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Was ist Mediation? |
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Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, das in den sechziger und siebziger Jahren in den USA entwickelt wurde und dort mit Erfolg in vielen Lebensbereichen angewendet wird. Wörtlich übersetzt bedeutet "mediation" Vermittlung. Gemeint ist die Vermittlung in Streitfallen durch unparteiische Dritte, die von allen Seiten akzeptiert werden. Die vermittelnden MediatorInnen helfen den Streitenden, eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu finden Aufgabe der Mediatorlnnen ist es nicht, einen Schiedsspruch oder ein Urteil zu sprechen. Vielmehr liegt es an den Konfliktparteien selbst, eine ihren Interessen optimal entsprechende Problemlosung zu erarbeiten. Alle sollen durch die Übereinkunft "gewinnen". Diese konstruktive Konfliktlösung wird durch das Mediationsverfahren ermöglicht. Sie kann selbst dann gelingen, wenn die Konfliktparteien in einer offenkundigen Sackgasse stecken und alleine nicht mehr weiterkommen bzw. gar nicht mehr miteinander reden. Die Vermittlerlnnen hören sich die Anliegen aller Beteiligten an, lassen sie ihre Gefühle ausdrücken und helfen bei der Klärung der eigentlichen Interessen der Konfliktparteien. In zunehmendem Maße stellen sie wieder eine direkte Verbindung zwischen den Streitenden her. Die Kontrahentlnnen erfahren durch diese Vorgehensweise, welches die eigentlichen Probleme, Gefühle und Interessen der anderen Seite sind. Im geschützten Raum eines solchen Gesprächs können sie Verständnis und neues Vertrauen zueinander entwickeln und schließlich gemeinsam an einer Lösung ihrer Probleme arbeiten. Das Ziel ist eine Vereinbarung, die alle Konfliktparteien unterzeichnen und umsetzen. Christoph Besemer: Mediation. Vermittlung in Konflikten. 4. Auflage, Karlsruhe 1997. Auszüge. |
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Wichtige Merkmale des Mediationsverfahrens sind: |
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die Anwesenheit der vermittelnden Mediatorlnnen, die Einbeziehung aller Konfliktparteien, die in der Regel auch anwesend sind, die informelle, außergerichtliche Ebene, die Freiwilligkeit der Teilnahme am Mediationsverfahren und die Selbstbestimmung bzgl. der Konfliktlösung: die Entscheidungsbefugnis wird nicht an l)ritte abgegeben. Das Verhandlungsergebnis ist nicht bindend, solange nicht alle Beteiligten zugestimmt haben. Es muß also ein Konsens erzielt werden. Christoph Besemer: Mediation. Vermittlung in Konflikten. 4. Auflage, Karlsruhe 1997. Auszüge. |
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Die wichtigsten Schritte des Mediationsverfahrens |
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Vorphase Am besten ist es, wenn die Konfliktparteien gemeinsam den Wunsch nach einer Mediation äußern und entsprechende Schritte einleiten. Meist ist dies jedoch nicht der Fall, sondern eine der Konfliktparteien ergreift die Initiative. Die MediatorInnen nehmen dann den Kontakt zu den übrigen Konfliktbeteiligten auf und versuchen, sie zu einer Teilnahme am Mediationsgespräch zu bewegen. Es ist auch möglich, daß die Initiative von Dritten ausgeht oder von den MediatorInnen selbst. Diese sprechen dann alle beteiligten Konfliktparteien an und schlagen den Versuch eines Mediationsgespräches vor. Voraussetzung für eine erfolgversprechende Mediation ist die Bereitschaft aller Beteiligten, aktiv an dem Gespräch teilzunehmen und nach einer einvernehmlichen Problemlösung zu suchen. Das Mediationsgespräch
1. Einleitung
Weitere Regeln können gemeinsam vereinbart werden.
