Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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Menschenrechtsverletzungen

Material 6: Die Lage der Menschenrechte auf der Welt ist weiter ernst

Berlin, 28. Mai 2002 - Die Lage der Menschenrechte auf der Welt ist weiter ernst. Der heute vorgestellte Jahresbericht 2002 von amnesty international dokumentiert für das Jahr 2001 Menschenrechtsverletzungen in 152 Ländern. Im Jahr 2000 waren es 149 Staaten.

Außergerichtliche Hinrichtungen sind für 47 Länder belegt (2000: 61). Legale Hinrichtungen wurden aus 27 (28) Ländern bekannt. In 111 (125) Staaten kam es zu staatlicher Folter und Misshandlungen. Das "Verschwindenlassen" von Menschen ist für 35 (30) Länder belegt. Gewaltlose politische Gefangene befinden sich in mindestens 56 (63) Ländern in Haft. Diese Zahlen spiegeln nur die selbst dokumentierten Fälle wider. Die tatsächlichen Werte müssen deutlich höher veranschlagt werden.

Spürbar verringert hat sich das Gewicht der Menschenrechte in der internationalen Politik. Im Zuge der "Terrorismusbekämpfung" nach den Attentaten vom 11. September 2001 beobachtet amnesty international eine Aufweichung von Menschenrechtsstandards. Selbst demokratische Rechtsstaaten handhaben Menschenrechte zunehmend selektiv. "Regierungen rund um den Globus halten es immer öfter für legitim, im Namen der Sicherheit Menschenrechte zu verletzen oder zu beschneiden", sagt Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen Sektion. Zu den Maßnahmen gehören die unbegrenzte Verhaftung ohne Gerichtsurteil und auf geheimer Beweisführung beruhende Sondergerichte.

Zuständige Organe der Vereinten Nationen stemmen sich dieser Entwicklung nicht entgegen. Das "Anti-Terror-Komitee" des Sicherheitsrats hat die Menschenrechte nicht in sein Mandat aufgenommen. Die UN-Menschenrechtskommission konnte sich im April 2002 nicht auf ein klares Wort gegen die Beschneidung der Menschenrechte einigen. "Menschenrechte sind nicht handelbar. Auch ein Terrorist verliert seine Menschenrechte nicht. Es macht moderne Rechtsstaaten aus, dass sie diesen Grundsatz respektieren", betont Barbara Lochbihler.

Besonders erschreckend ist amnesty international zufolge die Situation in Kolumbien und in Israel/den Besetzten Gebieten. In Kolumbien hat die Anti-Terror-Rhetorik die Gewaltspirale beschleunigt. Durchschnittlich 20 unbeteiligte Zivilisten sterben pro Tag in den Kämpfen von Regierungstruppen und verbündeten Paramilitärs gegen bewaffnete oppositionelle Gruppen. Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschafter gehören zu den gefährdetsten Gruppen. Mit 153 ermordeten Gewerkschaftern führt Kolumbien für das Jahr 2001 eine schaurige Tabelle an.

In Israel und den besetzten Gebieten hat die Krise zahlreiche Opfer gefordert. 460 Palästinenser und 187 Israelis wurden bei Kämpfen und Attentaten getötet, darunter zahlreiche Kinder. amnesty international hat wiederholt die palästinensischen Selbstmordanschläge verurteilt. "Für Angriffe auf Zivilisten gibt es niemals eine Rechtfertigung", erklärt Barbara Lochbihler. amnesty international fordert, internationale Menschenrechtsbeobachter für die Region zuzulassen und ihnen eine ungehinderte Arbeit zu ermöglichen.
amnesty international kritisiert, dass im Berichtszeitraum der Stellenwert des Flüchtlingsschutzes weiter gesunken ist. "Unter Asylpolitik verstehen viele Staaten zunehmend die Frage, wie sie Flüchtlinge davon abhalten können, auf ihr Staatsgebiet zu flüchten", sagt Barbara Lochbihler. Von "Flüchtlingsströmen" sei die Rede, statt sich um das Schicksal des oder der Einzelnen zu kümmern. 2001 jährte sich zum 50. Mal die Verabschiedung der UN-Flüchtlingskonvention. Doch obwohl 141 Staaten ihr oder ihrem Zusatzprotokoll beigetreten sind, so steht es um die Umsetzung der damit eingegangenen Verpflichtungen vielerorts schlecht, kritisierte Barbara Lochbihler.

