie wird nur dann Maßnahmen selbst durchführen, wenn geeignete andere Träger nicht vorhanden sind.

II. Kriterien der Förderung

Für die Förderungspolitik der DGFK auf dem Gebiet der Verbreitung des Friedensgedankens gelten nachstehende Kriterien:

1. Die zu fördernden Vorhaben sollen neue Ansätze versuchen, Lücken füllen, Unfriedensstrukturen in der Gesellschaft aufzeigen und friedensrelevante Reformen einleiten.

2. Die Vorhaben sollen vor allem dazu dienen:
a) friedensrelevante Vorgänge und Strukturen durch erhöhten Informationsstand transparent zu machen;
b) kritische Rationalität bei der Meinungsbildung zu erhöhen;
c) Motivationen und Interessenlagen von Konfliktpartnern zu erkennen;
d) Stereotypen und Vorurteile abzubauen;
e) Konfliktfähigkeit zu erwerben und Methoden friedensfördernder Konfliktaustragung einzuüben;
f) Engagement in der praktischen Arbeit für den Frieden zu fördern.
Dabei sind Methoden des sozialen Lernens vorzuziehen, die Handeln, Mitarbeit und Mitverantwortung einbeziehen sowie eingleisige Informationsvermittlung und autoritäre Belehrung vermeiden.

3. Die Träger von Vorhaben müssen multiplikatorische Wirkung erwarten lassen.

4. Die Vorhaben sollen nach Möglichkeit in interdisziplinärer und multinationaler Kooperation durchgeführt werden.

5. Der Schwerpunkt soll auf der Förderung von Vorhaben oder Aktionen mit Modellcharakter liegen.

6. Wo immer dies möglich ist, soll eine wissenschaftlich fundierte Evaluierung angestrebt werden.

7. Träger von geförderten Vorhaben sind verpflichtet, ihre Tätigkeit wissenschaftlich untersuchen zu lassen.

8. Es werden nur Vorhaben gefördert, jedoch keine Grundfinanzierungen oder Pauschalunterstützungen an Institute oder Vereinigungen gewährt; in Ausnahmefällen können anteilige Verwaltungskosten bei der Durchführung von Vorhaben übernommen werden.

9. Im Interesse einer Transparenz der von der DGFK geförderten Vorhaben verpflichten sich die Träger, Vertretern der Gesellschaft bei Veranstaltungen Zutritt zu gewähren, in regelmäßigen Zeitabständen über Probleme, Entwicklung und Zwischenergebnisse Berichte zu erstatten, die die DGFK in ihrem Informationsdienst veröffentlichen kann. Die Träger verpflichten sich ferner, einen Schlußbericht über ihre Vorhaben bei der DGFK zu hinterlegen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

10. Die Ergebnisse der Förderungsmaßnahmen stehen allen Institutionen, Vereinigungen und Einzelpersonen, die auf dem Gebiet der Verbreitung des Friedensgedankens tätig sind oder tätig werden wollen, zur Verfügung.

III. Förderungsbereiche

Eine umfassende und erschöpfende Beschreibung aller sozialen und politischen Bereiche, auf die Friedensarbeit und Friedenserziehung einwirken sollen, erscheint weder möglich noch sinnvoll. Nicht möglich wegen der hier gegebenen Komplexität und nicht sinnvoll wegen der für die Förderung der Verbreitung immer nur begrenzt verfügbaren personellen Kapazität und finanziellen Mittel.
Friedenserziehung im Sinne der Aneignung von Konfliktfähigkeit und Entwicklung einer friedensfördernden Didaktik des Konflikts betrifft die politischen Entscheidungsträger nicht weniger als den einzelnen Bürger. Friedenserziehung muß insbesondere in alle Bereiche des Bildungs- und Ausbildungssystems Eingang finden. Neue Methoden des Lehrens und Lernens sind ebenso zu entwickeln wie neue Formen vernunftgemäßen Konfliktverhaltens.
In dieser Hinsicht haben manche Institute und Friedensdienste erste Erfahrungen und Erfolge aufzuweisen, auf die sich die DGFK stützen wird.
In den nachfolgenden Förderungsbereichen wird eine Konzentration angestrebt, da die insgesamt gestellten Aufgaben nur dann zu lösen sind, wenn ihre Vielzahl und Vielfalt reduziert wird.
Eine Förderung von Vorhaben in diesen Bereichen ist nur nach Maßgabe der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.

1. Bildungssystem, Friedenserziehung, Friedensdienste und Gruppenarbeit
- Erarbeitung, Erprobung und langfristige Evaluierung von didaktischen Modellen sowie Entwicklung von Lehr- und Lernmaterial für Schule und soziales Feld.
- Unterstützung von Friedensdiensten und friedensfördernder Gruppenarbeit mit Modellcharakter. Hilfe für verstärkte Kommunikation und Kooperation. Vermittlung wissenschaftlicher, organisatorischer und publizistischer Beratung. Möglichkeit der Gewährung begrenzter Beihilfen an Multiplikatoren.