2. Sichtweise der einzelnen Konfliktparteien
3. Konflikterhellung: Verborgene Gefühle, Interessen, Hintergründe
4. Problemlösung: Sammeln und Entwickeln von Lösungsmöglichkeiten
5. Übereinkunft Umsetzungsphase Nach einer gewissen Zeit nehmen die MediatorInnen und die Konfliktbeteiligten noch einmal Kontakt zueinander auf, um zu klären, ob die Übereinkunft tatsächlich die Probleme gelöst hat. Falls nötig, müssen Korrekturen angebracht werden oder es muß ganz neu verhandelt werden. Christoph Besemer: Mediation. Vermittlung in Konflikten. 4. Auflage, Karlsruhe 1997. Auszüge. |
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Rolle der MediatorInnen |
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Mediationen können von einer Person oder von mehreren durchgeführt werden. Eine Mediation durch mehrere Personen ist sinnvoll, wenn es sich um einen komplexen Konflikt mit mehr als zwei Konfliktparteien handelt und längere Mediationssitzungen erforderlich sind. Ein gemischtgeschlechtliches MediatorInnenteam ist vorteilhaft - besonders wenn die Konfliktbeteiligten sich ebenfalls aus Frauen und Männern zusammensetzen. Die Person des Mediators/der Mediatorin muß von allen Konfliktbeteiligten akzeptiert und respektiert werden. Es muß sich um eine Person handeln, die das Vertrauen der Streitparteien genießt bzw. sich erwirbt und deren Kompetenz nicht bestritten wird. Die Mediatorlnnen sollen kein eigenes Interesse an einem bestimmten Konfliktausgang haben. Sie sollen in diesem Sinne neutral und unparteiisch sein. Sie setzen sich aber für die Interessen und Belange aller Konfliktparteien ein. In diesem Sinne sind sie "allparteilich". Die Unparteilichkeit braucht die Verbundenheit mit einer der Konfliktparteien nicht auszuschließen. Diese Verbundenheit darf allerdings nicht soweit gehen, daß die Mediatorlnnen, das Gespräch in ihrem Sinne steuern und das Vertrauen der Kontrahentlnnen verlieren. Die MediatorInnen bewerten oder urteilen nicht. Sie nehmen alle Standpunkte, Interessen und Gefühle ernst. Die MediatorInnen sind für den Gang des Mediationsgesprächs verantwortlich, die KontrahentInnen für den Inhalt. Die Lösungen werden nicht von den MediatorInnen, sondern von den Betroffenen erarbeitet. Eigene Ideen können von den MediatorInnen als eine unter mehreren Möglichkeiten ins Spiel gebracht werden. Die MediatorInnen helfen den Beteiligten, sich über ihre Gefühle und Interessen klar zu werden und sie verständlich zum Ausdruck zu bringen. Die MediatorInnen sorgen dafür, daß Machtungleichgewichte ausgeglichen werden bzw. beim Mediationsprozeß nicht zum Tragen kommen. Die MediatorInnen gehen mit dem Gehörten vertraulich um. Insbesondere stehen sie nach einem Scheitern der Mediation keiner der Konfliktparteien als AnwältInnen zur Verfügung. Auch sollten sie nicht als ZeugInnen oder GutachterInnen in einem anschließenden Rechtsstreit benannt werden. Die MediatorInnen achten darauf, daß keine unrealisierbaren, nutzlosen Vereinbarungen getroffen werden. Die MediatorInnen können das Gespräch von sich aus abbrechen, wenn keine vernünftige und/oder ethisch verantwortbare Lösung gefunden wird. Christoph Besemer: Mediation. Vermittlung in Konflikten. 4. Auflage, Karlsruhe 1997. Auszüge. |
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Grundlegende Methoden |
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Den MediatorInnen stehen eine Vielzahl an Methoden zur Verfügung, um den Prozeß der Konfliktbearbeitung und Problemlösung voranzubringen. Die wichtigsten sind:
Aktives Zuhören
Ich-Botschaften
Einzelgespräche
Brainstorming Christoph Besemer: Mediation. Vermittlung in Konflikten. 4. Auflage, Karlsruhe 1997. Auszüge. |
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Wann ist Mediation sinnvoll? |
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Mediation ist ein Verfahren der gewaltfreien Konfliktlösung unter anderen. Sie ersetzt die anderen Formen der Konfliktaustragung nicht, sondern ergänzt sie. Mediation ist sinnvoll, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Der Konflikt kann nicht oder nur schlecht in direkten Gesprächen bzw. Verhandlungen gelöst werden. Die Konfliktaustragung befindet sich in einer Sackgasse. Die Streitenden haben ein Interesse an guten zukünftigen Beziehungen zueinander. Eine einvernehmliche Konfliktlösung wird von allen Beteiligten angestrebt. Die wichtigsten Konfliktparteien, wenn nicht alle, sind vertreten. Es geht nicht um grundsätzliche Wertorientierungen, um grundlegende Rechte oder um bloße Ja/Nein Entscheidungen. Es gibt keine gravierenden Machtunterschiede. Falls doch, müssen entweder die Schwächeren ihre eigene Machtposition verbessern (z.B. durch das Entwickeln von guten Alternativen zum Verhandeln, das Suchen von Verbündeten oder durch gewaltfreien Widerstand), oder die Stärkeren müssen bereit sein, im Rahmen der Mediation auf ihre Machtposition zu verzichten. Es bleibt genügend Zeit, um eine einvernehmliche Konfliktlosung zu erarbeiten. Die KontrahentInnen verfügen über ein Mindestmaß an Ausdrucksvermögen und Selbstbehauptungsfähigkeit. Sie haben keine ausgeprägte psychische Krankheit oder Behinderung, keine starke Sucht und werden nicht mißbraucht oder gewaltsam unter drückt. Christoph Besemer: Mediation. Vermittlung in Konflikten. 4. Auflage, Karlsruhe 1997. Auszüge. |
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Wo kann Mediation angewendet werden? |
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Mediation ist sowohl in persönlichen Streitfällen als auch in Gruppenkonflikten und in politischen Konflikten anwendbar. Weite Verbreitung hat das Mediationsverfahren bei der Regelung von Ehekonflikten und Scheidungsangelegenheiten gefunden. Auch zur Bereinigung von Nachbarschaftsstreitigkeiten und Mietkonflikten wird Mediation angewendet. Mediationsähnliche Verfahren werden bei Konflikten am Arbeitsplatz und bei Arbeitskämpfen eingesetzt. Im juristischen Bereich gibt es Modellversuche, bei denen Täter und Opfer zu Gesprächen zusammengeführt werden, um den Straftätern eine Einsicht in das von ihnen begangene Unrecht zu vermitteln und ihnen statt einer Gefängnisstrafe eine Entschädigungsleistung für das Opfer aufzuerlegen. Im politischen Bereich werden vor allem Umweltkonflikte durch Mediation Zwischen Bürgerinitiativen, Wirtschaft und Verwaltung lösungsorientiert angegangen. Dabei handelte es sich bisher z.B. um die Ansiedlung von Industriebetrieben, Straßenbauvorhaben, Müllentsorgung usw. In größeren sozialen Konflikten und im internationalen Bereich gab es schon einige erfolgreiche Beispiele politischer Mediation (Sudanesischer Bürgerkrieg 1972, Camp-David-Abkommen 1978, Miskito-Konflikt in Nicaragua 198889). Die Anwendungsbereiche von Mediation gehen über die genannten Beispiele hinaus. Zudem findet das Mediationsverfahren in immer neuen Konfliktfeldern Eingang. Christoph Besemer: Mediation. Vermittlung in Konflikten. 4. Auflage, Karlsruhe 1997. Auszüge. |