Zu Deutschland dokumentiert der Jahresbericht 2002 unter anderem Fälle von Misshandlungen und Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Der Anti-Rassismus-Ausschuss der UN empfiehlt eindringlich, die antirassistische Ausbildung bei der Polizei zu verbessern. Nicht nur der jüngste Kölner Fall deutet auf einen allgemeinen Mangel im Menschenrechtsbewusstsein und auf entsprechenden Ausbildungsbedarf bei der deutschen Polizei hin. Amnesty international fordert darüber hinaus die zügige Aufklärung noch anhängiger und zukünftiger Fälle.

Im August 2001 reagierte amnesty international auf internationale Veränderungen mit einer Mandatserweiterung. Zukünftig wird die Organisation nicht nur zu den zivilen und politischen Rechten arbeiten, sondern sich mit all ihren bewährten Mitteln auch für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einsetzen, wenn diese schwer wiegend verletzt werden. Die deutsche Sektion von amnesty international hat auf ihrer Jahresversammlung am 20. Mai 2002 diese Mandatserweiterung in ihre Satzung übernommen.
28.5.2002, Presseinformation, amnesty international
www.amnesty.de

Kasten 5: Was sind Menschenrechtsverletzungen?

Unter Menschenrechtsverletzungen werden (...) klare Verstöße gegen die Menschenrechtsnormen verstanden, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den beiden UN-Pakten von 1966 und anderen Menschenrechtsdokumenten niedergelegt sind. Es ist wichtig, sich klar zumachen, dass durachaus nicht alle Themen, die zu Protest auffordern oder die als menschenunwürdig angesehen werden, bereits Menschenrechtsnormen geworden sind. So gibt es im Augenblick kein absolutes Recht auf Leben (Verbot der Todesstrafe), kein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, keine speziellen Rechte für Minderheiten und Angehörige der Urbevölkerung (...).
Wolfgang S. Heinz: Menschenrechte in der Dritten Welt. München 1986, S. 15 f.

Kasten 6: Dimensionen der Menschenrechtsverletzungen
 

In Gesetzen und Verordnungen und kulturellen Überlieferungen z.B.

In Produktions- und Handelsstrukturnen z.B.

In Ausnahmesituationen (Gefängnisse, Kriege u.s.w.
z. B.

Im Alltag

z. B.

- keine freien Wahlen

- Vorenthaltung von Rechten für Frauen

- Apartheid

- schlechtere Arbeitsplätze

- ungleiche Bezahlung

- Verbot bestimmter Berufe

- Verweigerung von Dienstleistungen

- Kinderarbeit

- Folter

- Mord

- Verschleppungen

- Vertreibungen

- Vergewaltigungen

- Diskriminierungen

- Menschenhandel

- Zwang zu Prostitiution

- Erniedrigungen

- tätliche Angriffe

- Bedrohungen

-Körperverletzungen

- Obdachlosigkeit

Material 6b: Vorstellung des ai-Jahresberichts

TODESSTRAFE WELTWEIT ABSCHAFFEN!
Bonn, 16. Juni 1999 - Die Menschenrechtsorganisation amnesty international hat bei der Vorstellung ihres Jahresberichts die Anwendung der Todesstrafe in über 90 Ländern der Welt scharf verurteilt und für das Jahr 2000 einen weltweiten Aufschub von Hinrichtungen gefordert. (...)
Der ai-Jahresbericht dokumentiert die Menschenrechtssituation in 142 Staaten und beschreibt die weltweiten Aktivitäten amnesty internationals im vergangenen Jahr. So zählte ai in 78 Staaten gewaltlose politische Gefangene. In mindestens 125 Staaten kam es zu Folter und Mißhandlungen von Gefangenen, in 37 Staaten fielen Menschen dem „Verschwindenlassen“ zum Opfer. Nicht nur Regierungen, sondern auch bewaffnete Oppositionsgruppen waren schließlich in 36 Ländern für willkürliche Hinrichtungen verantwortlich. Wie der Bericht dokumentiert, geschehen die meisten Menschenrechtsverletzungen in Staaten, in denen der Konflikt zwischen Arm und Reich zunimmt und zu Folter und Mord an sozial Ausgegrenzten wie Straßenkindern, Kleinkriminellen oder Obdachlosen führt. Auch dort, wo diktatorische Regimes scheinbar die „Stabilität“ wahren, werden Menschen mit Drohung und Gewalt daran gehindert, am politischen Prozeß teilzunehmen. In Bürgerkriegen werden die jeweiligen Gegner für vogelfrei erklärt; wo staatliche Strukturen zerstört oder zerfallen sind, drangsalieren bewaffnete Gruppen vor allem die Zivilbevölkerung, so z.B. in Sierra Leone oder in Afghanistan. (...)
Presseerklärung, Sperrfrist: Mittwoch, 16. Juni 1999, 11.00 Uhr MESZ
http://www.amnesty.de