2. Zusammenarbeit mit Massenmedien
Zusammenarbeit mit den Massenmedien und Beeinflussung ihrer Programmgestaltung hinsichtlich einer verstärkten Vermittlung von Problemen und Ergebnissen der Friedensforschung und Friedenserziehung. Abbau von Gewaltverherrlichung, rassischen, nationalen und religiösen Vorurteilen im Bereich der Medien.

3. Bestandsaufnahme, Dokumentation, Kommunikation und Publikationen
- Kontinuierliche Beobachtung von Friedenserziehung und Friedensarbeit. Aufbau von Dokumentationsstellen und Bibliotheken. In Zusammenarbeit mit der Förderungskommission Auswertung der Ergebnisse der Friedens- und Konfliktforschung unter dem Gesichtspunkt ihrer politisch-praktischen Verwertbarkeit.
- Gesprächsweise, Seminare, Sommerschulen, relevante Aktionsgruppen unter Beteiligung von Personen aus Wissenschaft und Erziehung, Politik und Gesellschaft, Publizistik und anderen Bereichen.
- Herausgabe von Publikationen, die die Bemühungen in den vorgenannten Förderungsbereichen unterstützen und ergänzen. Die DGFK kann zu diesem Zweck Druckkostenzuschüsse gewähren.
Im Rahmen dieser Schwerpunkte sind die beiden Forschungsgebiete, die in die Zuständigkeit der Kommission für Friedens- und Konfliktforschung fallen und in den vom Kuratorium beschlossenen „Allgemeinen Richtlinien und Schwerpunkten für die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung" als „Pädagogische Bedingungen des Friedens" (II 1 h) und „Die Umsetzung der Friedensforschung in Politik" (II 1 i) umschrieben werden, zu berücksichtigen.

IV. Durchführung der Richtlinien

Zur Durchführung der vorstehenden Richtlinien bildet das Kuratorium der DGFK eine „Kommission zur Verbreitung des Friedensgedankens", in die Pädagogen, Wissenschaftler aus dem Bereich der Friedens- und Konfliktforschung, Medienexperten, Sachkenner der praktischen Friedensarbeit und der Vorstand der DGFK berufen werden.
Die Berufung der Kommissionsmitglieder (mit Ausnahme des Vorstandes) erfolgt durch das Kuratorium für die Dauer von zwei Jahren. Wiederberufung ist zulässig.
Der Vorsitzende des Kuratoriums sowie die hauptamtlichen Mitglieder der Kommission für Friedensund Konfliktforschung können an den Sitzungen beratend teilnehmen. Die Kommission kann weitere Wissenschaftler und Fachleute zur Beratung heranziehen bzw. Gutachten einholen.
Die Kommission trifft im Rahmen der vom Kuratorium beschlossenen Richtlinien und Schwerpunkte und der dafür bereitgestellten Mittel ihre Entscheidungen unabhängig. Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Vorsitzende der Kommission berichtet dem Kuratorium regelmäßig über den Verlauf der Arbeiten.
Die Kommission arbeitet in allen Fragen, die Friedens- und Konfliktforschung betreffen, mit der Kommission für Friedens- und Konfliktforschung zusammen.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen der Kommission im Rahmen des Stellenplans der DGFK hauptamtliche Mitarbeiter zur Verfügung. Sie kann darüber hinaus in begründeten Fällen Mitarbeiter mit schwerpunktmäßig und zeitlich begrenzter Aufgabe auf Honorarbasis einstellen.
Antragsteller können sein: Einzelpersonen, Gruppen, Vereinigungen und Institute. Anträge auf Förderung von Projekten müssen nach einem von der Kommission zu beschließenden Antragsverfahren gestellt werden, durch das die Kommission in die Lage versetzt wird,
- die Qualifikation des Antragstellers zu prüfen,
- das Projekt in allen Phasen (Vorbereitung, Durchführung, Nacharbeit) beobachtend und beratend zu begleiten,
- die Verwendung der bewilligten Mittel nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung zu gewährleisten.

Die Kommission kann zu diesem Zweck in Fragen der Projektorganisation Auflagen erteilen. Sie kann die Koordinierung mehrerer Projekte oder deren Integration zu Großprojekten empfehlen. Sie kann im Interesse solcher Koordinierung oder Integrierung Projekten, die nicht aus Mitteln der DGFK gefördert werden, zusätzliche Beihilfen gewähren.
Der Kommission für Verbreitung des Friedensgedankens stehen gemeinsam mit der Kommission für Friedens- und Konfliktforschung die Publikationen der DGFK zur Verfügung, insbesondere der Informationsdienst, der bis auf weiteres als offizielles Organ der DGFK im Auftrage des Kuratoriums vom Vorstand herausgegeben wird.

