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Memorandum zu Bundestagswahl 2009

memorandum_bundestagswahl_200.jpgDie Bundesregierung hat sich bereits 2005 zum Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ bekannt. Friedens- und Konfliktforscher, die dem Beirat des Aktionsplanes angehören kritisieren nun die mangelnde Umsetzung und machen mit einem Memorandum zu Bundestagswahl 2009 Verbesserungsvorschläge:

Memorandum zur Bundestagswahl 2009 des Beirats zum Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ (PDF-Datei)

 

 

 

Gewaltkonflikten vorbeugen: sichtbarer – wirksamer – handlungsfähiger 

1. Wenn Du den Frieden willst, … 

„Wenn Du den Frieden willst, so verhindere, dass er zerbricht!“ Die Maxime wendet die elementare Erfahrung, dass Vorbeugung immer sinnvoll ist, auf die Friedens-und Sicherheitspolitik an. Sie tritt der gewaltsamen Austragung von Interessen und Konflikten entgegen, sie dämmt Gewalt ein und sie verhindert neue Gewaltausbrüche nach einem Friedensschluss. „Prävention“ lautet das Markenzeichen eines solchen politischen Handelns. Es setzt auf das zivile Engagement für Frieden und Sicherheit und stellt in Rechnung, dass Maßnahmen der Prävention nicht nur Opfer vermeiden, sondern auch billiger sind als militärische Eingriffe. Die Realisierung eines solchen Vorhabens ist anspruchsvoll. Staaten müssen sich von rein reaktivem Handeln verabschieden und vorausschauend agieren. Die Verantwortlichkeiten für Prävention lassen sich nur fach-und ressortübergreifend wahrnehmen. Staaten können die Aufgabe nicht allein schultern. Vielmehr erfordert ihre Bewältigung internationale Zusammenarbeit und gemeinsames Handeln von staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren.

2. Die deutsche Politik ist gut vorbereitet 

Mit dem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ aus dem Jahre 2004 verfügt Deutschland über ein innovatives Instrument. Er begreift Prävention als festen Bestandteil und als Querschnittsaufgabe deutscher Friedenspolitik sowie als gemeinsame Aufgabe von Regierung und Zivilgesellschaft. Auch die Große Koalition hatte sich 2005 zu den Zielen des Aktionsplans bekannt. In den zurückliegenden Jahren sind die Haushaltsmittel dafür deutlich erhöht worden und es hat sich eine fachliche wie personelle Infrastruktur etabliert. Alle zwei Jahre berichtet die Bundesregierung dem Bundestag über ihr Tun. Damit hat sich Deutschland prominent in die Bemühungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und anderer Staaten eingereiht.  

3. Defizite in der Praxis 

Den positiv zu bewertenden Entwicklungen stehen jedoch erhebliche praktische Defizite gegenüber:

 

  • Neben der Konfliktnachsorge bzw. Friedenskonsolidierung findet die Primärprävention kaum mehr Beachtung.
  • Die propagierte „Kultur der Zusammenarbeit“ zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren hat kein Profil gewonnen. Bei der militärisch-zivilen Zusammenarbeit hat die militärische Perspektive Oberhand.
  • Die handfesten Probleme der Ressortzusammenarbeit, der Mangel an Kohärenz, werden systematisch verdrängt. Bislang ist der Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“ nicht über einen unverbindlichen Informationsaustausch der beteiligten Ministerien hinausgekommen.
  • Die Berichterstattung der Bundesregierung verkommt zu einer Ansammlung all des Guten, dessen sich die Exekutive rühmt. Es ist aber nicht zu erkennen, ob es sich auch um das Richtige handelt. Daher blieb das öffentliche Interesse gering.
  • Der Streit über Sinn, Kosten und Folgen von Bundeswehreinsätzen, die dem Frieden und der Sicherheit dienen sollen, verdrängt die notwendige Debatte über eine verbesserte Vorbeugung gegen Gewalt.
  • Auch in der internationalen Diskussion steht reaktives, nicht präventives Handeln im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Im Ergebnis dominieren militärische die zivilen Ansätze.