DIE TODESSTRAFE - STAND DER DINGE (STAND: 1. JANUAR 2001)
April 2001
AI INDEX: ACT 50/003/2001
Verbindlich ist das Original: The Death Penalty: List of Abolitionist and Retentionist Countries (1 January 2001)

Mehr als die Hälfte der Länder weltweit hat die Todesstrafe per gesetz oder in der Praxis abgeschafft.

Die ersten vier Listen geben an, ob das Gesetz die Todestrafe weiter vorsieht. Für Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben, ist außerdem - soweit bekannt - das Datum der Abschaffung und der letzten Hinrichtung angegeben. Für Länder, die die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft haben, wird zusätzlich angegeben, ob und wann sie für normale Verbrechen abgeschafft wurde. (Angegeben ist das Datum der Entscheidung über die Abschafung, nur wenn zwischen Entscheidung und Durchsetzung der Abschaffung mehrere Jahre liegen, ist das spätere Datum angegeben.)

Die fünfte Liste zeigt diejenigen Länder, die die Todesstrafe per Gesetz seit 1976 abgeschafft haben. Sie zeigt, dass im letzten Jahrzehnt jährlich im Durchschnitt mehr als 3 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder für normale Verbrechen abgeschafft haben und dabei sind, sie komplett abzuschaffen.

Am 1. Januar 2001 war der Stand der Dinge wie folgt:
Abgeschafft für alle Verbrechen: 75 Länder
Abgeschafft nur für normale Verbrechen: 13 Länder
Abgeschafft in der Praxis: 20 Länder

Anzahl der Länder, in denen die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft ist: 108 Anzahl der Länder, die weiterhin die Todesstrafe vorsehen: 87

http://www.amnesty.de

Arbeitshinweise
  1. In M6 (s.o.) werden verschiedene Arten von Menschenrechtsverletzungen beschrieben und besonders betroffene Gruppen genannt. Ordnen Sie diese Menschrenrechtsverletzungen der Systemattik von K6 (s.o.) zu. Stellen Sie fest, welche Dimensionen besonders häufig, welche nicht genannt werden.
  2. Suchen Sie in der Tagespresse konkrete Beispiele von Menschenrechtsverletzungen. Ordnen Sie auch diese der Systematik von K6 (s.o.) zu. Welche Häufungen stellen Sie fest?
  3. Im letzten Abschnitt von M6 (s.o.) wird zitiert: "Menschenrechte sind in einer Umgebung von Armut und Entbehrung bedeutungslos". Prüfen und diskutieren Sie diese These.
  4. In M6a (s.o.) wird nichts über Länder ausgesagt, in denen Menschenrechte besonders schwer oder häufig verletzt werden. Stellen Sie Vermutungen über die betreffenden Länder an. Vergleichen Sie den Text mit M6b (s.o.).
Material 7: Menschenrechte werden "männlich" definiert

Die besonderen Verletzungen der Menschenrechte von Frauen werden nach Ansicht des UN-Entrwicklungsfonds für Frauen (Unifem) von den Vereinten Nationen oft ignoriert. Frauen seien wegen ihres Geschlechts besonders und auf andere Art Opfer von Menschenrechtsverletzungen als Männer, doch das werde in Konventionen und offiziellen Berichten nicht berücksichtigt, beklagt Unifem.
Frankfurter Rundschau, 23.4.1993

Arbeitshinweise
  1. I.d.R. sind nicht alle Bevölkerungsgruppen eines Landes gleich stark von Menschenrechtsverletzungen betroffen. Welche Personenkreise/-gruppen leiden unter welcher Art von Menschenrechtsverletzungen besonders? Lassen sich diese durch bestimmte Eigenschaften und/oder Merkmale charakterisieren? Warum sind Frauen in besonderer Weise von Menschenrechtsverletzungen betroffen? Trifft dies auch auf Kinder zu?
  2. Im Abschlußdokument der im Mai 1993 in Wien durchgeführten Menschenrechtskonferenz wurde Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Wie bewerten Sie diese Tatsache. Welche Folgen wird dies ihrer Ansicht nach für die Menschenrechtssituation der Frauen haben?
  3. Sammeln Sie Beispiele für die spezifischen Verletzungen der Menschenrechte bei Frauen. Gibt es hier Unterschiede zwischen Industrienationen und Ländern der Dritten Welt und worin liegen diese?
  4. Welche persönlichen Erfahrungen haben Sie in Zusammenhang mit der Diskriminierung von Frauen gemacht? Wie bewerten Sie diese Erfahrungen?