Anhang
1. Maßnahmen im Bereich des institutionalisierten Bildungswesens
- Bei politischen und bildungspolitischen Entscheidungsträgern und Institutionen des Bildungswesens soll auf die Durchsetzung friedenspädagogischer Maßnahmen hingewirkt werden.
- Besonders in Hinblick auf die Richtlinienkommissionen der Länder ist anzustreben, daß diese bei ihren Entscheidungen die Einbeziehung der Friedenspädagogik als Lernziel und Lernbereich angemessen berücksichtigen. Dabei soll die DGFK fachliche, personelle und finanzielle Hilfen in Form von curricularen Entwürfen und didaktischen Materialien zur Verfügung stellen.
- Entwicklung und Verbreitung von - vor allem multimedial konzipierten -Unterrichtsmaterialien sind zu fördern.
- Die DGFK soll initiierend und beratend bei den Kultusministerien, den Landeszentralen für politische Bildung und anderen geeigneten Institutionen, die für die Lehrerfort- und -Weiterbildung zuständig sind, darauf hinwirken, daß Maßnahmen zur Lehrerfortbildung mit dem Ziel organisiert werden, neue Ergebnisse der Friedensforschung weiterzugeben und didaktisch umzusetzen.
- Die DGFK kann Fachtagungen fördern und initiieren, die unter Vorgabe spezieller Fragestellungen den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung von Theorie und Praxis der Friedenspädagogik ermöglichen.
- Die DGFK kann sich fördernd an der Entwicklung friedensorientierter Schul- und Bildungsmodelle beteiligen, die Theorie und Praxis miteinander verbinden.
Zur wirkungsvollen Einflußnahme im Bereich, der Bildungspolitik ist der persönliche Einsatz von Mitgliedern und Kuratoren der DGFK ebenso erforderlich wie die Mitarbeit von Fachleuten auf dem Gebiet der Friedensforschung, Friedenserziehung und Friedensarbeit. Hierzu sind Kolloquien und Seminare - in Zusammenarbeit mit geeigneten Trägern - vorzusehen.

2. Maßnahmen im sozialen Feld
Ziel dieser Maßnahmen sollte es sein, die bisher vielfach isolierten Basisaktivitäten durch die Erarbeitung eines gemeinsamen Aufgabenverständnisses zusammenzufassen. Um die Wirksamkeit friedensorientierter Aktivitäten zu erhöhen, sollen vorrangig Kommunikation und projektorientierte Kooperation - speziell zwischen Friedensforschung, institutioneller Friedensarbeit und Basisarbeit - modellhaft unterstützt werden. In diesem Zusammenhang können gefördert werden:
- Hilfestellung bei der Erarbeitung eines gemeinsamen Aufgabenbewußtseins von Friedensdiensten und Basisgruppen mit dem Ziel, Konzeptionen zum Abbau friedenshemmender Strukturen zu entwickeln.
- Maßnahmen zur Begleitung, Überprüfung und Auswertung laufender Vorhaben der Friedenserziehung und Friedensarbeit, unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Praktikern.
- Überprüfung der quantitativ und qualitativ notwendigen Hilfe zur Entfaltung von Basisaktivitäten, u. a. durch gemeinsame Tagungen und Seminare.
- Verbundvorhaben mehrerer Gruppen zu Konfliktthemen (z. B. Friedenswochen).
- Seminare zu bestimmten Konfliktsituationen unter Beteiligung der Konfliktpartner, der Fachleute zum Themenbereich und katalytisch arbeitender Dritter, z. B. in der Gemeinwesenarbeit ausgebildeter Sozialarbeiter, um dadurch Prozesse in Gang zu setzen, die zur Lösung des Konflikts unter Ausschaltung vertikaler Strukturen führen.
- örtliche Versuche eines „Friedensdienstes für jedermann".
- Erprobungszentren - zunächst auf die Dauer von zwei Jahren - zur Überprüfung von Prozessen der Vermittlung friedensfördernder Erkenntnisse, in denen verschiedenartig zusammengesetzte Gruppen unter unterschiedlichen Lernbedingungen sich mit dem gleichen Thema befassen sollen, beispielsweise „Friedensbedrohung durch nationale Stereotype", darunter Seminare für Schüler und Studenten, Wochenendreihen für Lehrlinge und Jungarbeiter, Seminare mit ausländischen Arbeitnehmern, internationale Gemeinschaftsdienste, lokale Initiativgruppen.
Für die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignete Träger zu finden.

Aus: Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung: DGFK-Informationen 3/73. Bad Godesberg 1973, S. 7-10

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