Dem sinnvollen und einsichtigen Ansatz der Präventionspolitik droht ohne einen Ausbau der Infrastruktur ein Nischendasein. Dringend benötigt werden zudem neue Impulse, präventive Kapazitäten auch auf europäischer Ebene sowie unter der Ägide der Vereinten Nationen zu stärken. Deutschland könnte hier mit gutem Beispiel vorangehen und, aufbauend auf seinem international beachteten Aktionsplan, als glaubwürdiger Impulsgeber wirken.

 4. Deutsche Friedenspolitik profilierter und handlungsfähiger machen 

Der neue Bundestag und die neue Bundesregierung werden zu einer Zeit gewählt, in der zivile Krisenprävention und die Fähigkeit zur Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung notwendiger denn je sind. Das zeigen die ernüchternden Erfahrungen mit multinationalen Krisenengagements und Friedensmissionen in Afghanistan, dem Sudan, im Kongo oder auch im Kaukasus. Daher wollen die Unterzeichner, Fachleute mit praktischen und wissenschaftlichen Erfahrungen in der Präventionspolitik, der Prävention inhaltlich wie organisatorisch einen neuen Anstoß geben. 

Deutschland braucht eine Strategiediskussion über Inhalt und Format deutscher Friedens-und Sicherheitspolitik, in der der Präventionsgedanke einen zentralen Platz einnehmen muss. Sonst wäre der Lernfähigkeit deutscher Politik ein schlechtes Zeugnis ausgestellt und sie würde den Anschluss an internationale Entwicklungen verpassen. 

Damit die Präventionspolitik wirksamer, das heißt operativ handlungsfähiger wird, schlagen die Unterzeichner vor:

 

  1. Der Beauftragte für Krisenprävention soll in Status und Kompetenz aufgewertet und im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Dies trägt dazu bei, den politischen Stellenwert der Prävention als Schlüsselelement deutscher Friedens-und Sicherheitspolitik besser identifizierbar und operativ wirkungsvoller zu gestalten.
  2. Der Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“ ist zu stärken. Dazu tragen die Verleihung von Steuerungskompetenzen, die Schaffung eigener Finanzierungsinstrumente und eine bessere Personalausstattung bei. Dem dient ferner die Einrichtung spezieller Task Forces zum deutschen Engagement in Konfliktregionen und zu zentralen Querschnittsthemen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Prävention auch im operativen Sinne ein ressortübergreifendes Thema der Exekutive darstellt.
  3. Es soll ein Bundestagsunterausschuss „Zivile Krisenprävention“ eingerichtet werden, analog zum Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“. Dies erlaubt eine verbesserte politische Kontrolle durch das Parlament und stellt sicher, dass sich der Bundestag kontinuierlich mit der Aufgabe ziviler Krisenprävention befasst.
  4. Es soll ein integriertes ressortübergreifendes Krisenfrühwarnsystem unter Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft geschaffen werden, um die aktuellen Abstimmungsdefizite zu überwinden.
  5. Es ist ein unabhängiger Evaluierungsmechanismus einzurichten, um die Defizite bei der Einschätzung der Resultate von Präventionsschritten abzubauen. Fehlschläge sind ebenso wichtige Ratgeber für zukünftiges Handeln wie Erfolge.
  6. Regierung und Bundestag sind gehalten, gegenüber der Öffentlichkeit intensiver für den Präventionsgedanken zu werben, gerade weil ein bewahrter Frieden weniger spektakulär ist, als die Entsendung von Bundeswehrkontingenten.

Erstunterzeichner: 

Peter J. Croll, Direktor des BICC (Internationales Konversionszentrum Bonn) 

Prof. Dr. Tobias Debiel, Direktor des INEF (Institut für Entwicklung und Frieden, Universität Duisburg-Essen) 

Prof. Dr. Dr. sc. Hans-Joachim Giessmann, Direktor des Berghof Research Center for Constructive Conflict Management 

Dr. Jörn Grävingholt, Wissenschaftler am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) 

Dr. Bernhard Moltmann, Vorsitzender der Fachgruppe „Rüstungsexporte“ der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) 

Dr. Hans-Joachim Spanger, Programmbereichsleiter und Mitglied des Vorstands der HSFK (Hessische Stiftung für Friedens-und Konfliktforschung)

(Mitglieder des Beirats zum Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“)

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