Um festzustellen, in welchen Staaten systematische und schwere Menschenrechtsverletzungen ausgeübt werden, schätzten die Menschenrechtsforscher Carleton und Stohl auf der Grundlage der Länderberichte des US-Außenministeriums die Menschenrechtslage in den Staaten der Welt ein. Zur Bewertung dient ihnen eine fünfstufige Skala:

Material 8: Skala zur Erfassung staatlichen Terrors

Einstuftung der Länder nach Schwere der Menschenrechtsverletzungen:

Stufe 1: In Ländern mit einer sicheren rechtsstaatlichen Ordnung wird niemand wegen seiner Ansichten inhaftiert. Folter ist seltenoder die Ausnahme, politische Morde sind äußerst selten.

Stufe 2: Inhaftierung wegen gewaltloser Opposition kommt in beschränktem Umfang vor. Folter ist die Ausnahme, politische Morde sind selten;

Stufe 3: Politische Haft ist bzw. war in jüngerer Zeit gängige Praxis. Hinrichtungenund politische Morde können häufig vorkommen, ebenso unbegrenzte Haft gwegen politischer Ansichten.

Stufe 4: Die Praxis von Stufe 3 hat sich zahlenmäßig ausgeweitet. Mord, "Verschwindenlassen" und Folter sind an der Tagesordnung. Der Schrecken erreicht vornehmlich politisch engagierte Menschen.

Stufe 5: Der Terror von Stufe 4 ist auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet worden. Die politischen Führer wenden auch brutalste Mittel zur Verwirklichung ihrer persönlichen und ideiologischen Ziele an.

PIOOM Newsletter, Vol. 4 (Summer 1992), No. 1. zitiert nach: Stiuftung Entwicklung und Frieden (Hrsg.): Globale Trends. Daten zur Weltentwicklung. Fischer Veralg, Frankfurt1993, S. 91

Arbeitshinweise
  1. Wie beurteilen Sie diese Bewertungsskala. Welche Dimensionen von Menschenrechtsverletzugnen können damit "gemessen" werden, welche nicht?
  2. Welche Aussagekraft hat diese hier vorgenommene Einstufung für die Beurteilung eines Landes?
  3. Wenden Sie diese Bewertungsskala auf fünf ausgewählte Länder in drei verschiedenen Kontinenten an. Benützen Sie hierfür den neuesten Jahresbericht von Amnesty International.
Kasten 7: UN-Konvention gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Artikel 1
( 1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächliche oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfaßt nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlkich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.
Angenommen durch Resolution der Generalversammlung 39/46 vom 10. Dezember 1984. Inkrafttreten: 26.6.1987, für die Bundesrepublik Deutschlang: 31.10.1990. 

Christian Tomuschat (Hrsg.): Menschenrechte. Eine Sammlung internationaler Dokumente zum Menschenrechtsschutz. Uno-Verlag, Bonn 1992, S. 234.

Arbeitshinweise

  1. In K7 werden Kriterien für "Folter" genannt, welche sind dies?
  2. Folter ist eine der klassischen Menschenrechtsverletzungen die in über 100 Staaten immer noch angewendet wird. Welche Absichten verfolgen diese Staaten mit der Anwendung der Folter?
  3. Was würden Sie als Folter bezeichnen? Was unterscheidet Folter von anderen Formen von Menschenrechtsverletzungen? Gibt es eine Grenze zwischen "normaler" Gewaltanwendung und Foltermethoden? Gibt es Bevölkerungsgruppen, die besonders stark von der Folter bedroht sind?
  4. Recherchieren Sie, von welchen Staaten diese UN-Konvention weder unterzeichnet noch ratifiziert wurde (http.//www.amnesty.de). Worin sehen Sie die Gründe hierfür?

© Günther Gugel, Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V.

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